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Sonntag, 10. November 2013

Mann will vom Jobcenter 6.338 Euro für Australien-Reise

Mann will vom Jobcenter 6.338 Euro für Australien-Reise Ein Berliner Rechtsanwalt, der aufstockend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) bezieht, kehrte im Sommer 2011 ohne seine Kinder, die bei ihrer Mutter blieben, aus Australien zurück. Um seine Kinder wieder zu besuchen, wollte der Rechtsanwalt vom Jobcenter Geld für die teure Reise, mehrere Kostenvoranschläge lehnte das Amt aber ab. Nun beantragte er beim Sozialgericht Berlin das Jobcenter zur Zahlung von 6.338 Euro zu verpflichten. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil die Kosten aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung hoch seien und deshalb keine Pflicht zur Übernahme von Reisekosten bestehe. Allerdings darf das Jobcenter die Kosten nicht grundsätzlich ablehnen, weil Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen. Ihr Gerd Höfer

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