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Dienstag, 9. Oktober 2012

Triumph aus dem Jenseits

Angesichts der absehbaren Niederlage gegen seine Erben sind ihre Chefs Jain und Fitschen gefordert. Sie müssen entscheiden, ob sie ein Urteil in Kauf nehmen, das ihre Vorgänger auf die Anklagebank bringen könnte - oder ob sie einen Vergleich vorziehen.

Quelle / Volltext SZ

"Online-Sucht": Gefährdet sind vor allem ledige Männer ohne Job


"Online-Sucht": Gefährdet sind vor allem ledige Männer ohne Job


Ledige und arbeitslose Männer sind laut Ergebnissen einer Studie (PDF-Datei) besonders gefährdet, sich so sehr in den Tiefen des Netzes zu verlieren, dass sie den Bezug zur Realität verlieren. Die krankhafte Internetnutzung äußere sich darin, dass die Betroffenen ihr soziales Leben vernachlässigten, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), am Dienstag zur Jahrestagung der Drogenbeauftragten in Berlin. Darunter litten dann die Arbeit oder der Schulbesuch, mitunter auch einfache Dinge wie Essen und Waschen.
0,7 Prozent aller 25- bis 64-Jährigen in Deutschland kämen nicht mehr von Online-Spielen oder Sozialen Netzwerken los. Mit 1,0 Prozent sei der Anteil bei Männern mehr als doppelt so hoch wie bei Frauen (0,4 Prozent), teilte Dyckmans mit. "Die Betroffenen flüchten in eine virtuelle Welt. Dort bekommen sie Anerkennung und Belohnung." Die Drogenbeauftragte bezog sich dabei auf Ergebnisse der im September 2011 vorgestellten Studie "Prävalenz der Internetabhängigkeit" (PDF-Datei) der Universitäten Greifswald und Lübeck. Dabei wurden 14.000 Personen im Alter von 14 bis 64 Jahren telefonisch nach ihrer Internetnutzung befragt.
Insgesamt gelten dieser Erhebung zufolge in Deutschland rund 560.000 Menschen zwischen 14 und 64 Jahren als "internetsüchtig". Unter ihnen sind 250.000 Menschen im Alter von 14 bis 24 Jahren. Hier ist das Geschlechterverhältnis nahezu ausgeglichen. 2,5 Millionen Menschen nutzen laut Studie das Netz auf problematische Weise und drohen in eine Abhängigkeit abzurutschen.
"Die Zahlen zeigen ganz akut einen Handlungsbedarf", sagte Dyckmans. Es müsse ein besonderes Augenmerk auf die Prävention gelegt und dabei die ganze Familie einbezogen werden. "Da gibt es gute Erfolge." Auch müsse Internetsucht als Krankheit klassifiziert und in das internationale Diagnoseverzeichnis aufgenommen werden, forderte sie.
Der Begriff der Internet-Sucht ist jedoch wissenschaftlich umstritten. Einige Psychologen sehen in einer exzessiven Internet-Nutzung keine eigenständige Störung, sondern lediglich das Symptom einer psychischen Erkrankung wie der Depression. Andere fordern hingegen, exzessive Internetnutzung als eigenständige Krankheit einzuordnen. Bislang ist Internetabhängigkeit von der Weltgesundheitsorganisation nicht als Verhaltenssucht anerkannt. Auch in die Entwürfe für die fünfte Fassung des Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders wurde Internet-Sucht bislang nicht als Erkrankung aufgenommen.
(Mit Material von dpa) / (dpa) / (axk) 

Quelle / Volltext Heise

Montag, 8. Oktober 2012

Reinhard - Göddemeyer: Für Dortmund / NRW werden Standorte für PV - Mover...

Reinhard - Göddemeyer: Für Dortmund / NRW werden Standorte für PV - Mover...: Solar Solarenergie Für Dortmund / NRW werden Standorte für  PV - Mover gesucht. Ein PV-Mover ist eine der Sonne nachgeregelte So...

DIE 25.000 WICHTIGSTEN SUCHBEGRIFFE, DAS SUCHMASCHINEN KOMPENDIUM

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DIE 25.000 WICHTIGSTEN SUCHBEGRIFFE, DAS SUCHMASCHINEN KOMPENDIUM

Falschgeldprozess in Ostwestfalen


Am Landgericht Bielefeld muss sich ab heute ein 61 jähriger Mann verantworten, der Tausende Dollarnoten in den Verkehr gebracht hat. Aufgefallen war er, nachdem er für 10 000 EURO Dollar bei der Sparkasse eingetauscht hatte. Das hatte zwar zuerst einmal geklappt, war aber anschliessend aufgefallen und hatte die Ermittlungen ausgelöst, die letztlich zur Festnahme und auch zur Anklageerhebung führten.

Im Verfahren lehnte er mit eigenen Schriftsätzen das gesamte Gericht, alle Richter und sogar den Staat Bundesrepublik Deutschland ab. Wie bekannt wurde ist der Mitglied der Justiz Opferhilfe NRW, einer Organisation, die diese Ablehnungsthesen auch im Internet auf einer Homepage vorstellt.

http://www.joh-nrw.net

Hinweis: Bei dieser Person handelt es sich nicht um Knut - Willi Schlanert !

Faktische Straflosigkeit der Abgeordnetenbestechung bleibt weiter bestehen

Faktische Straflosigkeit der Abgeordnetenbestechung bleibt weiter bestehen Unter dem Eindruck der Ereignisse um den designierten Kanzlerkandidaten der SPD, Peer Steinbrück, übt die Piratenpartei öffentliche Kritik an der weiteren Verschleppung eines Antikorruptionsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. So ist am 17. Oktober nur eine Expertenanhörung zur Abgeordnetenbestechung im Rechtsausschuss des Bundestages geplant. [1] Dabei liegt seit 2008 ein jetzt veröffentlichtes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes vor, das dringenden Handlungsbedarf bescheinigt. [2] Trotz des eindeutigen Gutachtens wird eine Neufassung des Paragraphen 108e StGB zur Abgeordnetenbestechung immer wieder verzögert. Auch weigert sich Deutschland weiterhin, die UN-Konvention gegen Korruption zu unterzeichnen, obwohl bereits 161 Länder diesen Schritt getan haben. Deutschland steht mit dieser Entscheidung in einer Reihe mit Syrien, Myanmar und Saudi-Arabien. »Hier wird sich mit Händen und Füßen gegen etwas gewehrt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Abgeordnete müssen sich als Vertreter des Volkes jeder Form von Bestechung widersetzen. Angesichts der eindeutigen Faktenlage brauchen wir keine weiteren Anhörungen, sondern eine politische Entscheidung für klare Regeln«, so Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Dass der Internetpublikation netzpolitik.org, die das Gutachten kürzlich der breiten Öffentlichkeit zugänglich machte, wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung von der Bundestagsverwaltung mit rechtlichen Schritten gedroht wird, trifft bei den PIRATEN auf Unverständnis.[3] [4] »Es ist doch absurd, dass das Urheberrecht jetzt herangezogen wird, um unangenehme Fakten unter dem Teppich zu halten. Das stellt unseren heutigen politischen Apparat in ein äußerst schlechtes Licht«, so Barenhoff weiter. Die PIRATEN fordern seit Jahren eine Verschärfung des Paragraphen 108e STGB. Dieser ist in der derzeitigen Form weitestgehend wirkungslos, da er nur den direkten Stimmenkauf unter Strafe stellt. Damit können Abgeordnete sich weiterhin für die Vertretung bestimmter Interessen zur Verfügung stellen und dafür Geld oder andere Vorteile entgegennehmen. [1] Ankündigung der Anhörung http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/27_Bek__mpfung_Abgeordnetenbestechnung/index.html [2] Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes "Rechtsfragen im Kontext der Abgeordnetenkorruption": https://netzpolitik.org/wp-upload/Abgeordnetenkorruption.pdf [3] Artikel zum Gutachten auf netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2012/exklusiv-wir-veroffentlichen-das-geheime-gutachten-das-strengere-gesetze-gegen-abgeordnetenbestechung-fordert/ [4] Artikel zur Reaktion der Bundestagsverwaltung auf netzpolitik.org https://netzpolitik.org/2012/wird-der-bundestagsprasident-markus-beckedahl-verklagen/ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland Pressesprecher: Anita Möllering Telefon: 030 / 60 98 97 511 Handy: 0176 / 84289011 E-Mail: presse@piratenpartei.de Pflugstraße 9a 10115 Berlin

Sonntag, 7. Oktober 2012

Richtiges Heizen vermeidet Schimmelbildung

Der Herbst ist angebrochen, die Menschen heizen wieder und halten demzufolge die Wohnungen auch geschlossen.Gleichzeitig wird in den Wohnungen geduscht, gekocht und auch gelebt, wobei jeder Mensch insbesonders in der Nacht Flüssigkeit in Form von Verdunstung abgibt.

Dadurch entsteht ein ganz anderes Raumklima als im Sommer, wenn die Feuchtigkeit durch geöffnete Fenster entweichen kann.

Die Gefahr der Schimmelbildung ist umso grösser, je dichter die Gebäudehülle ist und je weniger auf das richtige Raumklima geachtet wird.

Das wichtigste Kriterium beim Raumklima ist der Feuchtigkeitsgehalt der Raumluft, der laut Experten immer ca 60 - 65 % betragen sollte. (Bei Altbauten ca 40 - 45 %)

Raumfeuchtigkeit misst man mit einem Hygrometer. Sie können die erforderlichen Hygrometer leicht anschaffen, geeignete Geräte sind bereits ab 20 EURO erhältlich, z.B. in unserem Partnershop Conrad. (www.conrad.de)

Aber bedenken Sie bitte, dass auch 10 in der Wohnung aufgstellte Hygrometer den Schimmel nicht verhindern werden, wenn der Wohnungsbewohner nicht auf das Raumklima achtet.

Es liegt somit am Wohnungsnutzer durch vernünftiges Lüften / Heizen für ein Raumklima zu sorgen, das dem Schimmelpilz keine Grundlage bietet.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schimmelpilz#Ursachen

http://www.test.de/Hygrometer-Feuchtigkeitsmesser-Viel-Nutzen-fuer-wenig-Geld-1085429-0/

http://www.test.de/Schimmel-Frischluft-hilft-nicht-immer-4195108-0/

www.wetterladen.de

Unter www.schimmel-karte.de finden Sie bundesweit Dienstleister für Beratung, Gutachten und Sanierung bei Schimmelbefall.




Faule Werbung für Infrarotheizungen


Faule Werbung für Infrarotheizungen 

"Sogar kostenloses Heizen ist möglich !" 
"40 - 60 % " Einsparungen gegenüber normalen Heizungssystemen pro Jahr" 
"Bessere Gesundheit, Verdauung, Entschlackung usw. durch Infrarotheizungen."

Dies sind nur 3 Werbeaussagen, die man momentan im Internet bei der Bewerbung von Infrarotheizungen finden kann.

Auch auf Verbrauchermessen und sogar auf sogenannten Kaffeefahrten werden diese Heizsysteme angeboten.

Nachtspeicherheizungen, die 30 Jahre oder älter sind, müssen bis zum 1. Januar 2020 durch effizientere Heizungen ersetzt werden. 

Insbesondere in der Werbung für Sanierungen in den Fällen, in denen die alten Nachtspeicherheizungen ersetzt werden sollen, wird gerne für den Einbau von Infrarotheizungen geworden. Dies mit der Argumentation, dass kein neues Kesselsystem (Gastherme / Heizungskessel) Wasserkreislaufsystem für eine Warmwasserheizung mit entsprechenden Radiatoren nachgerüstet werden müsste.

Geworben wird dabei auch gerne mit einer angeblich positiven Studie der UNI Kaiserlautern, die im Auftrage der Herstellerfirma Redwell entstanden ist und die sich nur auf Anlagen dieser Firma bezieht.

Was ist davon zu halten ?

Verschwiegen wird zumeist, dass die Studie der UNI Kaiserslautern von einem Hersteller in Auftrag gegeben worden ist und dass es durchaus auch andere Studien, wie z.B. eine von der Hochschule Luzern / Schweiz gibt, die den sogenannten Infrarotheizungen ein sehr schlechtes Zeugnis ausstellt.

Verschwiegen wird bei der Werbung in Deutschland auch, daß diese Infrarotheizungen in der Schweiz verboten worden sind, sie dürfen dort nur noch als Notheizungen eingeplant werden. Da muss sofort die Frage gestellt werden, warum die sicherlich moderne Schweiz diese angeblich so modernen und tollen Infrarotheizungen für den Einsatz in normalen Wohngebäuden verbietet ?

Stellen Sie sich diese Frage bitte auch, bevor Sie sich dazu entschliessen derartige Heizelemente zu kaufen und in Deutschland einzubauen.

Stellen Sie bitte auch sofort die Frage, wieviele dieser Heizkörper, für deren Anschluss nach den Werbeaussagen ein Schukostecker ausreichend sein soll, an das bei Ihnen vorhandene Leitungsnetz angeschlossen werden können, ohne daß alle Sicherungen rausfliegen.

Und fragen Sie sich letztlich bitte auch, wie denn die Brauchwassererwärmung in Zukunft funktionieren soll, wenn keine "normale Heizung" mit Brauchwasserpeicher mehr vorhanden ist ?

Dieser Punkt wurde nämlich in der Kaiserslauterner Studie völlig ausser Acht gelassen und wenn Sie diese Kosten für einen normalen 4 Personenhaushalt mit berücksichtigen dann schneidet die Infrarotheizung nur noch schlechter ab.

Ihr Reinhard Göddemeyer

Linktipps:

http://www.strom-magazin.de/strommarkt/nicht-vorschnell-auf-elektrische-direktheizung-umsteigen_31195.html
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/elektroheizungen-teuer.html
Wikipedia Einspeisungsverordnung
Energieeinsparungsgesstz  


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Fordern Sie uns !
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Unsere Fachberater: 

Energieberatung 
Reinhard Göddemeyer
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01578-3291492
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Samstag, 6. Oktober 2012

Beim Wechsel des Gasversorgers kann man viel Geld sparen


Einsparmöglichkeiten bei Telefontarifen
Beim Telefonieren sind die Deutschen sehr sachkundig geworden, was die Tarife betrifft. Die Tarifstruktur hat sich gewaltig zu Gunsten der Kunden entwickelt, wer will kann wirklich sehr günstig telefonieren.
Einsparmöglichkeiten bei Strom / Gas:
Beim Verbrauch von Strom und Gas sind wir noch lange nicht so weit. Nur 18 % der Verbraucher nutzen hier die vorhandenen Einsparpotentiale.  Dabei sind die Einsparmöglichkeiten im Strombereich bekannter als im Gasbereich. 
Vielleicht liegt das daran, daß Strom kontinuierlich das ganze Jahr über gebraucht wird, Gas aber nur in der Heizperiode ?
Einsparmöglichkeiten bei Gas:
Der Herbst ist da. Mit den kälter werdenden Nächten beginnt jetzt für viele die Heizsaison. Eine solche Heizsaison kann sehr teuer werden, insbesondere wenn der Heizölpreis um 1 Euro je Liter beträgt und wenn man weiss, daß der Gaspreis an den Heizölpreis gekoppelt ist. 
Wer keine Möglichkeit hat sein Haus oder die Wohnung energetisch zu sanieren, der wird deshalb vielleicht langsam unruhig bei den steigenden Heizkosten und einem vielleicht langen Winter. Bei Öl kann man sich rechtzeitig eindecken, noch bevor die teure Heizsaison beginnt. Mit einer Gasheizung geht das nicht so einfach – ähnlich wie beim Strom hängt man mit der Heizung an der Gasleitung und muss der tägliche Bedarf immer aus der Leitung gedeckt werden. Eine Ausnahme besteht bei den Gaskunden, die z.B. einen eigenen Propangastank auf dem Grundstück stehen haben. 
Man hat heute aber als Stromkunde sehr wohl die Wahl sich einen günstigeren Gasanbieter auszusuchen – ebenfalls analog zum Wechsel des Stromanbieters.
Diese Auswahl ist zukünftig umso wichtiger, da die Preise langfristig ansteigen werden. Für diesen Herbst haben bereits einige unserer Gasversorger die Erhöhung ihrer Preise angekündigt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat leider ebenfalls einen deutlichen Trend nach oben gezeigt, immerhin hat sich der Gaspreis zwischen 1998 und 2008 mehr als verdoppelt.
Über die Möglichkeit der Auswahl eines Stromanbieters über die bestehenden Strompreisvergleichsportale habe ich schon verschiedene Artikel geschrieben. In unseren Blogs haben die Leser auch die Möglichkeit z.B. über Verifox zu wechseln. 
Gas wurde bisher nicht berücksichtigt,  bei Gas habe ich solche Portale noch nicht angeschaut, daher wird es jetzt Zeit.
Eigentlich ist es hier auch nicht viel anders, als bei den bekannten Portalen zum Vergleich der Strompreise. 
Man muss nur wissen, wo man wohnt (Postleitzahl) und den ungefähren Verbrauch, oft reicht aber auch die Anzahl der vorhandenen Personen im Haushalt aus, und dann kann man sich die bestehenden Lieferanten mit den jeweiligen Angebote auflisten lassen.
Jetzt steht einem Gaspreisvergleich von gas-preis-vergleich.org nichts mehr im Wege.
Ihr Reinhard Göddemeyer




Spruch des Tages:

Spruch des Tages:

Jeden Tag vergrössert sich der Kreis derer, die mich einmal gepflegt am Arsch lecken können !

Reinhard Göddemeyer

Infrarotmafia


Neue Studie beweist: Infrarotheizungen sind ineffiziente Stromfresser!

Angepriesen wird die behagliche und angeblich sparsame Strahlkraft von Infrarotheizungen schon lange. In der Regel von Infratotheizungs-Handelsvertretern, die einschlägige Internetforen mit esoterischen “Beweisen”, gefakten Kundenberichten und teilweise aggressiver Produktwerbung überschütten.
Unabhängige Untersuchungen zur Wirkung und Effizienz von Infrarot-heizsystemen gibt es indes nur wenige. Die Infrarotmafia beruft sich gern auf eine Studie der TU Kaiserslautern, die unter Fachleuten aufgrund gravierender Mängel heftig umstritten ist. Inzwischen liegt eine neue Untersuchung der Hochschule Luzern vor, die Infrarotstrahler mit herkömmlichen Heizsystemen in einem realen Gebäude verglichen hat.
Die Studie ist hier abrufbar und zeichnet ein ernüchterndes Bild, zumindest für hartgesottene Elektrostrahlungsesotheriker. Es wird endlich ausgesprochen, was in den Infrarot-Wunder-NASA-Beschichtungsplatten steckt…eine ordinäre ohmsche Widerstandsheizung.
So nimmt es auch nicht Wunder, wenn in der Studie zusammenfassend geschrieben wird:
“Als Zusammenfassung kann man sagen, dass konventionelle Systeme bezogen auf die Systemgrenze Raum (Nutzenergie) einen praktisch identischen oder marginal grösseren Energieverbrauch aufweisen als IR-Strahlungsheizungen. Bezogen auf die Systemgrenze Haus (Endenergie) hat ein konventionelles PWW-System mit einer Wärmepumpe inkl. Hilfsenergie etwa einen 60 % tieferen Energiebedarf als eine IR-Strahlungsheizung. Ohne Systemgrenzen und mit den eingerechnetenPrimärenergiefaktoren ist die Differenz nochmals grösser und sogar eine Heizung mit nicht erneuerbaren Brennstoffen weist eine eine bessere Primärenergiebilanz auf als die IR-Strahlungsheizung.”
 Heißt nichts anderes als: Heizen mit Infrarotstrahlern ist deutlich teurer als mit einer konventionellen Wärmepumpenheizung und auch teurer als mit einer neuzeitlichen Öl/Gasheizung.

Pressemitteilungen dazu:


Schweizer Studie beweist: Infrarot-Elektroheizungen führen zu höheren Kosten!





Viel heisse Luft

Neue Infrarotheizungen werden als ökologische Alternative angepriesen. Dabei sind die Geräte extreme Stromfresser und dürfen bald nur noch als Notheizung eingebaut werden.

Sie sollen günstig und erst noch äusserst umweltfreundlich sein: die neuen Infrarotheizungen (IR-Heizungen), die man wie Bilder oder Spiegel an die Wand hängen kann. Ganze Wohnungen und Häuser könne man mit diesen Elementen beheizen, und zwar «umweltgerecht und sehr energiesparend», versprechen die Anbieter. Einige Firmen bezeichnen die IR-Heizungen gar als gesund, da sie bei vielen Krankheiten und Heilungsprozessen helfen sollen. Das zeitigt Wirkung: Die IR-Heizungen boomen, Tausende Wohnungen und Häuser werden laut Angaben der Hersteller schon auf diese Weise beheizt.




Mobile Moppedwerkstatt

Einzigartig in Deutschland dürfte die mobile Moppedwerkstatt von Meister Tuchtfeld aus Duisburg sein.

Hier erfahren Sie mehr:

www.mobilemoppedwerkstatt.de

Freitag, 5. Oktober 2012

Photovoltaik-niedersachsen: Für Niedersachsen werden Standorte für PV - Mover ...

Photovoltaik-niedersachsen: Für Niedersachsen werden Standorte für PV - Mover ...: Solarenergie Für Niedersachsen werden Standorte für  PV - Mover gesucht. Ein PV-Mover ist eine der Sonne nachgeregelte Solaranlage mi...

Rechtsschutzpolice für Opfer


ARAG web@ktiv

Beim Surfen nicht baden gehen

Erster umfassender Online-Schutz für Privatkunden auf dem deutschen Markt. Die Leistungen von ARAG web@ktiv® gelten bei: 
Beleidigung, Verleumdung oder Rufschädigung im Internet
Durchsetzung von Schadenseratzansprüchen bei Identitäts-Missbrauch
Kostenübernahme für die Löschung reputationsschädigender Online-Inhalte
Aktiver Straf-Rechtsschutz für Anzeigeerstattung wegen Rufschädigung im Netz
Straf-Rechtsschutz bei irrtümlichem Download oder angeblichem Verstoß gegen Urheberrechte
Straf-Rechtsschutz auch für den Vorwurf der Beleidigung im Internet und angeblicher Hackerattacken
 
Das Internet macht unser Leben nicht nur vielschichtiger, interessanter und schneller, sondern auch unwägbarer. 43 Prozent der Deutschen halten daher einen Versicherungsschutz gegen Onlinemobbing für notwendig. Doch wie bekommt man unerwünschte Fotos und Videos wieder aus dem Netz, wenn die eigene Reputation in Gefahr ist? Dann ist es gut, nicht alleine mit dem Problem dazustehen: Der ARAG Konzern bringt am 1. Oktober 2012 mit ARAG web@ktiv® Deutschlands ersten umfassenden Online-Schutz für Privatkunden auf den Markt. Dabei handelt es sich um einen Versicherungsschutz für die Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung.
Unterlassungs-Rechtsschutz und Strafverfolgung
ARAG web@ktiv® hilft bei Mobbing, übler Nachrede und Rufmord im Netz. Dabei ist egal, ob es sich um Verleumdungen, Beleidigungen, Veröffentlichungen von „schädlichen“ Aussagen, Fotos bzw. Videos ohne Einwilligung oder um unrechtmäßige Verbreitung von personengebundenen Daten handelt. Die ARAG vermittelt den Versicherten auf Wunsch einen Dienstleister zur Beseitigung von reputationsschädigenden Internetinhalten und übernimmt die Kosten des Dienstleisters bis zur vereinbarten Höchstgrenze. Da bei solchen Fällen auch immer die Gefahr der Wiederholung besteht, steht sie ihren Versicherten auch bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen zur Seite
Schadenersatz-Rechtsschutz
Oft ist nach Nutzung des Internets aber nicht nur der gute Ruf geschädigt, sondern es entsteht auch ein finanzieller Schaden. Bei Identitäts-Missbrauch z.B. zur Erlangung von Kredit unter falschem Namen oder dem Missbrauch von Zahlungsmitteln durch Dritte für Online-Einkäufe bietet ARAG web@ktiv® Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. 
Vertrags-Rechtsschutz
Auch bei vertraglichen Ärgernissen bietet der innovative Online-Schutz des Düsseldorfer Familienunternehmens Rechtsschutz. Wer über das Internet Ware bestellt oder eine Dienstleistung bucht, ist mit dem in ARAG web@ktiv® enthaltenen Vertrags-Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn beispielsweise das bestellte Produkt verspätet oder gar nicht geliefert wird oder die gebuchte Reise nicht mit der Online-Beschreibung des Reiseportals übereinstimmt. Das gilt natürlich auch für Abo-Fallen, in die ein Internetnutzer heute nur allzu schnell hineingerät.
Straf-Rechtsschutz und Urheber-Rechtsschutz
Und wenn jemand selbst beschuldigt wird? Das passiert oft rascher als einem lieb ist. Insbesondere wenn man in modernen Medien wie in sozialen Netzwerken aktiv ist, kann es schnell zum Vorwurf des Mobbings oder der Beleidigung kommen. Gleichzeitig kann der ARAG Kunde über den aktiven Straf-Rechtsschutz Strafanzeige erstatten, wenn er im Netz seine Reputation gefährdet sieht. ARAG web@ktiv® deckt in diesen Fällen die Anwaltskosten. Derzeit werden auch viele Internetnutzer mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. ARAG web@ktiv ersetzt die dann dringend notwendige Anwaltsberatung für die ganze Familie. Damit zeigt sich schnell, ob es sich um eine gerechtfertigte Abmahnung handelt oder um einen dreisten Missbrauch von Abmahnungen im Urheber- und Wettbewerbsrecht. 
Tarife
„Wir sind stolz, mit unserer profunden Kompetenz im Rechtsschutz den Verbrauchern ein so innovatives Produkt anbieten zu können“, so
Dr. Matthias Maslaton, Vorstand Produkt und Innovation bei der ARAG. Der neue Online-Schutz ist als Familien-Paket für monatlich 9,90 Euro erhältlich; für Singles mit oder ohne Kinder wird es noch günstiger. ARAG web@ktiv® deckt eine Versicherungssumme von 100.000 Euro ohne Selbstbehalt ab. Darüber hinaus umfasst Rechtsschutz der ARAG immer auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Vermittlung zwischen den Parteien bei Rechtsstreitigkeiten durch erfahrene Mediatoren sowie die telefonische anwaltliche Erstberatung.


http://www.arag.de/die-arag/presse/unternehmensmeldungen/06296/

30.000 Euro Schmerzensgeld für Mobbing durch Vorgesetzten


30.000 Euro Schmerzensgeld für Mobbing durch Vorgesetzten

Das Arbeitsgericht Cottbus verurteilte einen Arbeitgeber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro, weil ihr Vorgesetzter versuchte, sie aus dem Betrieb zu mobben. Der Vorgesetzte machte Entscheidungen der Angestellten rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme und erteilte willkürlich Hausverbote, die nicht gerechtfertigt waren. (Az. : 7 Ca 1960/08)
Dies muss sich die Angestellte nicht gefallen lassen. Der Arbeitgeber muss sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz leisten, so die Cottbuser Richter.



Seminarangebot: Brandschutz


Seminarangebot:

Im Dezember 2010 wurde die neue DIN ISO 23601 veröffentlicht.

Flucht- und Rettungspläne mit einem Erstellungsdatum vor dem Dezember
2010 dürften daher allesamt nicht normgerecht sein und müssten
spätestens bis Dezember 2012 überarbeitet werden.

Dies hat uns zu diesem Seminar veranlasst die geltenden rechtlichen
Vorschriften und genormten Darstellungsrichtlinien umfassend, aktuell
und übersichtlich zu präsentieren.

Daneben geben wir Ihnen mit dem Kapitel Plangrundlagen/Vorbereitung
eine 2Do-Liste an die Hand welche Ihnen bei Beachtung eine gute Hilfe
ist Flucht- und Rettungspläne fehlerfrei und gut strukturiert zu
erarbeiten.

Das Seminar/Kompendium sowohl als PDF als auch als Buch verfügbar.

Unser Fach - Referent arbeitet bei der TÜV Nord Gruppe im Bereich Brandschutz.

Hier können Sie weitere Informationen erhalten: 

Dorota Ziesch 

02368 - 9788401

Donnerstag, 4. Oktober 2012

Stuttgart: KONGRESS: f-cell 2012


KONGRESS: f-cell 2012

f-cell Konferenz und Messe bilden die aktuellen Entwicklungen in den stationären und mobilen Anwendungsgebieten der Brennstoffzelle ab, zeigen spezielle Märkte und neue Anwendungsfelder auf und betrachten das Potential von Wasserstoff als Energiespeichermedium. Bei der f-cell geht es nicht nur um Wissenstransfer – Messe, Abendveranstaltung und diverse Begleitveranstaltungen bieten vielfältige Gelegenheiten für Gespräche und zum Netzwerken mit Fach- und Führungskräften aus Wirtschaft und Forschung.

Mit über 1.000 Beteiligten aus 30 Ländern hat sich das internationale Brennstoffzellenforum f-cell in den letzten 12 Jahren zu einem der internationalen Branchentreffpunkte entwickelt. Das Programm der Fachkonferenzen f-cell 2012 und Battery+Storage 2012 wartet mit über 120 Vorträgen auf. Deutsche und internationale Experten berichten über spannende Themen und aktuelle Entwicklungen. Zudem nutzen Produzenten und Anwender der Brennstoffzelle und Wasserstoffexperten aus aller Welt die internationale Fachmesse f-cell jährlich, 

Termindetails

Wann

08.10.2012 um 09:00 Uhrbis 
10.10.2012 um 18:00 Uhr

Wo

Stuttgart

Kontakttelefon

+49 711 656960-50

News zu Killerkeimen


Zwei Patienten an neuem Coronavirus erkrankt


Der Coronavirus gehört zur einer Gruppe Viren, die auch Sars auslösen. 
In Saudi-Arabien sind zwei Menschen an einem neuartigen Coronavirus erkrankt. Er gehört zur der Virengruppe, die auch die schwere Lungenkrankheit Sars (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) auslöst - Es handelt sich dabei aber um eine neue Form.

Quelle / Volltext FR 



Vom Affen zum Menschen
Krankheitserreger vom Typ der Adenoviren können vom Tier auf den Menschen wechseln. Bisher glaubten Wissenschaftler sie seien artgebunden.

Krankheitserreger vom Typ der Adenoviren können vom Tier auf den Menschen wechseln. Erstmals dokumentieren Mediziner der University of California in San Francisco einen solchen Fall im Online-Journal «PLoS Pathogens».


Demnach infizierte sich vor zwei Jahren in einem US-Primatenzentrum eine Gruppe von Affen mit solchen Viren. Ein Forscher, der die Tiere pflegte, erkrankte ebenfalls und steckte offenbar wiederum ein Mitglied seiner Familie an.
HIV, Vogelgrippe oder EHEC - immer wieder überspringen Krankheitserreger aus dem Tierreich die Artengrenze und werden auch dem Menschen gefährlich. Allerdings galten Adenoviren bislang als Art-gebunden: Manche verursachen beim Menschen verschiedene Probleme, von Schnupfen über Durchfall bis hin zu Lungenentzündung. Andere machen bestimmten Tierarten zu schaffen. Aber noch nie wurde bekannt, dass solche Viren von einer Spezies auf eine andere wechseln.
Nun berichten Infektiologen erstmals von einem solchen Fall: Demnach erlitten im Jahr 2009 in einem kalifornischen Primatenzentrum 23 von insgesamt 65 Roten Springaffen (Callicebus cupreus) Entzündungen der Atemwege oder der Leber. Nur vier der infizierten Tiere überlebten. Als Ursache identifizierten die Mediziner aus San Francisco das bislang unbekannte Adenovirus TMAdV (titi monkey adenovirus).
Dieser Erreger kann auch Menschen befallen: Ein Mitarbeiter des Primatenzentrums, der viel Kontakt zu den erkrankten Affen hatte, bekam Fieber und Husten. Zudem steckte er offenbar ein Mitglied seiner Familie an.

Quelle / Volltext FR 



Jetzt Preisvorteile nutzen !


Der Sommer ist offiziell vorbei, die Fahrradsaison deshalb aber noch lange nicht ! Solange es nicht gerade schneit kann man gerade mit einem E-Bike immer fahren.

Auf der IMOT in Köln werden gerade die neuen Modelle vorgestellt, der Handel deckt sich entsprechend ein.

Also für den Handel Zeit zur Lagerräumung, die Gelegenheit für Sie ein günstiges E-Bike zu erwerben.

Zum Fahrrad Shop































Mittwoch, 3. Oktober 2012

Agentur-E-Media -: Solar Check NRW

Agentur-E-Media -: Solar Check NRW: Für 25 Euro gibt es den Solar Check NRW  Lohnt sich Solar? Um darauf eine Antwort zu geben, hat die EnergieAgentur NRW den Solar Check...

Solar Check NRW

Für 25 Euro gibt es den Solar Check NRW 



Lohnt sich Solar?

Um darauf eine Antwort zu geben, hat die EnergieAgentur NRW den Solar Check NRW entwickelt:

Wir sind ein zugelassenes Institut zur Durchführung dieses Solar-Checks. Wir prüfen vor Ort die gebäudespezifischen
Voraussetzungen und Möglichkeiten Ihres Hauses, und
nehmen alle für die Aktion Solar-Check NRW wesentlichen Daten auf.

Für 25 € erhalten Sie eine individuelle Auswertung
mit konkreten Empfehlungen für die mögliche
Solarenergienutzung, Kostenschätzungen und Hinweise
für Förderungsmöglichkeiten.

Kontakt:


Keiter GmbH
Kassenberger Str. 67
44879 Bochum

Tel  0234 / 94 22 050

www.keitergmbh.de 




Stalking-Statistik: 53 Verurteilte im vergangenen Jahr


Stalking-Statistik: 53 Verurteilte im vergangenen Jahr

MITTWOCH, 03. OKTOBER 2012, 10:27 UHR

München (dpa/lby) - In Bayern sind im vergangenen Jahr 53 Stalker gerichtlich verurteilt worden, 2 weniger als 2010. Die Statistik zeige, dass die Staatsanwaltschaft Stalking als Straftat sehr ernst nehme, teilte Justizministerin Beate Merk (CSU) am Mittwoch in München mit.

Quelle / Volltext Bild

Dienstag, 2. Oktober 2012

Spitzbubenkartei - online: GoMoPa-Präsident zusammengeschlagen

Spitzbubenkartei - online: GoMoPa-Präsident zusammengeschlagen: Der Präsident des Finanznachrichtendienstes GoMoPa.net, Klaus Maurischat (56), wurde heute Mittag auf offener Straße in Berlin Kreuzberg von...

Spitzbubenkartei - online: Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung

Spitzbubenkartei - online: Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung: Gerichtsurteil Richter verknackt Stalker – ohne Bewährung Der 50-jährige Schreiner Peter F. stellt seinem Opfer monatelang nach. Auch...

Fixierung eines Betreuten bedarf richterlicher Genehmigung


BundesgerichtshofBeschluss vom 27.06.2012 
XII ZB 24/12 -

Fixierung eines Betreuten bedarf richterlicher Genehmigung

Diesbezügliche Generalvollmacht für Betreuer unbeachtlich

Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels Beckengurts, stellen freiheitentziehende Maßnahmen im Sinne des § 1906 Abs. 4 BGB dar. Das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen wird nicht dadurch verletzt, dass die Einwilligung eines von ihm Bevollmächtigten in eine freiheitsentziehende Maßnahme der gerichtlichen Entscheidung bedarf. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Quelle / Volltext KU

Montag, 1. Oktober 2012

Solarkataster im Kreis Steinfurt ist online gegangen

Presseschau:
Solarkataster im Kreis Steinfurt ist online gegangen

Auch der Kreis Steinfurt hat jetzt sein Solarkataster. Unter der URL www.energieland2050.de können Interessenten jetzt die Solaranlagen planen.


SOLARkraft gut durchDACHt!

Während die Energiepreise stetig steigen, bietet die Sonne unendlich viel Energie zum Nulltarif. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, kann eine Solaranlage einewirtschaftlich sinnvolle und zugleich klimafreundlicheZukunftsinvestition darstellen.
Durch Photovoltaik und Solarthermie lässt sich die Sonnenenergie in elektrischen Strom bzw. Wärme umwandeln und nutzen. Pro Jahr strahlt die Sonne im Kreis Steinfurt etwa 800 kWh Solarwärme auf jeden Quadratmeter. Dies deckt fast 70% des durchschnittlichen Stomverbrauchs eines Deutschen von 1.200 kWh ab! Dennoch sind derzeit verhältnismäßig wenige Dachflächen im Kreis Steinfurt mit einer Solaranlage ausgestattet: Von dem geschätzten Solarpotential von 1 TWH (1 Mrd. kWh) der privaten Dachflächen im Kreis Steinfurt befinden sich aktuell gerade 15% in Nutzung. Um dem Ziel der Energieautarkie des Zukunftskreises Steinfurt bis 2050 näher zu kommen, möchten wir Sie mit dem Solarpotentialkataster (kurz: Solarkataster) auf das klimafreundliche Potential IhresDaches aufmerksam machen.
Das Solarkataster des Kreises Steinfurt ist ein online-Tool, das Ihnen eine erste Orientierung geben soll. Es zeigt für jedes Gebäude im Kreisgebiet auf, wie geeignet seine Dachfläche für die Gewinnung von Solarenergie ist. Klicken Sie bitte auf die oben abgebildete Karte, um das Solarpotentialkataster zu starten. Geben Sie Ihre Adresse ein und informieren Sie sich mit nur wenigen Mausklicks über die Eignung Ihrer Dachfläche für die Stromerzeugung mithilfe einer Photovoltaikanlage oder eine Wärmebereitstellung für Wasser oder Heizung über thermisch wirkende Sonnenkollektoren.




Sonntag, 30. September 2012

US-Investor will in deutsches Stromnetz einsteigen...

US-Investor will in deutsches Stromnetz einsteigen...
Ausbau der Windenergie: US-Investor will in deutsches Stromnetz einsteigen - weiter lesen auf FOCUS Online: 


Quelle / Volltext: focus 


Regierungspolitiker lehnen Kaufprämie für Elektroautos ab


Regierungspolitiker lehnen Kaufprämie für Elektroautos ab

30.09.2012 ·  Wenn Lobbyisten der Autoindustrie eine staatliche Kaufprämie für Elektroautos fordern, dann verweisen sie gerne auf Frankreich: Dort erhalten Käufer seit 4 Jahren eine Prämie. In Deutschland aber wächst der Widerstand gegen eine solche Subventionierung.
Quelle / Volltext : FAZ

Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google...


LG Hamburg: 324 O 264/11 Max Mosley vs. Google Inc. Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google...

Presseschau - Klagen gegen Google am LG Hamburg 324 O 264/11 Max Mosley vs. Google Inc.

Wenn Sie auch mit irgendwelchen negativen Texten oder Bildern von Dritten ins Netz gestellt wurden dann sollte Sie die derzeitige Entwicklung an den Hamburger Gerichten interessieren.

Der BGH hat hat bekanntlich 2 Verfahren gegen Google an das OLG Hamburg zurückverwiesen und ganz aktuell klagt Es-Motorsportboss Mosley in Hamburg gegen Google. Von ihm existieren auch negative Meldungen im Netz, deren Veröffentlichung er unterbinden will.

Denn es stellt sich die folgende Generalfrage: 
Muss ein Betroffener, der so schwer in seinen Rechten verletzt wird, tatsächlich jede Woche sich hinsetzen und das sozusagen händisch machen?" Schließlich würden Seiten angezeigt, "die würde ein normaler Nutzer niemals finden ohne Google." Das Internet sei "wie eine Hydra für die Betroffenen", sagte die Richterin.

Der Mann hat genug Geld, um das Verfahren auch durch alle Instanzen zu ziehen.

Mehr Informationen dazu :

Antistalkingliga

http://www.buskeismus-lexikon.de/324_O_264/11_-_28.09.2012_-_Max_Mosley_gegen_Google


Heimlich aufgenommene Sex-Bilder: Ex-Motorsportboss Mosley ...

STERN.DE-vor 5 Stunden
Mosley contra Google: Der ehemalige Präsident des Internationalen ... nicht so wehren können wie er", sagte seine Anwältin Tanja Irion.

Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google Mosley contra Google: Der ehemalige Präsident des Internationalen Automobilverbandes will


Ex-Motorsportboss Mosley eröffnet Schlacht gegen Google

Mosley contra Google: Der ehemalige Präsident des Internationalen Automobilverbandes will Google verbieten, Videos einer Sexparty zu verbreiten. Der Konzern hält den Einsatz eines Filters für Zensur.

Mehr als vier Jahre nach seiner Sexvideo-Affäre klagt der frühere Motorsportboss Max Mosley in Hamburg gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. Der 72-Jährige will Google generell verbieten lassen, Bilder aus dem heimlich aufgenommenen Video einer Sex-Party mit Prostituierten zu verbreiten. Die umstrittenen Fotos seien rechtswidrig, weil sie Mosley in seinen Persönlichkeitsrechten und seiner Intimsphäre verletzten, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag beim Auftakt des Zivilprozesses.
Quelle / Volltext stern


Mehr zum Thema lesen Sie bei der Antistalkingliga

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Samstag, 29. September 2012

Beauftragung eines Detektivs bei Wettbewerbsverstoß



Ein Plakatierer hatte wettbewerbswidrig immer wieder Plakate eines Konkurrenten abgehängt und durch seine eigenen ersetzt. Als dieser das Vorgehen bemerkte, schaltete er einen Detektiv für die Überwachung ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun den Wettbewerbsverstoß bestätigt und dem Konkurrenten einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.
Zum Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen § 4 Nr. 10 UWG zählen auch die Kosten für den Einsatz des Detektivs. 

(Urteil v. 23.09.2009, Az.: 6 U 52/09)

Spitzbubenkartei - online: Der Malleus Maleficarum x.2012

Spitzbubenkartei - online: Der Malleus Maleficarum x.2012: Der Malleus Maleficarum x.2012 Alles schon mal da gewesen. Kurzgeschorene Harre- hatten wir schon. Breite Krawatten- hat...

Freitag, 28. September 2012