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Mittwoch, 30. Januar 2013

Facebook Recht


Facebook Recht

Unternehmen entdecken Facebook für Ihre Werbung.

Das Internet setzt seinen Siegeszug weiter fort. Die Auflagen der Druckmedien gehen bundesweit zurück, viele Verlage haben bereits Online-Redaktionen angegliedert, verkaufen die Artikel via Pay-Pal System, manche Verlage wurden aber auch bereits dichtgemacht. 


Die Wettbewerbsverletzungen im Internet haben deshalb mit der zunehmenden Internet-Durchdringung sämtliche Schichten der Bevölkerung und damit ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Sei es im Bereich des privaten Rechts, oder aber bei Wettbewerbsverstößen zwischen Wettbewerbern, oft enden die Rechtstreitigkeiten vor Gericht.


Die für die Printmedien in zig Jahren entwickelte Rechtsprechung gilt grösstenteils auch für das Internet, aber so Begriffe wie Vorschaubilder, sogenannte Thumbnails, hat es früher einfach nicht gegeben. Auch soziale Netzwerke wie Facebook hat es früher nicht gegeben. Daher gibt es nun auch neue juristische Probleme mit diesen neuen Medien und die Gerichte werden wohl noch in vielen weiteren Fällen die Rechtsprechung in diesen Bereichen entwickeln müssen. Am Ende dieser Entwicklung steht dann auch irgendwann die höchstrichterliche Rechtsprechung 

in Sachen Facebook-Impressumsangaben fest.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte dazu im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes deutsches  Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Seitdem befassen sich viele Beiträge im Netz mit diesem Thema.

Dank der hohen Mitgliederzahlen des sozialen Netzwerks können Unternehmen ihre Reichweite via Facebook leicht steigern. Der Auftritt ist kostenlos und ersetzt vielen bereits die eigene Internet-Präsenz sogar komplett. Durch die Anbindung von „Freunden“ und die Nutzung der „Gefällt mir“ Funktion lassen sich im Netz gute Multiplikatoren erreichen, auch das Ranking bei Google wird dadurch verbessert. Eine Firma hat dadurch sehr wohl einen Vorteil in ihrer Aussendarstellung.

Viele Firmen verringern deshalb auch die Anzeigenschaltungen in den Druckmedien, sparen dadurch auch Werbekosten.

Daß für die Werbung von Firmen in den Druckmedien Regeln gelten, die einzuhalten sind, ist den Firmen seit Jahren grösstenteils bekannt. Die Anzeigenberater sind auch entsprechend geschult und weisen die Auftraggeber auch auf diese Regeln hin. So muss z.B. aus einer gewerblichen Anzeige immer der gewerbliche Charakter hervorgehen, es darf keine Verwechselungsgefahr mit einem günstigen Privatangebot entstehen. Der Kunde muss wissen, mit welchem Anbieter er es zu tun hat. Im Internet gilt diese Rechtsprechung konkludent, hier müssen Internetseiten das „Impressum“ enthalten.

Doch dass die Bestimmungen zu Impressumsangaben auch für Facebook gelten, wenn der Betreiber so finanziellen Vorteil erzielen will, beispielsweise für sich oder seine Firma Werbung macht, ist vielen nicht bewusst.

Durch eine Abmahnung wegen Impressumsfehlern können beträchtliche Kosten entstehen. Bei einem Streitwert von 3.000 Euro errechnen sich mögliche Verfahrenskosten von knapp 1.500 Euro.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Die Pflicht ein Impressum auf Homepages zu führen, besteht schon seit 1997 und wurde seitdem mehrfach modifiziert – vom deutschen Gesetzgeber ebenso wie von Richtlinien der Europäischen Union.

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz sind im Wesentlichen folgende Bedingungen zu erfüllen: Das Impressum muss permanent und ohne viele Klicks unmittelbar erreichbar sowie einfach und eindeutig erkennbar sein. Pflichtangaben sind der vollständige Name und die Postanschrift, neben der Mailadresse eine weitere Kommunikationsmöglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde, gegebenenfalls die Register- und die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Bei wem diese  Richtlinien noch nicht angekommen seien, der solle eine Abmahnung zum jetzigen Zeitpunkt  lieber als freundliche Hilfestellung ansehen. „Es geht hier bei Abmahnungen nicht um Abzocke, sondern darum, die Konkurrenz im Wettbewerb um Kunden und Umsätze auf den Boden der Rechtstatsachen zurückzuführen.“

Im Gegensatz zu den Printmedien gibt es bei Facebook keinen "Anzeigenberater". 
Das macht mal als moderner Internetnutzer also selbst, in irgendeiner freien Minute,  sozusagen frei nach Schnauze ! 
Darin liegen natürlich beträchtliche Risiken. Was darf man - was darf man nicht ? 

Man darf das Impressum nicht vergessen ! 

Die Facebook Nutzer, die sich schon die Mühe machen eine Facebook Seite zu erstellen, brauchen eigentlich doch nur unter „Info“ einen Link auf die Impressumsangaben auf der eigenen Firmenhomepage zu setzen. Schon wäre das Problem erledigt.

Es ist daher absolut  nicht zu verstehen, wenn abgemahnte Firmeninhaber vor Wut über die erhaltene Abmahnung Terror machen, von Abzocke reden, im Internet Hasstiraden verbreiten  oder sogar den Anwalt bedrohen, der ihnen das Abmahnschreiben geschickt hat.

Sie rennen ja auch nicht zum Finanzamt und bedrohen dort den Sachbearbeiter in der KFZ-Steuerstelle, wenn der KFZ-Steuerbescheid kommt. Sie fahren ja auch nicht bei rot über die Ampel, wenn sie wissen, dass an der Ampel geblitzt wird.

Das deutsche Wettbewerbsgesetz nutzt allen deutschen Verbraucher, z.B. im weiten Bereich des Lebensmittelrechtes, es nutzt allen Teilnehmern des Wettbewerbs. Bei jedem Bissen, den ein Verbraucher macht, sorgt eine seit Jahren entwickelte Rechtsprechung dafür, daß dieser Bissen niemandem schadet. Daran denken die wenigsten, so etwas wird einfach als Tatsache hingenommen.

Jeder neue Gewerbetreibende, der ein neues Gewerbe beginnt, schlüpft von Beginn an unter den vorhandenen Schutzschirm des deutschen Wettbewerbsgesetzes. Ob er es will oder nicht ! Die Vorteile nutzen alle gerne. Über Nachteile bzw. über die Pflichten, die einem Marktteilnehmer obliegen, muss man sich eben selbst informieren, wenn man als Gewerbetreibender Geld verdienen will.  Auch das ist in Deutschland normal. Die IHKs halten dazu viele schriftliche Informationen bereit und bieten sogar Kurse für Existenzgründer zum Werberecht an. Auch kann man einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt um Rat fragen, wenn man als Neuling erstmalig eine Werbung plant.

Es muss letztlich einfach akzeptiert werden, dass es in unserer deutschen Gemeinschaft Regeln gibt, die das Zusammenleben in allen Bereichen regeln und dass man sich an diese Regeln zu halten hat.

Natürlich wird es gerade in der heutigen Zeit auch immer Menschen geben, die so etwas nicht nachvollziehen können, die einerseits gerne alle Vorteile unseres Sozialstaates nutzen, andererseits aber nicht dazu bereit sind sich an bestehende Regeln, Vorschriften und Gesetze zu halten oder selbst in dieses vorhandene Sozialsystem einzuzahlen.

Da wird von diesen Personen eben auch bewusst „schwarz“ geworben, da wird unter Vermeidung von Sozialabgaben eben auch einmal  „schwarz“ abgerechnet.

Testkäufe haben ergeben, dass manche Anbieter direkt fragen:

„Möchten Sie die Rechnung mit oder ohne Steuer ?“

Dieselben Anbieter sitzen dann aber bei Elternversammlungen im Kindergarten oder am Stammtisch und beklagen sich über fehlende Lehrer, fehlende Kitaplätze oder fehlendes Personal im deutschen Gesundheitswesen.

Reinhard Göddemeyer













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