30.000 Euro Schmerzensgeld für Mobbing durch Vorgesetzten
Das Arbeitsgericht Cottbus verurteilte einen Arbeitgeber zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro, weil ihr Vorgesetzter versuchte, sie aus dem Betrieb zu mobben. Der Vorgesetzte machte Entscheidungen der Angestellten rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme und erteilte willkürlich Hausverbote, die nicht gerechtfertigt waren. (Az. : 7 Ca 1960/08)
Dies muss sich die Angestellte nicht gefallen lassen. Der Arbeitgeber muss sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz leisten, so die Cottbuser Richter.
Quelle / Volltext 123recht
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