Für Sie gelesen - BGH-Urteil in Karlsruhe
Schadensersatz bei Internetausfall
Verbraucher können grundsätzlich Schadensersatz verlangen, wenn der Internetanschluss ausfällt und es sich um einen Fehler des Telekommunikationsanbieters handelt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden.
Quelle / Volltext http://www.tagesschau.de/inland/bghinternet100.html
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