EX JVA Chef Suspendierung
Eigentlich gilt ja auch bei der Justiz der Spruch : " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".
Aber was sich am 23.4.2003 am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abspielte belegt, daß es keine Regel ohne Ausnahmen gibt.
In der Verhandlung um 13.30 Uhr ging es um eine Klage des ehemaligen Leiters der JVA Bochum, um den ehrenwerten Ritter von Meissen.
Siehe zum Hintergrund auch.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/kuendigung/bochums-ex-jva-chef-verliert-vor-gericht-30124498.bild.html
Anwesend waren im Gerichtssaal neben einer aus mehreren Personen bestehenden Richtermannschaft der Kläger selbst mit seinem Anwalt, sowie fürdas Land NRW als
Beklagte 2 Juristen.
Ausserdem ein Sprecherdes Gerichtes sowie einige Vertreter der regionalen Presse (Zeitungsredaktionen) sowie ein Kamerajournalist vom WDR Studio Essen.
Ach ja, und natürlich ich als einziger Vertreter der deutschen Öffentlichkeit.
Bekannlich klagte der ehrenwerte Ritter von Meissen gegen das ihm auferlegteVerbot der Führung der
Dienstgeschäfte.
Seinen Ausführungen zufolge fühlte er sich in seiner Ehre verletzt.
"Der winselt ja hier rum wie ein Köter " war ein Spruch eines Journalisten dazu.
Kener dieser Szene wissen, dass JVA Leiter, insbesondere wenn Sie Bockmist gebaut haben, vom Justizministerium oftmals einfach in eine andere Anstalt versetzt werden,um damit der Öffentlichkeit zu zeigen, daß das JM reagiert hat.
In anderen Anstalten geht der Bockmist dann eben weiter.
So hatte auch unser ehrenwerterRitter bereits verschiedene Anstalten, unter anderem die Einweisungsanstalt in Hagen, leiten dürfen.Und dies nicht immer zum Wohle der ihm anvertrauten Männer.
"Dies ist meine Anstalt, hier passiert was ich will "!
"Ihre Resozialisierung interessiert mich einen Scheiss, ich schicke sie erst einmal in einen Festbau , damit Sie mal harten Knast erleben."
Das sind 2 beispielhafte Äusserungen, die ihm zugeschrieben werden.
Wie sich die Männer vor seinem Schreibtisch dabei wohl gefühlt haben ?
Wie er sich wohl jetzt vor Gericht gefühlt hat ?
Ganz offensichtlich sah er sich aber immer noch als grossen Mann, dem Unrecht geschah. Das Gericht sah die Sache aber offensichtlich anders und gab dazu auch etliche richterlicheHinweise. Ihm fehlte jegliche Einsicht in diese Prozesssituation und so wies er alle gutgemeinten Ratschläge des vositzenden Richters zurück. Die Verhandlung wurde sogar zweimal unterbrochen, damit er sich mit seinem Anwalt beraten konnte.
Am Ende siegte wohl sein Altersstarsinn, denn er verlangte eine Entscheidung des Gerichtes.
Die hat er dann auch bekommen: Klage abgewiesen!
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