Presseschau:
Und Google darf doch nicht alles !
Analyse: Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google
Google präsentiert bei der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaske Vorschläge zur Vervollständigung der Suchanfrage. An dieser Autocomplete-Funktion hatte sich im vergangenen Jahr unter anderem Bettina Wulff gestört und Google auf Unterlassung verklagt, weil die Suchmaschine dem Nutzer bei Eingabe ihres Namens vorgeschlagen hatte, die Suche um Begriffe wie "Rotlicht" oder "Escort" zu ergänzen. Nach der Aussage von Google schlägt diese Funktion automatisiert aber einfach nur diejenigen Begriffe vor, nach denen die Nutzer am häufigsten suchen.
Quelle / Volltext Heise