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Dienstag, 14. Juli 2015

Gefahrenabwehrpläne Flucht- und Rettungspläne

Gefahrenabwehrpläne Flucht- und Rettungspläne

Sicherheitszeichen, Gefahrenabwehrpläne

FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE

Unter dem Sammelbegriff Gefahrenabwehrpläne sind z.B. Flucht- und Rettungspläne, Notfallpläne, Räumungspläne, Rettungswegepläne (auch Flucht- und Rettungspläne) u.v.m. zusammengefasst. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen rechtlichen Anforderungen und Regelwerke für den Umgang und die Erstellung dieser Pläne. Die hier aufgeführten Beispiele beziehen sich auf die Anforderungen des Bundelandes Nordrhein-Westfalen.

www.brandschutzbeauftragter-online.blogspot.de

Dienstag, 28. Oktober 2014

Presseschau: Für Sie gelesen:
Was im März im Saal 134 des Münchner Justizpalastes passierte, ist hinlänglich bekannt: Das Landgericht München II verurteilte Uli Hoeneß, Ex-FC-Bayern Präsident, wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.
Seit dem 2. Juni sitzt Hoeneß im Gefängnis in Landsberg am LechSeitdem ist viel berichtet worden. Über zwischenzeitliche Aufenthalte im Krankenhaus, Promi-Besuche und eine angebliche Luxus-Behandlung.
Immer wieder drangen Infos nach draußen. Anders ist das bei der Münchner Justiz. Zwar steht das Urteil seit einem halben Jahr fest, die detaillierte Begründung jedoch hat das Gericht noch nicht freigegeben. Anfragen von Wissenschaftlern und Journalisten seien abgelehnt worden, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.
Der Rechtsexperte Walter Grasnick hat seine ganz eigene Erklärung dafür. Er vermute, dass es zwischen den Beteiligten im Hoeneß-Prozess „eine Absprache gegeben habe“, so die FAZ. Grasnicks Indizien? Die direkt nacheinander terminierten Sitzungstage und die Tatsache, dass der Staatsanwalt in der Hauptverhandlung „keine einzige Frage gestellt habe“.
Um das Mauern des Münchner Gerichts zu verdeutlichen, bemüht Journalist Jochen Zenthöfer in der "FAZ" zudem einen historischen Vergleich: „Die letzten Urteile, die Gerichte unter Verschluss gehalten hatten, stammten aus den RAF-Prozessen.“
Mauert die Münchner Justiz also? „Hier wird nichts unter Verschluss gehalten“, kontert Andrea Titz, Sprecherin des Oberlandesgerichts München, im Gespräch mit der Huffington Post.
„Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der Urteilsbegründung nicht um eine Presseauskunft, sondern um eine Akteneinsicht“, erklärt Titz. Das Gericht beabsichtige „durchaus die Entscheidung des Urteils zu veröffentlichen“, habe aber zuvor die Verteidiger um eine Stellungnahme gebeten.
Die Frist für die Verteidiger sei verlängert worden, „läuft aber in diesen Tagen ab“, so Titz. „Wir handhaben das im Übrigen in allen Fällen gleich, egal ob es um Lieschen Müller oder Uli Hoeneß geht.“

Quelle / Volltext : http://www.huffingtonpost.de/2014/10/28/geheimsache-hoene-steuerfall-justiz_n_6059360.html

Dienstag, 9. September 2014

Ausgegoogelt ???

Google löscht nicht ????!!!!!!!!

Löscht Google oder löscht Google nicht, wenn sich betroffene Personen melden ?

Dieser Fragestellung ging der WDR in seiner aktuellen Sendung "Markt" nach.

Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?

Hier geht es zum Stream der Sendung.

Ihr Reinhard Göddemeyer
Antistalkingliga

Ausgegoogelt ????

Google löscht nicht ????!!!!!!!!

Löscht Google oder löscht Google nicht, wenn sich betroffene Personen melden ?

Dieser Fragestellung ging der WDR in seiner aktuellen Sendung "Markt" nach.

Suchmaschinen müssen seit rund drei Monaten bei einem berechtigten Antrag Links zu persönlichen Daten von Betroffenen löschen. Datenschützer freuen sich, einige Medien sprechen aber auch von Zensur im Netz. markt fragt nach: Wie funktioniert das Vergessenwerden? Wie viele Links wurden mittlerweile schon gelöscht? Und sind die Bedenken zu dem Verfahren gerechtfertigt?

Hier geht es zum Stream der Sendung.

Ihr Reinhard Göddemeyer
Antistalkingliga

Dienstag, 20. Mai 2014

Ausgegoogelt !

Ausgegoogelt !!!!





Personenschutz bei Suchmaschinen im Internet - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !

Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangtenheit zeigten die Scuchmaschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - auch alle negativen und verleumderischen Eintragungen im Internet an, die mit einem Namen im Zusammenhang standen, selbst dann, wenn die Daten unwahr waren und Tatbestände wie Verleumdung oder Beleidigung erfüllten. und wenn sie auf ausländischen servern abgelegt waren.

Selbst wenn das Stalkingopfer in der EU ein Urteil erstritten hatte liess es sich oftmals gar nicht rechtlich durchsetzen.

Beispielhaft wird hier der ehemalige Onlinepranger www.mein-Parteibuch.com angeführt, der auf einem Server in Malaysia gehostet war.

Google und Co zeigten derartige Treffer immer weiter an, die Opfer hatten das Nachsehen.

Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ob der Betroffene einen Schaden hat oder nicht, wobei es egal ist, ob die Daten wahr oder falsch sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit einer Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte und dessen Daten deshalb in öffentlichen Medien veröffentlicht waren und der deshalb gegen Google wegen eben dieser "ewigen" veröffentlichung geklagt hatte.

Noch nach 16 jahren verknüpfte das Weltgedächtnis Google die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes, Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.



Az.: Europäischer Gerichtshof C 131 / 12 vom 13.05.2014 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Mehr unter www.stalking-rat-und-tat.blogspot.de

Dienstag, 13. Mai 2014

EUGH Urteil gegen Google

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Schlimmer kann es für Google kaum kommen: Der EuGH verpflichtet den US-Konzern, Einträge im Suchindex auf Antrag zu löschen. Dabei zerpflücken die Richter auch ein Lieblingsargument von Google.


Interview dazu auf

                                  Presseschau zu diesem Urteil:

Aus der Süddeutschen: 

Bürger können kritische Google-Links löschen lassen


Weiter heisst es:
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten.
Deshalb könne Google auch in bestimmten Fällen dazu verpflichtet werden, bestimmte Suchergebnisse nicht mehr anzuzeigen, selbst wenn der Artikel, auf den sie verweisen, weiter rechtmäßig im Netz verfügbar bleibt.
Google hat das Urteil des EuGH kritisiert. "Diese Entscheidung ist nicht nur fürSuchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren", sagte ein Google-Sprecher am Dienstag in Hamburg. Der Konzern sei sehr überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweiche und dessen Warnungen unberücksichtigt lasse. "Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren", erklärte der Sprecher weiter.
Aus der Welt

Dieses Urteil ist der Albtraum für Google

Für Google kommt das Urteil unerwartet und hart: Nicht nur muss der Konzern von nun an auf Antrag von Privatpersonen seinen Index ändern, darüber hinaus erklärte der EuGH ein wichtiges Verteidigungsargument von US-Internetdiensten in Europa für unwirksam: Google hatte argumentiert, da die Datenverarbeitung des Konzerns auf Servern außerhalb Europas erfolgt, seien die spanischen Datenschutzrichtlinien in dem Fall nicht geltend. Dem widersprachen die Richter deutlich: Wer in Spanien eine Filiale unterhalte und dort Werbung verkaufe, der müsse sich auch an lokale Datenschutzgesetze halten, begründete der EuGH sein Urteil.

Google muss vergessen können ! lautet die Schlagzeile der RP-Online

Gegen Google, für Bürgerrechte ! lautet es bei der Fr-Online

"Google muss Daten streichen" titelt der Bayrische Rundfunk 


Weiter heisst es:
Wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen verletzten und die Informationen sehr alt seien, dann könnte Google verpflichtet werden, die Daten bei entsprechenden Suchanfragen nicht mehr anzuzeigen. So hat es jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Richter argumentierten mit dem Recht eines jeden Menschen auf Datenschutz. Nach Ansicht des Gerichts ist der Suchmaschinenbetreiber für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Deshalb könne sich ein Betroffener grundsätzlich mit der Bitte um Änderung der Suchergebnisse an Google wenden.


Jetzt kann die deutsche Anwaltschaft sich freuen, es ist vorhersehbar, dass Hunderte von negativen Einträgen betroffene Bürger gegen Google vorgehen werden.


Reinhard Göddemeyer

Mittwoch, 5. Februar 2014

Strafanzeige gegen Merkel, NSA und Co

Presseschau - Für Sie gelesen:

Strafanzeige gegen Merkel

 ·  Der Chaos Computer Club zieht blank: Er erstattet Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Bundesregierung - namentlich gegen die Kanzlerin, den Innenminister und gegen die Chefs von BND, MAD und Verfassungsschutz. Der Vorwurf: verbotene geheimdienstliche Tätigkeit oder Beihilfe dazu. 

Quelle:  FAZ

Strafanzeige gegen Bundesregierung

Mit einer Strafanzeige beim Generalbundesanwalt wollen der Chaos Computer Club (CCC), die Internationale Liga für Menschenrechte und der Verein Digitalcourage den öffentlichen Druck im NSA-Skandal erhöhen. Die Anzeige richtet sich gegen die Bundesregierung sowie gegen hochrangige Mitarbeiter und Verantwortliche der Geheimdienste.
Die Bürgerrechtsgruppen werfen der Bundesregierung vor, mit dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA zusammengearbeitet und Daten an diese Behörde weitergegeben zu haben. Zudem bemühe sich die Bundesregierung nicht ernsthaft, den Skandal um die umfassende Überwachung durch die NSA aufzuklären.

Quelle: Tagesschau

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 4. Februar 2014

Urteil: Boykottaufruf des Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt!

Urteil: Boykottaufruf des Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt!

Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2014 - 13 U 111/13



Das OLG Oldenburg hat dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Klägers, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V., zu kündigen. Dem Boykottaufruf komme eine sogenannte Prangerwirkung zu.


Der Sachverhalt

Das beklagte Tierschützerbüro forderte eine Volksbank im Landgerichtsbezirk Osnabrück auf, die dort bestehende Geschäftsbeziehung mit dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter e.V. zu kündigen. Auf seiner Webseite berichtete er über diesen Boykottaufruf unter der Überschrift: "Volksbank - kündigt die Konten der Nerzquäler, jetzt", wie folgt: "Stoppt die Zusammenarbeit mit den Nerzquälern. Heute haben wir die Volksbank ... aufgefordert, dem Zentralverband Deutscher Pelztierzüchter eV das Konto zu kündigen. Eine Antwort der Volksbank ... steht noch aus. Sollte sich die Bank nicht klar positionieren, erwägen wir, die Bankkunden zu informieren, denn man könnte auch formulieren, dass an dem Geld der Bank Blut klebt".

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 13 U 111/13)

Aus Sicht des Senats geht der Boykottaufruf zu weit. Der Beklagte sei zwar nicht gehindert, Protestaktionen zu starten und öffentlich seine Meinung zu verbreiten. Der hier gestartete Boykottaufruf stelle aber einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeinePersönlichkeitsrecht des Klägers dar.
Die Interessen des Klägers überwiegen gegenüber dem Recht des Beklagten auf freie Meinungsäußerung, so der Senat. Auch wenn die Ziele und Motive des Beklagten nachvollziehbar und grundsätzlich nicht zu beanstanden seien, beschränke sich der Beklagte bei seinem Boykottaufruf nicht nur auf die geistige Einflussnahme und Überzeugungsbildung.
So übersteige der Boykottaufruf hier das Maß einer angemessenen und noch zulässigen Beeinträchtigung des Klägers insbesondere deshalb, weil in ein konkretes, bereits bestehendes Vertragsverhältnis eingegriffen werde. Dem Boykottaufruf komme auch eine sogenannte Prangerwirkung zu, wenn hervorgehoben werde, dass an den Geldeinlagen des Klägers - und damit letztendlich auch der Volksbank - Blut klebe. Hinzu komme, dass dem Kläger mit dem Vorwurf der Tierquälerei (vgl. § 17 Nr.2 desTierschutzgesetzes) zumindest Unterstützung strafbaren, jedenfalls ordnungswidrigen Verhaltens der Pelztierzüchter vorgeworfen werde.
Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 28.01.2014 - 13 U 111/13
Vorinstanz:
Landgericht Osnabrück, Aktenzeichen 12 O 2636/13
OLG Oldenburg, 

Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Samstag, 25. Januar 2014

Brandschutz in Heimeinrichtungen

Brandschutz in Heimen und Pflegeeinrichtungen Immer wieder erscheinen Meldungen über durch Brand / Feuer ausgelöste Todesfälle in Heimen und Pflegeeinrichtungen. Haben Sie als Betreiber wirklich alles getan, um derartigen Ereignissen so gut wie möglich vorzubeugen ? Informaieren Sie sich online mittels Brandschutz APP Brandschutz App mit über 1000 installierten Apps Die wichtigsten Brandschutzanforderungen jederzeit online griffbereit! Auf der Baustelle sind Sie in allen Bereichen laufend mit Fragen zum Brandschutz konfrontiert: Entsprechen die gelieferten Baustoffe den Brandschutzanforderungen laut Planung? Wie werden Bauteildurchdringungen brandschutztechnisch einwandfrei ausgeführt? Welche Besonderheiten sind beim Einbau von Rauchabzugsanlagen zu beachten? ... Um dabei brandschutzkonforme Bau- und Montagearbeiten zu gewährleisten, müssen Sie eine Vielzahl von Anforderungen zum baulichen, anlagen- und sicherheitstechnischen Brandschutz berücksichtigen – unmöglich, alle diese Vorgaben im Kopf zu haben! Damit Sie auch vor Ort bei allen Entscheidungen auf Nummer sicher gehen, gibt es jetzt zum schnellen Reagieren die APP für den Brandschutz“. www.brandschutz.re Die drei Säulen des Brandschutzes So schützen Sie Ihr Unternehmen vor der Feuer-Katastrophe Wer glaubt, Brandschutz fange erst da an, wo vor Weihnachten die Kerze im Büro verboten wird, der irrt! Prävention und vorbeugender Brandschutz setzen schon viel früher an – auf drei verschiedenen Ebenen. Baulicher Brandschutz – von Brandabschnitten und Feuerwiderstandsklassen Beim baulichen Brandschutz zum Beispiel: Je nach Größe, Zweck und Art des Bauwerks stellen Bau- und Arbeitsschutzbehörden, aber auch Unfallversicherungsträger beim Neu- oder erweiterten Anbau eines Gebäudes Anforderungen. Zum baulichen Brandschutz gehören beispielsweise die Auswahl der Baumaterialien und Bauteile nach Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen, die Einteilung größerer Gebäude in Brandabschnitte, die Einrichtung von Flucht- und Rettungswegen oder die Planung der Rauchabführung durch Lüftung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) und der Brandschutzbeauftragte sollten schon hier beratend zur Seite stehen: Schließlich kennen sie die Arbeitspraxis und die Erfordernisse der täglichen Arbeit im Betrieb am besten. Die freiwillige Erfüllung von gewissen nicht vorgeschriebenen Auflagen kann sich auf die Versicherungsprämie positiv auswirken. Eine enge Absprache mit dem Unfallversicherungsträger kann sich also durchaus lohnen, wenn es etwa um den Einbau stationärer Brandschutzanlagen geht. Natürlich sollten diese Absprachen dann auch eingehalten werden, denn stellt sich im Schadensfall das Gegenteil heraus, erlischt der Versicherungsanspruch ganz schnell. Technischer Brandschutz für die Branderkennung und -bekämpfung Feste Löschanlagen (etwa Sprinkleranlagen), Funkenlöschanlagen, Brandmeldeanlagen oder Gasmelder gehören zum technischen Brandschutz und sollen dafür sorgen, dass akute Brandgefahr erkannt wird oder gerade entstehende Brände möglichst schnell gelöscht werden. Auch tragbare Handfeuerlöscher helfen technisch, Brände zu bekämpfen. In jedem noch so kleinen Betrieb muss mindestens ein typgeprüfter, regelmäßig gewarteter Handfeuerlöscher zu finden sein – gut zugänglich und eindeutig gekennzeichnet. Doch Achtung: Feuerlöscher ist nicht gleich Feuerlöscher! Je nach Art des zu löschenden Brandes benötigen Sie einen Pulverlöscher, einen Wasserlöscher, einen Kohlendioxidlöscher, einen Schaumlöscher oder einen Löscher mit gasförmigen Löschmitteln. Die Berufsgenossenschaftliche Information (BGI 560) hilft hier mit einer anschaulichen Tabelle zu Brandklassen und dem jeweils zu verwendenden Löschmittel weiter. Organisatorischer Brandschutz erfordert Mitarbeit aller Als dritte Säule der Prävention regelt der organisatorische oder betriebliche Brandschutz die Abläufe im Unternehmen – wie der Name schon sagt – auf organisatorische Art und Weise. Regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter rund um das Thema Brandschutz, die Reduzierung von Gefahrenquellen, Alarm- und Löschübungen oder die Aufstellung einer Brandschutzordnung mit Verhaltenshinweisen für den Ernstfall sind einige Beispiele dafür. Zwar ist der Arbeitgeber laut Unfallverhütungsvorschrift für den Brandschutz verantwortlich (er hat zum Beispiel eine Unterweisungspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern und eine Auskunftspflicht gegenüber dem Unfallversicherungsträger), doch er kann beziehungsweise muss weitere Personen damit beauftragen. Der Unternehmer kann seine Pflichten auf Brandschutzexperten übertragen: Dazu gehören neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fasi) auch Brandschutzbeauftragte, die den Unternehmer beim betrieblichen Brandschutz unterstützen und beraten. Die Bestellung eines oder mehrerer Brandschutzbeauftragten ist für Industriebauten oder Krankenhäuser übrigens vorgeschrieben! Je nach Größe der Arbeitsstätte können ein Flucht- und Rettungsplan sowie ein Brandbekämpfungsplan erforderlich sein. Über die Einrichtung von Fluchtwegen und Notausgängen sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfahren Sie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 mehr. Einen Alarmplan, der die wichtigen Notrufnummern und eine kurze Auflistung der richtigen Handlungen darstellt, sollte es in jedem Betrieb geben. Muster-Alarmpläne bekommen Sie bei den Sachversicherern. Denn: Wissen rettet Leben! Panisches, unorganisiertes Verhalten und Fehlhandlungen können im Ernstfall zur tödlichen Falle werden. Alle Maßnahmen zum Brandschutz, ob nun bauliche, technische oder organisatorische, sollten auf die Bedürfnisse des Betriebs und der Arbeitnehmer abgestimmt sein. Gefährdungsbeurteilungen und ein Brandschutzkonzept bilden die Grundlage für den sicheren Umgang mit Feuer und feuer- und explosionsgefährlichen Arbeiten. Hilfreiche Tipps zu Themen rund um den Brandschutz, beispielsweise zur Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige, zur Inbetriebnahme, Abnahme und Instandhaltung von Löschwasseranlagen nach DIN 14462 und vielem mehr bieten die Merkblätter des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V. (bvfa). Für anschauliche Informationen lohnt sich der Besuch einer Messe für vorbeugenden Brandschutz. Die Messe FeuerTRUTZ, die vom 20.–21. Februar 2013 in Nürnberg stattfindet, verzeichnet seit ihrem Start vor drei Jahren ein deutliches Wachstum an Ausstellern und Besuchern. Ein Indiz dafür, dass Brandschutz ein brennend wichtiges Thema ist. www.brandschutz.re

Freitag, 24. Januar 2014

Mosley / Google Urteil vom 24.1.14

Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 23. Januar 2014

Brandschutz App

News 2014: Die Brandschutz APP Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de

Brandschutz App

News 2014: Die Brandschutz APP Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de

Google Urteil

Das LG Hamburg hat es in diesen Tagen wirklich nicht leicht. Der Verkündungstermin in der Sache Mosley / Google ist vom 10.1.14 auf den 24.1.14 verlegt worden. Dann wird wohl auch Bettina Wulf am 31.1.14 eine Klage gegen Google einreichen. Worum geht es ? Bei Eingabe der Namen Mosley und Wulf vervollständigte Google automatisch die angezeigten Treffer um Begriffe wie Sex, Prostitution und ähnliche Begriffe, die nach der Meinung der Kläger ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Wir werden weiter berichten. Ihr Reinhard Göddemeyer 24.1.14 Erfolg für den früheren Motorsportboss Max Mosley (73): Das Hamburger Landgericht gab ihm im Kampf gegen Google Recht. Google darf sechs heimlich aufgenommene Sex-Bilder von Mosley nicht weiter verbreiten. Der Suchmaschinenkonzern muss es künftig unterlassen, die Bilder in den Suchergebnissen bei Google.de anzuzeigen, urteilte das Hamburger Landgericht am Freitag. Die Bilder verletzten Mosley schwer in seiner Intimsphäre, sagte die Vorsitzende der Pressekammer, Simone Käfer. Wenn Google die Fotos auch künftig in seinen Suchergebnissen darstellt, wird ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro verhängt. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamburg möglich. Mosley wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber eine Reihe von Fotos aus dem Video einer privaten Sex-Party mit Prostituierten herausfiltert und sperrt – und damit in seinen Suchergebnissen gar nicht erst anzeigt. Das hat er mit dem Urteil erreicht. Bisher hat Mosley Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Auch in Frankreich vor Gericht Der Brite hat Google in Deutschland und Frankreich verklagt. In Paris erzielte Mosley bereits im November einen Erfolg: Das Zivilgericht entschied, dass der US-Konzern neun Aufnahmen, die aus dem Video stammen, herausfiltern und sperren muss. Die Richter gaben Google zwei Monate Zeit, das Urteil umzusetzen – wenn das Unternehmen dies nicht tut, soll es pro registriertem Rechtsverstoß 1000 Euro Strafe zahlen. Google geht gegen die Entscheidung des Gerichts vor. Käfer hatte während des Verfahrens bereits deutlich gemacht, dass Google möglicherweise zum Einsatz etwa einer Filtersoftware verpflichtet werden könnte. Der Konzern wehrt sich dagegen und kritisiert, aus der Suchmaschine werde dann eine „Zensurmaschine”. Richter schützen Mosleys Privatsphäre Käfer betonte, einige der Fotos seien rechtsverletzend: „Es sind Bilder, die schwerste Intimverletzungen des Klägers darstellen.” Google müsse daher alles unternehmen, um solche Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Dass der Konzern nach Aufforderung von Mosley konkrete Internet-Adressen löscht, reiche nicht aus, sagte die Richterin beim vergangenen Verhandlungstermin im September: „Wir meinen, dass die Beklagte mehr machen muss.“ Der Berliner Anwalt für Medienrecht Johannes von Rüden bewertete die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung stärkt zwar das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen, es darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Problem als solches noch nicht gelöst ist: Nach wie vor sind die rechtswidrigen Inhalte im Internet verfügbar, auch wenn sie nicht mehr im Google-Index gelistet werden. Sie sind nur schwieriger aufzufinden.“ Google sollte Filter-Software einsetzen Dass Google bereits eine Filter-Software besitze, zeige die Google-Bildersuche, bei der der Nutzer ein Bild von seinem Rechner hochladen kann und ähnliche oder das gleiche Bild im Internet angezeigt bekommt. Von Rüden hält es technisch für kein Problem, diese Software nun zur Filterung der Suchergebnisse einzusetzen. „Dieses Urteil ist allerdings nur ein erstinstanzliches Urteil. Es ist nicht auszuschließen, dass Google hiergegen Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg einlegen wird, oder sich der Bundesgerichtshof, das Bundesverfassungsgericht oder gar der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Angelegenheit befassen wird“, merkte Rechtsanwalt Johannes von Rüden an. Mitgeteilt von Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 16. Januar 2014

Kinder - Eltern Unterhalt - Pflegeheim

Wer muss zahlen, wenn die eigenen Eltern in ein Pflegeheim müssen ? Zu dieser Thematik empfehlen wir die folgende Internetseite: www.eltern-unterhalt.org Ihr Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 14. Januar 2014

Beleidigende Kommentare auf Internetseiten führen zu Schadensersatzzahlung

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Haftung von Nachrichtenportalen für beleidigende Kommentare – Opfer erhält Schadensersatz – von Rechtsanwalt Ralf Hornemann In einer topaktuellen Entscheidung vom 10.10.2013, AZ. ECHR 294 (2013), hat eine Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eines der größten estnischen Nachrichtenportale zu Recht von der zuständigen Gerichtsbarkeit Estlands zur Zahlung von Schadensersatz an ein Opfer extrem beleidigender Kommentare auf Internetseiten verurteilt wurde. Wer ist der EGMR und wofür ist er zuständig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) 1959 eingerichtet. Mittlerweile erlangte es in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung bei der Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten. „Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die 1953 in Kraft trat, ist Maßstab der Überprüfung und Ergebnis eines gemeinsamen Beschlusses der Staaten des Europarates. Die Zuständigkeit des Europarates besteht unter anderem darin, ein Forum für Debatten zur allgemeinen europäischen Entwicklung zu bieten. Seine satzungsmäßige Aufgabe ist die Verwirklichung eines engeren Zusammenschlusses unter seinen Mitgliedern zu fördern, um das gemeinsame Erbe wahren sowie den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu unterstützen und Förderung bereit zu stellen. Was war geschehen? Vor einigen Jahren hatte das estländische Nachrichtenportal Delfi AS über geschäftliche Pläne eines Fährunternehmens berichtet. Daraufhin stellten eine Vielzahl von Nutzern des Portals teilweise extrem beleidigende Kommentare gegen das Fährunternehmen und dessen Eigentümer auf den Kommentarseiten zu diesem Artikel ein. Da, wie in solchen Fällen üblich, die überwiegende Mehrzahl der Kommentare anonym eingestellt wurde, hatte das angegriffene Unternehmen keine Möglichkeit, direkt gegen die Verfasser der Kommentare vorzugehen. Zwar hatte das Nachrichtenportal statuiert, dass die Verfasser von Kommentaren selbst verantwortlich seien und auch einen automatischen Wortfilter eingerichtet, mit dessen Hilfe verschiedene beleidigende Worte automatisch ausgefiltert werden sollten sowie eine Funktion eingerichtet, mit deren Hilfe User den Betreiber auf verbotene Inhalte aufmerksam machten konnten, dennoch aber kam es zur Veröffentlichung einer Vielzahl von beleidigenden und verletzenden Äußerungen. Wie entschied die estnische Justiz? Da das beleidigte Unternehmen den Urhebern der verletzenden Kommentare nicht habhaft werden konnte, nahm es Delfi AS selbst in Anspruch. Die estnische Justiz gab ihm Recht. Das Portal wurde zur Zahlung von Schadensersatz – wenn auch nur in geringer Höhe – verurteilt. Der oberste Gerichtshof Estlands bestätigte die Urteile. Dagegen wandte sich nun das Nachrichtenportal mit seiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es begründete die Beschwerde damit, dass die E-Commerce- Richtlinie der EU eine Haftung ausschließe, weil das Portal nur passiver, technischer Bereitstelle und daher nicht für die Kommentare seiner Nutzer verantwortlich sei. Ebenso könne Delfi AS das Recht auf freie Meinungsäußerung für sich beanspruchen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hingegen sah das Recht auf freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht verletzt, da auch dieses Recht durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der von beleidigenden und verletzenden Kommentaren Betroffenen eingeschränkt wird. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung in Deutschland Die Europäische Menschenrechtskonvention steht im Rang unter dem Grundgesetz auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Somit sind Urteile des EGMR für die deutschen Gerichte eine Auslegungshilfe der Konvention. Eine konventionskonforme Auslegung des deutschen Rechts ist vorrangig, Entscheidungen deutscher Gerichte, die davon abweichen, müssen ausführlich begründet werden und eine eingehende Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR enthalten. Die Rechtslage in Bezug auf ehrverletzende Äußerungen im Internet ist in Deutschland aber eine andere: Tatsachenbehauptungen sind, sofern sie wahr sind, immer erlaubt. Meinungsäußerungen sind soweit zulässig, bis die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung und Verleumdung überschritten ist. Rechtsanwalt und Experte im Internetrecht Dr. Thomas Schulte, Namensgeber der Kanzlei Dr. Schulte und Partner verdeutlicht, dass eine Abwägung im Einzelfall durch die Gerichte, die naturgemäß schwierig sein kann, stattfinden muss. Ein Provider haftet gegenüber dem durch eine Äußerung Verletzten jedoch nur als Störer, das bedeutet, sobald er auf eine ehrverletzende Äußerung hingewiesen wurde, hat er diese gegebenenfalls nach Prüfung von seinem Angebot zu entfernen. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten zur Ermöglichung der Rechtsverfolgung besteht aber nicht. Ebenso wenig kann der Verletzte vom Provider Schadensersatz verlangen. Das Internet vergisst nichts, Verbotenes und Negatives bleibt durch digitale Archive, Suchmaschinen und vernetzten Bloggern präsent und das weltweit. Die Hilfe von Experten, damit sich möglicherweise dadurch sehr schnell die Rechtsverletzungen beseitigen lassen ist oftmals unumgänglich. Da wie in diesem Fall bereits erhebliche Nachteile für den Betroffenen entstanden sind, ist die Hinzuziehung einer Reputationshilfe für das Internet neben dem „Reputationsmanagement by law“ unerlässlich, um dauerhafte Schäden für das digitale Image zu verhindern. V.i.S.d.P.: Ralf Hornemann Rechtsanwalt Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030 – 715 206 70 Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte Malteserstrasse 170/172 12277 Berlin Email : dr.schulte@dr-schulte.de http://www.dr-schulte.de Tele : (030) 71520670 Fax : (030) 71520678

Donnerstag, 9. Januar 2014

News 2014: Die Brandschutz APP

Neu: Buchen Sie hier die neuste Brandschutz App: Technische Information Brandschutz – die Smartphone App mit über 900 installierten Nutzern die kostenlose App für iOS, Android, WP8 und demnächst auch für BlackBerry Smartphones. Ihr attraktives Kontakt- und Werbeumfeld. Jetzt gibt es alles zum Thema Brandschutz als offizielle App für’s Smartphone! Alle Gesetzes-, Vorschriften- und Normänderungen, technische Neuigkeiten, Fotos, Veranstaltungen, aktuelle Gerichtsurteile und Termine landen so direkt in der Hosentasche. Wann immer es etwas Neues gibt, klingelt’s auf dem Smartphone. Und weil ein Smartphone eben auch ein Telefon ist, lässt sich per Knopfdruck gleich eine Verbindung herstellen. Die Brandschutz-App sorgt immer für den direkten Draht zu Ihrem lokalen Brandschutzplaner. Eine Vielzahl von Partnern, Dienstleistern, Vereinen, Firmen und Herstellern aus dem Bereich Brandschutz unterstützen uns dabei mit Ihren aktuellen Informationen. Seien Sie auch mit dabei und sichern Sie sich Ihren Platz als Partner für nur 10,00 EUR im Monat (100,00 EUR pro Jahr) verlinken wir Ihre Homepage direkt mit unserer App. Für eine Buchung rufen Sie unsere netten Damen im Service an: 02323 9939377 Bereits über 900 installierte Apps. Somit direkte Ansprache von über 900 Interessierten. Hier direkt -kostenlos- downloaden! http://brandschutz.chayns.net/#SmartphoneApp Domain: http://www.brandschutz.re (Recklinghausen) Zielgruppe: Brandschutz-Fachplaner und -Sachverständige, Architekten, Ingenieure, Brandschutzbeauftragte und Mitarbeiter von Bauaufsichten und Brandschutzdienststellen Betreiber/Anbieter: Yellow Cow Group Postfach 10 04 55 45894 Gelsenkirchen Telefon: 02323 9939377 Telefax: 02323 9939307 eMail: info@diegelbekuh.de

Sonntag, 29. Dezember 2013

Guten Rutsch ins neue Jahr

Wir wünschen all unseren Freunden, Partnern und Kunden ein gutes und gesundes 2014 ! Reinhard Göddemeyer

Carey Foundation

Was steckt hinter dem alten Mann im Tutu in der aktuellen Telekomwerbung ? Eine Aktion gegen Brustkrebs ! Informationen zum Thema Brustkrebs erhalten Sie auch hier: Carey Foundation Ihr Reinhard Göddemeyer Video: http://www.youtube.com/watch?v=KB6D_NgNWKA

Sonntag, 10. November 2013

Bankkonto gesucht ?

Sie brauchen ein Konto ? Eine Bankkarte ? Hier wird Ihnen geholfen !

Mann will vom Jobcenter 6.338 Euro für Australien-Reise

Mann will vom Jobcenter 6.338 Euro für Australien-Reise Ein Berliner Rechtsanwalt, der aufstockend Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) bezieht, kehrte im Sommer 2011 ohne seine Kinder, die bei ihrer Mutter blieben, aus Australien zurück. Um seine Kinder wieder zu besuchen, wollte der Rechtsanwalt vom Jobcenter Geld für die teure Reise, mehrere Kostenvoranschläge lehnte das Amt aber ab. Nun beantragte er beim Sozialgericht Berlin das Jobcenter zur Zahlung von 6.338 Euro zu verpflichten. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, weil die Kosten aufgrund einer kurzfristigen Reiseplanung hoch seien und deshalb keine Pflicht zur Übernahme von Reisekosten bestehe. Allerdings darf das Jobcenter die Kosten nicht grundsätzlich ablehnen, weil Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen. Ihr Gerd Höfer

Betrug mit Solarpark - Angeboten

Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ... Solarpark-Betrug: Kulmbacher Anwalt sitzt in U-Haft Ein Kulmbacher Rechtsanwalt sitzt seit heute in der JVA Hof ein. Am späten Nachmittag hat die Ermittlungsrichterin der dortigen Wirtschaftsstrafkammer Untersuchungshaft angeordnet. Der 43-jährige Jurist soll Anleger, die in Solarparks investieren wollten, um rund eine Million Euro geprellt haben. Mehr lesen Sie hier Ihr Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 3. November 2013

Justizirrtum ?

Kachelmann und Arnold sind nur 2 Namen, die in Verbindung mit Fehlurteilen genannt werden müssen. Herr Kachelmann ist mit einem blauen Auge davongekommen, Herr Arnold ist mittlerweile tot. Ist unsere Justiz gerecht ? Der renommierte Jurist und Journalist Thomas Darnstädt beschreibt anhand wahrer Fälle, wie leicht Unschuldige in die Fänge der Justiz geraten können. Selten kommt es heraus, wenn Richter sich irren - umso unbefangener sind sie bei der Wahrheitsfindung. Eine Frau wird halbtot gewürgt in ihrer Wohnung gefunden.Die Indizien weisen auf den Ehemann Harry Wörz. Er wird noch in derselben Nacht verhaftet. Dass der seine Unschuld beteuert, hilft ihm nichts: Über 13 Jahre ist er gefan gen im Netz der Justiz, viereinhalb Jahre wird er inhaftiert für eine Tat, die er nie begangen hat. Oder die 14-jährige Jennifer, die behauptet, von ihrem Vater und dessen Freund missbraucht worden zu sein. Bald sitzen die Männer in Haft. Es dauert Jahre, bis herauskommt, dass das Mädchen die Geschichte erfunden hat. Dies sind nur zwei von zahllosen Justizirrtümern, die sich Jahr für Jahr vor deutschen Strafgerichten ereignen. Schuld sind einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachter und selbstgewisse Richter. Doch selten bekennt sich die Justiz zu ihren Fehlern. Jeder kann ihr Opfer werden. Bestellung: http://www.amazon.de/Der-Richter-sein-Opfer-Justiz/dp/3492055583 Reinhard Göddemeyer

Samstag, 26. Oktober 2013

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

ElektroautosDeutsche Post startet Einsatz von CO2-freien Zustellfahrzeugen

Durch Bonn rollen ab dem Sommer nur noch klimafreundliche Postautos. Die Elektrofahrzeuge sind ein Pilotprojekt der Deutschen Post: Bis 2015 soll die Zustellung im ganzen Land darauf umgestellt werden.
Quelle:

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/elektroautos-deutsche-post-startet-einsatz-von-co2-freien-zustellfahrzeugen-/8232352.html

claudia roth wird bundestagsvize.... ????

claudia roth wird bundestagsvize.... ????

wie kann so eine verkrachte existenz  nur bundestagsvizepräsidentin werden ?

das darf doch nicht wahr sein !

da wird diese schrille papageientulpe claudia roth, spitzname "der grüne betroffenheitsautomat", der grüne schminkkoffer" bundestagsvizepräsidentin ???

diese frau hat nicht einmal eine abgeschlossene berufasausbildung. sie hat ein dramaturgiestudioum begonnen und nach 4 semsetern abgebrochen.

dann wurde sie managerin der musikband Ton steine schrebven, eine kultband der hausbesetzerszene, die sich wegen der eigenen pleite dann auflöste und einen riesen schuldenberg hinterliess..


demnächst mehr

Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 14. Mai 2013


Presseschau:

Und Google darf doch nicht alles !


Analyse: Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google


Google präsentiert bei der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaske Vorschläge zur Vervollständigung der Suchanfrage. An dieser Autocomplete-Funktion hatte sich im vergangenen Jahr unter anderem Bettina Wulff gestört und Google auf Unterlassung verklagt, weil die Suchmaschine dem Nutzer bei Eingabe ihres Namens vorgeschlagen hatte, die Suche um Begriffe wie "Rotlicht" oder "Escort" zu ergänzen. Nach der Aussage von Google schlägt diese Funktion automatisiert aber einfach nur diejenigen Begriffe vor, nach denen die Nutzer am häufigsten suchen.

Quelle / Volltext  Heise



Presseschau:

Und Google darf doch nicht alles !


Analyse: Das Urteil des BGH zur Autocomplete-Funktion von Google


Google präsentiert bei der Eingabe von Suchbegriffen in die Suchmaske Vorschläge zur Vervollständigung der Suchanfrage. An dieser Autocomplete-Funktion hatte sich im vergangenen Jahr unter anderem Bettina Wulff gestört und Google auf Unterlassung verklagt, weil die Suchmaschine dem Nutzer bei Eingabe ihres Namens vorgeschlagen hatte, die Suche um Begriffe wie "Rotlicht" oder "Escort" zu ergänzen. Nach der Aussage von Google schlägt diese Funktion automatisiert aber einfach nur diejenigen Begriffe vor, nach denen die Nutzer am häufigsten suchen.

Quelle / Volltext  Heise


Donnerstag, 25. April 2013

ExJistiert VA Chef vorGericht - Ritter von Meissen

EX JVA Chef Suspendierung

Eigentlich gilt ja auch bei der Justiz der Spruch : " Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

Aber was sich am 23.4.2003 am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen abspielte belegt, daß es keine Regel ohne Ausnahmen gibt.

In der Verhandlung um 13.30 Uhr ging es um eine Klage des ehemaligen Leiters der JVA Bochum, um den ehrenwerten Ritter von Meissen.

Siehe zum Hintergrund auch.

http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/kuendigung/bochums-ex-jva-chef-verliert-vor-gericht-30124498.bild.html

Anwesend waren im Gerichtssaal neben einer aus mehreren Personen bestehenden Richtermannschaft der Kläger selbst mit seinem Anwalt, sowie fürdas Land NRW als
Beklagte 2 Juristen.

Ausserdem ein Sprecherdes Gerichtes  sowie einige Vertreter der regionalen Presse (Zeitungsredaktionen) sowie ein Kamerajournalist vom WDR Studio Essen.

Ach ja, und natürlich ich als einziger Vertreter der deutschen Öffentlichkeit.

Bekannlich klagte der ehrenwerte Ritter  von Meissen gegen das ihm auferlegteVerbot der Führung der
Dienstgeschäfte. 

Seinen Ausführungen zufolge fühlte er sich in seiner Ehre verletzt.

"Der winselt ja hier rum wie ein Köter " war ein Spruch eines Journalisten dazu.

Kener dieser Szene wissen, dass JVA  Leiter, insbesondere wenn Sie Bockmist gebaut haben, vom   Justizministerium oftmals  einfach in eine andere Anstalt versetzt werden,um damit der Öffentlichkeit zu  zeigen, daß das JM reagiert hat.

In anderen Anstalten geht der Bockmist dann eben weiter.

So hatte auch unser ehrenwerterRitter bereits verschiedene Anstalten, unter anderem die Einweisungsanstalt in Hagen,  leiten dürfen.Und dies nicht immer zum  Wohle der ihm anvertrauten Männer.

"Dies ist meine Anstalt, hier passiert was ich will "!

"Ihre Resozialisierung interessiert mich einen Scheiss, ich schicke sie erst einmal in einen  Festbau , damit Sie mal harten Knast erleben."

Das  sind 2 beispielhafte Äusserungen, die ihm zugeschrieben werden.

Wie sich die Männer vor  seinem Schreibtisch dabei wohl gefühlt haben ? 

Wie er sich wohl jetzt vor Gericht gefühlt hat ? 

Ganz offensichtlich sah er sich  aber immer noch  als  grossen Mann, dem Unrecht geschah. Das Gericht  sah die Sache aber offensichtlich anders und gab dazu auch etliche richterlicheHinweise.    Ihm fehlte jegliche Einsicht in diese  Prozesssituation und so wies er alle gutgemeinten Ratschläge des vositzenden Richters zurück. Die Verhandlung wurde sogar zweimal unterbrochen, damit er sich mit seinem Anwalt beraten konnte.

Am Ende siegte  wohl sein Altersstarsinn, denn er verlangte eine Entscheidung des Gerichtes.

Die hat er dann auch bekommen: Klage abgewiesen!


















Mittwoch, 10. April 2013

Dortmund braucht einen Knipser !

Gestern im Westfalenstadium bzw. im Barrock an der Lindemannstrasse:

Es war ja kaum noch mit anzusehen, was der BVB sich dort zusammenspielte ! 

Jetzt steht ja wohl felsenfest, daß der BVB einen Knipser im Sturm benötigt. Denn wer wie gestern im  Spiel gegen Malaga aus 14 Großchancen nur einen Treffer produziert der macht  irgend etwas falsch.

Auch Mario Götze, der in den Himmel gelobte Superstar vergab eine Chance nach der anderen.

Wann reagiert Watzke ?  Geld hat er jetzt ja genug eingenommen !

Reinhard Göddemeyer

Freitag, 5. April 2013

Auf der Suche nach Altenpflegerinnen

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) bemüht sich weiter, außerhalb der deutschen Grenzen fachlich geeignete Kandidaten für die Arbeit in deutschen Pflegeeinrichtungen zu finden. Nach übereinstimmenden Medienangaben wird die ZAV in den nächsten Tagen mit dem Nicht-EU- Land Bosnien-Herzegowina ein Abkommen zur Rekrutierung unterzeichnen, wie es das für Kroatien und seit Januar auch für Serbien bereits gibt.
Nachdem sich die Suche nach pflegerischem Fachpersonal lange Zeit auf Länder der Europäischen Union (EU) konzentrierte, schaut die ZAV nun auch über die EU-Grenzen und sogar über Europa hinaus.
So sollen etwa in China in einem Pilotprojekt mit dem Arbeitgeberverband Pflege zunächst etwa 150 ausgebildete Pflegerinnen angeworben werden. Sie werden derzeit in Sprach- und Kulturschulungen in der Provinz Shandong auf ihren Deutschland-Aufenthalt vorbereitet. Mitte März wurde eine ähnliche Vereinbarung mit den Philippinen getroffen.

Mitgeteilt von  Reinhard Göddemeyer

www.altenpflege-tv.blogspot.de

Ist der deutsche Verfassungsschutz irre ?

Wie irre sind die verantwortlichen Leiter des deutschen Verfassungsschutzes ?

Wie kann es sein, daß unsere Verfassungsschützer den von ihnen eingesetzten V-Leuten teilweise jährlich  sechsstellige Beträge zahlen, damit diese V-Leute diese Gelder dann  in der Szene ausgeben, um z.B. weitere Sympathisanten anzuwerben.

Aussage eines Aussteigers:

Das war eine Symbiose zwischen uns. Der Verfassungsschutz brauchte uns, um immer wieder erneut auf das Bedrohungspotential der rechten Szene aufmerksam machen zu können und wir brauchten den Verfassungsschutz, um an die Kohle ranzukommen.

So haben wir uns jahrelang ergänzt.

Wie verrückt sind denn dann erst die deutschen Politiker, die derartige Praktiken genehmigen ?

Reinhard Göddemeyer

Dienstag, 2. April 2013

Agentur-E-Media -: Betrug mit Zinswetten - Veruntreuung durch deutsch...

Agentur-E-Media -: Betrug mit Zinswetten - Veruntreuung durch deutsch...: Swap-Zinsgeschäfte wurden von den Bankern der Deutschen Bank und der amerikanischen Großbank J.P.Morgan insbesondere den Kämmerern deutsche...

Betrug mit Zinswetten - Veruntreuung durch deutsche Beamte

Swap-Zinsgeschäfte wurden von den Bankern der Deutschen Bank und der amerikanischen Großbank J.P.Morgan insbesondere den Kämmerern deutscher Kommunen zur Sanierung der öffentlichen Haushalte angeboten.

Über 1000 deutsche Städte haben derartige Verträge abgeschlossen.

Mit welchem Ergebnis:

Jetzt ermitteln verschiedene Staatsanwaltschaften gegen deutsche Stadtkämmerer !

Allein die Stadt Pforzheim hat 57 Millionen Euro Verlust zu verbuchen. Und wer soll Schuld sein ? Die Stadtkämmerin. Ermittlungen gegen die Bank hat die Staatsanwaltschaft gar nicht erst eingeleitet, obwohl doch die Bank die einzige Nutzniesserin dieses Geschäftes gewesen ist.

In Österreich hat das Bundesland Salzburg 340 Millionen Euro verzockt.

 Aber es kommt noch schlimmer:

Die Finanzexperten der Bundesländer Brandenburg und Sachsen sind von J.P.Morgan zu teuren Reisen bis nach Katar und Japan eingeladen worden. Ziel dieser Reisen: Den Ländern sollten Swap - Zinsgeschäfte schmackhaft gemacht werden, was dann letztlich auch funktioniert hat.

Für 8 Milliarden Euro hat allein das Finanzministerium Sachsen unterschrieben. Die Verträge beinhalten Wetten auf den japanischen Yen wie auf den Dollar, auf Ribor wie Euribor.  Sie haben teilweise Laufzeiten von 30 Jahren.

Die jetzige Landesregierung wird höchstwahrscheinlich das Ende dieser Verträge nicht erleben. das Land Sachsen hat aber trotzdem für die Folgen einzustehen.

Kommt es am Ende so wie in Pforzheim ?

Wann kommt da das dicke Ende bzw. der Staatsanwalt ?

Fazit:

Die meisten Politiker haben Null Ahnung von Geldgeschäften, geschweige denn von Swap - Geschäften  und sind kaum in der Lage selbst einen Krämerladen zu führen,  derartigen Menschen sollten spekulative Anlagegeschäfte mit deutschen Steuergeldern schlichtweg verboten werden.


Reinhard Göddemeyer



Wo ist mein G 3 ?

Korea droht den USA mit einem Erstschlag.
Ist das dann der Bündnisfall für die NATO ?

Wer jetzt die Nachrichten verfolgt muss sich doch sehr wundern. Das kleine Land Nordkorea stänkert gegen die grossen USA.

Zugegeben, wir sind ja weit weg vom Schuss, aber welche Auswirkungen hätte solch ein Konflikt ?

Muss ich mich dann wieder bei meinen Flußpionieren in Höxter an der Weser melden ?

Reinhard Göddemeyer



Otello


Otello

Der Frühling kommt und pünktlich zum Frühling habe ich bei ebay einen 125 ccm Daelim Otello geschnappt.
Der wird diese Woche abgeholt, dann werden wir mal sehen, ob gut gerollert wird.
Reinhard Göddemeyer