MLPD beantragt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Gelsenkirchen
10.10.12 – Am 4. Oktober 2012 hat der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV), der unter anderem treuhänderisch die Immobilien der MLPD verwaltet, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen eingereicht. Die Weigerung der Sparkasse Gelsenkirchen, gesetzlich vorgesehene Anträge zur Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien4 weiterzuleiten, verstößt gegen das Willkürverbot. In einer aktuellen Presseerklärung der MLPD heißt es:
Die Sparkasse Gelsenkirchen soll damit verpflichtet werden, umgehend den Antrag des VVV für einen Investitionskredit an die KfW - Bankengruppe weiterzuleiten. Die KfW ist gesetzlich mit der Förderung solcher Umweltschutzmaßnahmen beauftragt. Der Kreditantrag erfolgte in Übereinstimmung mit dem KfW - Programm »erneuerbare Energien« und beläuft sich auf eine Summe von 63.000 €.
Damit will die MLPD eine Photovoltaik-Anlage auf dem bestens geeigneten Dach der Immobilie »Horster Mitte« installieren. Das soll ein »Eigenbeitrag für besseren Umweltschutz sein. Das ist nicht zuletzt angesichts des bereits begonnenen Umschlags in eine globale Klimakatastrophe dringend geboten«, so Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD.
Entgegen ihrer Werbung von der »Energiesparkasse« sabotiert die Sparkasse dies seit Monaten, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts der örtlichen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen hat. Sie weigert sich aber, den Antrag des VVV an die KfW weiterzuleiten. Dabei ist der Kredit wirtschaftlich schon deshalb ohne jedes Risiko, weil allein die Einsparungen bzw. Gewinne Zins und Tilgung refinanzieren würden.
Das erfolgt aus »sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, §242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 von der Sparkasse selbst initiierten, organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD.« (aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung).
Der Antrag ist auch eilbedürftig, da durch die sonst absehbaren Verzögerungen bereits ein auf 20 Jahre berechneter Verlust von 30.000 € durch Kürzungen der gesetzlichen Einspeisungsvergütung abzusehen ist.
Hier zeigt sich auch der reale Schaden antikommunistischer Hetze und Verleumdung, gegen die die MLPD in einem Parallelprozess vorgeht.
Der Prozess des VVV gegen die Sparkasse findet am Montag den 29. Oktober um 14:30 Uhr am Landgericht Essen im Sitzungssaal D42, Zweigertstr. 52 in Essen statt.
Quelle: RF News
10.10.12 – Am 4. Oktober 2012 hat der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV), der unter anderem treuhänderisch die Immobilien der MLPD verwaltet, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen eingereicht. Die Weigerung der Sparkasse Gelsenkirchen, gesetzlich vorgesehene Anträge zur Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien4 weiterzuleiten, verstößt gegen das Willkürverbot. In einer aktuellen Presseerklärung der MLPD heißt es:
Die Sparkasse Gelsenkirchen soll damit verpflichtet werden, umgehend den Antrag des VVV für einen Investitionskredit an die KfW - Bankengruppe weiterzuleiten. Die KfW ist gesetzlich mit der Förderung solcher Umweltschutzmaßnahmen beauftragt. Der Kreditantrag erfolgte in Übereinstimmung mit dem KfW - Programm »erneuerbare Energien« und beläuft sich auf eine Summe von 63.000 €.
Damit will die MLPD eine Photovoltaik-Anlage auf dem bestens geeigneten Dach der Immobilie »Horster Mitte« installieren. Das soll ein »Eigenbeitrag für besseren Umweltschutz sein. Das ist nicht zuletzt angesichts des bereits begonnenen Umschlags in eine globale Klimakatastrophe dringend geboten«, so Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD.
Entgegen ihrer Werbung von der »Energiesparkasse« sabotiert die Sparkasse dies seit Monaten, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts der örtlichen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen hat. Sie weigert sich aber, den Antrag des VVV an die KfW weiterzuleiten. Dabei ist der Kredit wirtschaftlich schon deshalb ohne jedes Risiko, weil allein die Einsparungen bzw. Gewinne Zins und Tilgung refinanzieren würden.
Das erfolgt aus »sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, §242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 von der Sparkasse selbst initiierten, organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD.« (aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung).
Der Antrag ist auch eilbedürftig, da durch die sonst absehbaren Verzögerungen bereits ein auf 20 Jahre berechneter Verlust von 30.000 € durch Kürzungen der gesetzlichen Einspeisungsvergütung abzusehen ist.
Hier zeigt sich auch der reale Schaden antikommunistischer Hetze und Verleumdung, gegen die die MLPD in einem Parallelprozess vorgeht.
Der Prozess des VVV gegen die Sparkasse findet am Montag den 29. Oktober um 14:30 Uhr am Landgericht Essen im Sitzungssaal D42, Zweigertstr. 52 in Essen statt.
Quelle: RF News
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