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Mittwoch, 31. Oktober 2012

Info für alle Mitarbeiter von ISI Marketing

Info für alle mitarbeiter von ISI Marketing 
Bekanntlich wirbt ISI Marketing fast bundesweit um Mitarbeiter, die in aller Regel eine 14 tätige Probephase angeboten bekommen. Wer in dieser probephase nichts schreibt, also keine Aufträge reinholt, wird wieder hinauskoplimentert.
Vergütungspflicht besteht auch bei „Arbeit auf Probe“

Soll ein Mitarbeiter vor Einstellung für einen neuen Arbeitsplatz auf seine Qualifikationen durch „Probearbeiten“ überprüft werden, ist diese Zeit mit den üblichen Stundensätzen zu vergüten, auch wenn später der Arbeitsplatz an einen Mitbewerber vergeben wird. 

Die Vergütungspflicht besteht selbst dann, wenn zwischen den Parteien vereinbart gewesen ist, die Leistungen unentgeltlich zu erbringen.
Dazu:
Hat ein "Praktikant" gewöhnliche Arbeitspflichten und wird nicht ausgebildet, ist er Arbeitnehmer und kann einen Arbeitnehmerlohn verlangen.

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07
 
 
 

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