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Samstag, 18. August 2012

Die Kommune der Zukunft


Reinhard Göddemeyer  - Presseschau 


Erste Gemeinden in Deutschland produzieren schon mehr Strom als die dort wohnenden Einwohner selbst abnehmen. Was die Stromrebellen einst in Süddeutschland begonnen hatten wird jetzt in allen Bundesländern auf breiter Front fortgesetzt. Kommunen engagieren sich ! Lesen Sie dazu den folgenden Artikel:



Die Kommune der Zukunft

13.08.2012
Der Ausstieg aus der Atomenergie und die damit eingeleitete Ener-giewende zur Vollversorgung aus erneuerbaren Quellen sowie der Klimawandel sind komplexe Herausforderungen, die nur zahlreiche Akteure gemeinsam bewältigen können. Städte und Gemeinden sind in diesem Kontext bereits seit vielen Jahren tätig – und zählen nicht zuletzt aufgrund ihrer Erfahrung zu den wichtigsten Aktivposten, wenn es darum geht, die Energieversorgung nachhaltig und zu-kunftsgerecht umzugestalten. Bundesweit nehmen die Kommunen längst eine Schlüsselrolle bei der Vermittlung und Umsetzung eines klimarelevanten Wissens ein. Dies lohnt sich, denn Klimaschutz ist ein immer wichtigerer Standortfaktor und trägt enorm zum Imagege-winn einer Region bei. Die 13. Internationale Energiemesse RENEXPO® bietet unter anderem mit dem 4. Bayerischen Bürgermeis-tertag und dem damit verbundenen 2. EMM-Symposium Energienach-haltige Kommune am Donnerstag, 27. September 2012 in der Messe Augsburg ein Forum zur Präsentation von Vorreiterprojekten energie-nachhaltiger Kommunen.

Mit zwei neuen Darlehensprogrammen wollen die Bayerische Staatsregie-rung und die LfA Förderbank Unternehmen und Kommunen fördern, um die Energiewende voranzutreiben. "Mit dem Investivkredit Energie sprechen wir kleine und mittlere Unternehmen an. Damit können zum Beispiel effi-ziente Maschinen, Anlagen zur Wärme- oder Kälterückgewinnung, Strom sparende Beleuchtungen oder auch Strommanagementsysteme finanziert werden", erläutert der bayerische Wirtschaftsminister Martin Zeil die eine Kreditform. Die andere nennt sich Infrakredit Energie und richtet sich zum Beispiel an Kommunen. "Mit diesem neuen Förderinstrument wollen wir den Kommunen unter die Arme greifen, um ihre kommunale Infrastruktur auf den energietechnisch aktuellen Stand zu bringen", sagt Zeil. Finanziert werden damit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger.

Längst spielen Erneuerbare Energien in der kommunalen Energieversor-gung eine wichtige Rolle. Mit ihnen lassen sich eine weitgehende Versor-gungssicherheit, Unabhängigkeit, Preisstabilität und ein großer Imagege-winn bei gleichzeitiger Verbesserung der CO2-Bilanz erreichen. Zahlreiche kommunalpolitische Entscheidungsträger wollen einen eigenen Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung leisten und treiben ehrgeizige Ener-gieprojekte voran. Ohne das Engagement für die Erneuerbaren Energien auf kommunaler und regionaler Ebene sind keine Klimaschutzziele und keine Energiewende zu erreichen. Über das gesamte Themenspektrum der Erneuerbaren Energien und ihrer Einsatzmöglichkeiten im kommunalen Bereich informiert die RENEXPO® vom 27. bis 30. September 2012 in Augsburg.

Am Eröffnungstag der RENEXPO®, Donnerstag, den 27.09.2012, findet der 4. Bayerische Bürgermeistertag mit dem „2. EMM-Symposium Energie-nachhaltige Kommune“ statt. Die speziell auf kommunale Vertreter zuge-schnittenen Veranstaltungen informieren über Lösungsansätze und mögli-che Einsparpotentiale, um die kommunale Wertschöpfung zu erhöhen. Ebenfalls speziell auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten ist das „2. Praxisseminar Energiespar-Contracting für öffentliche Gebäude“ in Zu-sammenarbeit mit der Contracting-Initiative Bayern am Freitag, 28.09.2012. Mit Blick auf die knappe Haushaltslage sind Contracting-Lösungen interes-sante Alternativen zur Projektrealisierung in Kommunen, besonders wenn es darum geht, relevante Gebäude auf moderne Energieträger umzustel-len. Weiterhin findet in diesem Jahr zum 1. Mal ein Contracting Forum auf der RENEXPO® statt. Hier werden Produkte, Dienstleistungen und Lösun-gen aus dem Bereich Contracting vorgestellt und die die Chancen und Hemmnisse von Contracting-Modellen diskutiert.

Auch wenn große Teile der Bevölkerung die Energiewende befürworten, zeigt sich, dass die Akzeptanz von konkreten Projekten vor Ort sehr stark davon abhängig ist, wie die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Planung und Umsetzung einbezogen und beteiligt werden. Kommunikation und Par-tizipation sind deshalb wichtige Instrumente für Kommunen. Der Energie-wende Workshop: Vermeiden und Lösen von Konflikten und Akzeptanz-problemen zeigt am 28.09.2012 im Rahmen der RENEXPO® Wege und Methoden auf, wie Befürchtungen der Bevölkerung begegnet, die Zustim-mung für Erneuerbare Energien-Anlagen gesichert und wie potenzielle Konflikte konstruktiv bearbeitet werden können und trägt so dazu bei, die Energiewende voranzutreiben. Die Windenergie weist in Bayern ein gro-ßes, noch größtenteils ungenutztes Potenzial auf und soll zu einer der Hauptsäulen der zukünftigen Stromversorgung ausgebaut werden. Die 2. Fachtagung "Mehr Windenergie in Bayern" informiert ebenfalls am 28.09.2012 darüber, wie die Ausbauziele zur Windenergie umgesetzt wer-den können und welche geeigneten Standorte existieren. Sie bietet außer-dem eine Diskussionsplattform für verschiedene Interessenslagen und zeigt mögliche Lösungen auf, die Umweltschutz und nachhaltige Energie-versorgung vereinen. Nicht zuletzt stellt sie Gestaltungs- und Steuerungs-möglichkeiten für Kommunen vor.

Die 13. Internationale Energiemesse RENEXPO® ist die Kommunikations-plattform für die wichtigsten Energieakteure Deutschlands und versammelt vom 27. bis 30.09.2012 in der Messe Augsburg Entscheidungsträger aus Ministerien, Verbänden, Kammern, Ämtern und Behörden sowie Unter-nehmen. Die Schirmherrschaft übernehmen in diesem Jahr Bundesministe-rin Ilse Aigner und die Bayerischen Staatsminister Helmut Brunner, Marcel Huber und Martin Zeil.

Weitere Informationen zur Messe finden Sie unter www.renexpo.de

Freitag, 17. August 2012

Nordfriesland hat einen neuen Bürger-Solarpark

Reinhard Göddemeyer Presseschau

Trotz der Reduzierung der Einspeisungsvergütung werden in Deutschland durch engagierte Bürger Investitionen in die zukunftsträchtige Solarenergie getätigt.

Für Sie gelesen:


GP JOULE bringt Nordfrieslands größten Bürger-Solarpark ans Netz: 9,7 Photovoltaik-Kraftwerk in Bosbüll


In der Gemeinde Bosbüll geht Nordfrieslands größter Bürger-Solarpark an das Netz. In nur wenigen Monaten westlich der Bahnstrecke Niebüll-Süderlügum auf einer Fläche von 23 Hektar errichtet, produziert das Photovoltaik-Kraftwerk mit einer Nennleistung von 9,7 Megawatt (MW) künftig Solarstrom für rund 2.700 Haushalte.
Geplant und gebaut wurde die Anlage im hohen Norden Deutschlands von dem nordfriesischen Kraftwerksbauer GP JOULE(Reußenköge), der neben Solar-Projekten auch Windkraft- und Biogasanlagen sowie innovative Speichertechnologien entwickelt.

Module von REC, Wechselrichter von REFUsol
Insgesamt wurden auf dem Gelände rund 41.200 Photovoltaik-Module des Herstellers REC und 429 Solar-Wechselrichter von REFUsol verbaut. Von den ersten Vorbereitungsarbeiten über die Errichtung bis hin zur Fertigstellung vergingen nur wenige Monate.
Bürger-Solarparks ermöglichen auch Privatleuten, die nicht über ein eigenes Dach oder Grundstück verfügen, eine Investition in die Photovoltaik. Rund 75 private, lokal ansässige Anteilseigner konnten in Bosbüll als Investoren für den Bürger-Solarpark gewonnen werden. Die Beteiligung war bereits ab einer Investitionssumme von 1.000 Euro möglich.

Die Energiewende gehört in die Hände der Bürger und der Gemeinden
„Der Start der Anlage markiert einen wichtigen Meilenstein bei der Mitgestaltung und Beteiligung von Bürgern an der Energiewende in Schleswig-Holstein.“, sagt Ove Petersen, Geschäftsführer von GP JOULE.
„Ziel ist es, die Gemeinden und ihre Bewohnerinnen und Bewohner von Anfang in die Projekte mit einzubinden, dadurch Akzeptanz und Engagement zu steigern sowie schlussendlich die Energiewende dahin zu legen, wo sie hingehört – in die Hände der Bürger und der Gemeinden. Solch dezentrale Energieversorgungsstrukturen erübrigen kostspielige Überlandleitungen, sorgen für Effizienz, Sicherheit und verbraucherfreundliche Preise. Sie sind der Schlüssel für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende“, so Petersen weiter.
„Mich freut es besonders, dass dieses Projekt fast ausschließlich von Bosbüller Bürgern finanziert wurde“, sagt John Heinrich Ingwersen, Geschäftsführer der Bürgersolarpark Bosbüll GmbH. „Der Solarpark gibt nun allen Bürgern unserer Gemeinde die Chance, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.“

Quelle: GP-Joule

Donnerstag, 16. August 2012

Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden


Urteil: Pflege-TÜV-Ergebnisse dürfen veröffentlich werden

Reinhard Göddemeyer Presseschau :


Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat gestern (15.08.2012) entschieden, dass die Veröffentlichung von Berichten über die Qualität von Pflegeeinrichtungen durch die Pflegekassen zulässig ist.
Seit einiger Zeit werden stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen bundesweit Qualitätsprüfungen unterzogen. Die Ergebnisse werden für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet veröffentlicht und mit Schulnoten bewertet („Transparenzberichte“).
Die Pflegeeinrichtungen können dies nach der Entscheidung des Landessozialgerichts nicht verhindern. Eine Pflegeeinrichtung aus Köln, die aktuell mit der Note 1.1 bewertet worden war, hatte gegen die geplante Veröffentlichung vorbeugend geklagt. Sie hatte vorgetragen, dass die Internet-Darstellung mit einer Vergabe von Schulnoten die tatsächliche Lebensqualität in Heimen nicht zutreffend wiedergebe. Außerdem hatte sie verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht.
Der 10. Senat des Landessozialgerichts hat diese Bedenken nicht geteilt und die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung grundsätzlich für zulässig erklärt.
- Az.: L 10 P 137/11 -

Dienstag, 14. August 2012

Friedel Niesmann: Hausmeisterservice hat Kapazitäten frei


Friedel Niesmann: Hausmeisterservice hat Kapazitäten frei 
Kontakt: 
Niesmann Friedel
Königsberger Str. 40
31061 Alfeld
Tel. 05181 - 1553

Montag, 13. August 2012

Polen: 0,27 Euro pro Kilowattstunde Solarstrom


Reinhard Göddemeyer Presseschau 

Die polnische Regierung hat den Entwurf eines Einspeisevergütungs-Programms präsentiert. Dieses sieht Vergütungssätze von rund 0,27 Euro pro Kilowattstunde Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung über 100 Kilowatt (kW) vor. 
Das polnische Wirtschaftsministerium hat eine Reihe von Stellungnahmen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgewertet. Es ist Teil eines Gesetzespakets, das noch von mehreren Ministerien und dem polnischen Parlament verabschiedet werden muss. Es wird voraussichtlich nicht vor Anfang 2013 in Kraft treten. 
„Andere ehemalige Ostblockstaaten haben bereits Einspeisevergütungen für erneuerbar erzeugten Strom eingeführt – mit unterschiedlichem Erfolg und Beständigkeit. Das bekannteste Beispiel ist Tschechien“, kommentiert der Experte für Förderprogramme für erneuerbare Energien bei Wind-Works, Paul Gipe.
“Polen ist jedoch schon lange mit seinen Emigranten in den USA verbunden und hat sich früh gegen das Sowjetregime aufgelehnt. Dadurch wurde es nach dem Ende des Kommunismus ein Musterbeispiel für neoliberale „Reformen“. Insofern ist jede Bewegung der im Allgemeinen konservativen polnischen Regierung weg von ihrem problematischen System der handelbaren Grünstrom-Zertifikate hin zu Einspeisevergütungen möglicherweise bahnbrechend.“

Einspeisevergütung soll nur 15 Jahre bezahlt werden
Das Fördervolumen für das Programm ist laut Gipe beschränkt, und es soll alle drei Jahre überprüft werden. Die Vergütung soll 15 Jahre lang bezahlt werden. Das ist kürzer als bei vielen erfolgreichen Einspeisevergütungs-Systemen.
Der stellvertretende polnische Wirtschaftsminister Mieczysław Kasprzak sagte auch, das Programm werde den Netzanschluss von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erleichtern.

Der Anteil erneuerbarer Energien soll 2020 bei 15,5 % liegen
Polen muss als Mitglied der Europäischen Union die EU-Vorgaben für erneuerbare Energien und CO2-Emissionen einhalten. Es hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix auf 15,5 % auszubauen.
Polen ist stark von fossilen Kraftwerken abhängig und hat in der Vergangenheit solche Vorgaben nicht unterstützt. Es war der einzige EU-Mitgliedsstaat, der sich vor der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 gegen einen größeren Anteil Erneuerbarer ausgesprochen hat.
Schwerpunkt des Programms ist die Biomasse, die derzeit meistverbreitete Form erneuerbarer Energieerzeugung in Polen, da Biomasse zusammen mit fossilen Treibstoffen verbrannt wird. Unter dem neuen Gesetzentwurf ist die Co-Feuerung fünf Jahre möglich.

13.08.2012 | Quelle: Wirtschaftsministerium Polen,

Samstag, 11. August 2012

Achtung: Neue Abmahnungsgründe werden abgemahnt


Bundesweit mussten sich die Gerichte in den letzten Jahren mit den sogenannten Abo-Fallen befassen. Letztlich führte dies zu einer Gesetzesvorlage im deutschen Bundestag. 

Im März diesen Jahres hat der deutsche Bundestag die Regeln über den Online-Handel gegenüber den Verbrauchern neu gefasst. 

Demnach gilt:  Der Unternehmer hat gegenüber dem Verbraucher die bisher schon fälligen Informationen gem. Art. 246 EGBGB unmittelbar vor der Online-Bestellung in hervorgehobener und klarer Weise zur Verfügung zu stellen. Zudem hat er die Online-Bestellsituation so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung auch ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. 

Der Unternehmer, der im Internet zur Bestellung eine Schaltfläche einrichtet, muss diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern "zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriften (§ 312g BGB)

Mit dieser Neuregelung wollte der Gesetzgeber den im Internet zu weit verbreiteten Abo-Fallen begegnen, bei welchen Verbrauchern durch eine undurchsichtige Gestaltung der Website verschleiert wurde, dass er eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch nimmt und einen bezahlpflichtigen Vertrag eingeht. Diese neue Regelung gilt seit dem 01.08.2012.

Unternehmer, die diese neue Vorschrift noch nicht auf Ihren Internetseiten umgesetzt haben laufen Gefahr abgemahnt zu werden.

Einige deutsche bzw. international agierende Shops wie z.B. World Business Shops Ltd  treten schon wieder als Abmahner auf.

Reinhard Göddemeyer

Schlechtleistung des Rechtsanwaltes ?

Ein grosses Ärgernis für Mandanten sind Rechtsanwälte, die die angenommenen Mandate nicht ordnungsgemäss bearbeiten.

Was aber ist ordnungsgemäss ?

Wie sollte eine ordnungsgemässe Bearbeitung erfolgen ? Ab wann arbeitet der Anwalt schlecht und wenn ja, unter welchen Bedingungen hat der Mandant dann die Möglichkeit das Honorar zu kürzen oder die Zahlung sogar ganz zu verweigern ?
Können eventuelle durch die anwaltliche Schlechtleistung entandene Schäden aufgerechnet werden ?

Lesen Sie dazu das Urteil des BGH: BGH, Urteil vom 15. Juli 2004 - IX ZR 256/03

Schlechterfüllung beim Dienstvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag): Kein Wegfall/Minderung der Gegenleistungspflicht unabhängig vom Eintritt eines Schadens

Zitat: Im Mittelpunkt der Entscheidung steht die Schlechterfüllung eines Anwaltsdienstvertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 611, 675 BGB). Da das Dienstvertragsrecht kein Gewährleistungsrecht kennt, führt die Schlechterfüllung alleine noch nicht zum Wegfall bzw. zur Minderung der Vergütungspflicht. 

Quelle / Volltext: http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/njw04_2817.htm

Bundesweit Hobbyfotografen gesucht

Bundesweit Hobbyfotografen gesucht
Sie haben eine Affinität zu alten Fahrzeugen ?
Sie besuchen gerne Oldtimermessen und Oldtimertreffen ?
Sie besitzen eine Digitalkamera und können damit umgehen ?

Wenn ja sollten wir uns kennenlernen !

Wir suchen bundesweit Mitherausgeber für ein geplantes Oldtimerportal.

Bewerbungen bitte per Mail mit Fotonachweis an Redaktion.Sachbearbeitung@gmx.de zu Händen Frau Rittscheid.

Bundesweit Hobbyfotografen gesucht

Donnerstag, 9. August 2012

DEUTSCHLANDS ERSTE FACHBERATER PHOTOVOLTAIKANLAGEN (TÜV) AUSGEBILDET


Reinhard Göddemeyer 

DEUTSCHLANDS ERSTE FACHBERATER PHOTOVOLTAIKANLAGEN (TÜV) AUSGEBILDET

An der MAGE SOLAR ACADEMY haben erstmals Installateure den neuen TÜV Rheinland Zertifizierungslehrgang zum „Fachberater Photovoltaikanlagen (TÜV)“ abgeschlossen. Anfang Juli 2012 erhielten die Teilnehmer das Zertifikat.

Mittwoch, 8. August 2012

Gründungstreffen für DKW - Oldtimerclub

Für NRW nimmt das Projekt des DKW-Oldtimer-Clubs konkrete Formen an.



Gründungsinteressenten können sich zu der Für Anfang September in Düsseldorf geplanten Gründungsveranstaltung hier anmelden: reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Reinhard Göddemeyer

Sonntag, 8. Juli 2012

Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale unzulässig


Formulare der Gewerbeauskunft-Zentrale unzulässig 

 Presseschau: Für Sie gelesen - von Reinhard Göddemeyer

 Formular der Gewerbeauskunft-Zentrale verschleiert den Angebotscharakter und verstößt gegen Pflicht zur deutlichen Preisangabe (Zusammenfassung durch Autor), Urteil OLG Düsseldorf vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/11.

Quelle Volltext:  www.currentgame.de

 


Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung

Presseschau: Für Sie gelesen von Reinhard Göddemeyer
Krankenkassen: Ausweitung des Wettbewerbsrechts gefährdet medizinische Versorgung
Anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss zur 8. GWB-Novelle erklären die Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Edgar Franke und Bärbel Bas:
Der Wettbewerb im Gesundheitswesen braucht klare rechtliche Rahmenbedingungen. Der Versuch der Koalition, das Kartellrecht zu diesem Handlungsrahmen zu machen, wird dem umfassenden gesetzlichen Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gerecht. Die flächendeckende medizinische Versorgung der GKV-Versicherten wird dadurch gefährdet. Das Kartellrecht behindert die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen genau dort, wo Beteiligte im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten wollen. Wenn die Koalition gesetzliche Krankenversicherungen ganz normalen Unternehmen gleichstellt, käme das europäische Wettbewerbsrecht zum Zuge und das würde mittelfristig das Ende der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bedeuten.
Bei dem Expertengespräch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestag ist es der Bundesregierung nicht gelungen, die weitreichenden Bedenken gegen die Anwendung des Kartellrechts in der GKV auszuräumen. Mit dem Bundeskartellamt soll eine zusätzliche Genehmigungs- und Kontrollinstanz etabliert werden. Damit gibt es im Gesundheitswesen bald mehr Aufsichtsbehörden als Krankenkassen. Die widersprüchlichen Rechtsgrundlagen im Kartellrecht und im Sozialrecht schaffen im Gesundheitswesen neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Die sozialrechtlich gewollte Kooperation der Krankenkassen und Leistungserbringer ist aus kartellrechtlicher Sicht systemfremd. Die schwarz-gelben Vorschläge der Koalition stellen nicht sicher, dass die gute Versorgung der Versicherten grundsätzlich über den ordnungspolitischen Kriterien des Kartellrechts steht.
Die 8. GWB-Novelle ist Teil der Salamitaktik der Bundesregierung, die GKV zu privatisieren. Dass der Gesundheitsausschuss bei den Beratungen nicht federführend ist, dass die die GKV betreffenden Artikel bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss nicht vorkommen und die stille Eile mit der das Verfahren vorangetrieben wird, sind nur ein Vorgeschmack: Es droht eine schleichende Verschiebung der gesundheitspolitischen Kompetenzen in die Wirtschaftspolitik. Wenn wir unseren gesundheitspolitischen Gestaltungsanspruch nicht aufgeben wollen brauchen wir einen klaren und besseren sozialrechtlichen Handlungsrahmen für den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Dieser ist im Sozialrecht zu schaffen und durch eine sozialrechtliche Aufsicht zu überwachen.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung Verbandes Sozialer Wettbewerb e.V. - Verstoß gegen die Novell Foods -Verordnung. 

 

Quelle-Volltext:  anwalt24

Reinhard Göddemeyer

Frau Becker erneut verurteilt

Stuttgart (Reuters) - 35 Jahre nach dem Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei Begleiter hat das Oberlandesgericht Stuttgart das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wegen Beihilfe zu dreifachem Mord zu vier Jahren Haft verurteilt.

Quelle-Volltext Reuters

Mit der Weisheit der deutschen Justiz wurde Verena Becker erneut zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und das für eine Tat aus dem Jahre 1977.
Reinhard Göddemeyer





Sonntag, 24. Juni 2012

Griechenland-Nein Danke !

Werden die deutschen Wähler dreist belogen ?

Damals:  "Wir wollen keine Mauer errichten !" Dieser Ausspruch kam einst vom Staatsoberhaupt der DDR, Herrn Honecker. Und wenige Wochen später stand sie doch. Die Mauer, die beide deutsche Staaten bzw. Wesr-Berlin einmauerte.

Heute: "Wir wollen keine Rettung der Banken oder Griechenlands mit deutschen Steuergeldern !" Dies sagten 2010  Merkel, Schäuble und Co ! Und wenige Wochen später gaben sie Milliarden von Geldern frei für die Rettung der Banken, zur Rettung der Finanzkrise.

Der Tenor der Berichterstattung zur Griechenlandkrise ist der, dass die Griechen sich mit gefälschten Unterlagen in den Euro reingemogelt haben, dass sie über ihre Verhältnisse gelebt haben, dass die Deutschen schon mächtig für die Griechen geblutet haben und dass die Sparprogramme dringend notwendig sind.

Ausserdem kann Europa jetzt scheinbar aufatmen, weil die Griechen angeblich richtig gewählt haben.

Doch nichts davon ist wahr und es bleibt die Frage offen, wie lange unsere Regierung uns noch mit Falschinformationen beliefern will ?

Richtig ist eher, dass die europäischen Staaten, allen voran Deutschland den Wahlsieg in Griechenland durch eine beispiellose Erpressungskampagne erst ermöglicht haben.

Eine solche Einmischung in die demokratischen Wahlen eines Landes, in diesem Fall in Griechenland, dem Land der Wiege der Demokratie, hat es noch nirgendwo gegeben.

Eine neue linke Regierung unter Führung der linksradikalen Syriza sollte unter allen Umständen verhindert werden. Das ist schon erstaunlich, denn man hat jahrelang über die korrupte Führung des Landes hergezogen und jetzt sollen genau die Politiker und Parteien, die für diesen Schlamassel stehen, den Karren wieder aus dem Dreck ziehen. Im Klartext heisst das. Beim "reinmogeln" in den Euro haben diese Herren schon verdient und anstatt dass sie jetzt geteert und gefedert und angeklagt und weggesperrt werden beteiligt man sie an der angeblichen Rettung, an der sie wohl wieder kräftig verdienen werden.

Im Gegensatz dazu hatte der Chef der linken  Syriza versprochen die unsinngigen Sparabkommen zu kündigen, obwohl er sich immer für den Verbleib im Euro ausgesprochen hatte.

Hauptgläubiger Griechenlands sind jetzt gar nicht mehr normale Banken sondern EZB und IWF, in der Umschuldung in der ersten Griechenlandkrise 2010 sind über 100 Milliarden umgeschuldet worden, unserer Kanzlerin ist es somit gelungen, die griechischen Schulden den deutschen bzw. europäischen Steuerzahlern aufzubürden. Und da Deutschland der grösste Nettozahler in der EU ist dürfen wir auch die grösste Schuldenlast der Griechen tragen. Vielen Dank Frau Merkel !

Wie soll Griechenland diese Summen je erwirtschaften und an die internationalen Gläubiger zurückzahlen ?
Sollen etwa die Preise für Ouzo, Oliven und Olivenöl erhöht werden ?
Soll etwa der Kreta-Urlaub verteuert werden ?
Oder was ?

Was hat Griechenland überhaupt zu bieten ausser Ouzo,  Olivenöl und Sonne ?
Warum existiert das bestehende Handelsungleichgewicht in dieser Grössenordnung ?

Griechenland ist pleite und wird es immer bleiben, es sei denn, daß das Land die nächsten 50 Jahre oder noch länger vom Rest der EU durchgefüttert wird. Und das Land zu stützen, indem Deutschland mit Exportversicherungen oder Bürgschaften abgesicherte Waren wie Panzer oder Fregatten liefert ist wohl auch nicht sinnvoll. Die letztlich gelieferten Fregatten sind bis heute noch nicht bezahlt.

Im Rahmen der Globalisierung hat Griechenland einfach verloren, Tanker kommen jetzt nicht mehr aus Griechenland sondern aus Korea, Textilien kommen auch nicht mehr aus Griechenland sondern aus China und dem Rest Asiens.

Auch noch so ehrgeizige Sparauflagen können  Griechenland daher nicht retten. Die Sparauflagen verschlimmern die Situation eher noch. Betrug 2010 die die Verschuldung 130 % vom BIP sind es heute bereits 160 %. Also eine Verschlechterung statt einer Verbesserung !

Die Medizin hat den Patienten Griechenland noch kränker gemacht, also mehr davon ! Ist das Merkels Logik ?

Die Wahrheit ist hier nachzulesen: http://www.griechenland-blog.gr/

Hier steht der Bericht des IWF, der am 20.4.12 den Regierungen vorgelegt wurde, und der Griechenland einen Absturz auf Dritte Welt Niveau und eine damit verbundene Verelendigung vorhersagt.
Den Bericht heben Merkel, Schäuble und Co wohl nicht gelesen.

Reinhard Göddemeyer









Mittwoch, 13. Juni 2012

Intersolar

Rahmenprogramm

Die Intersolar Europe 2012 bietet Besuchern viele Möglichkeiten, mehr über die internationale Solarbranche zu erfahren. Unsere Neuheitenbörse und das Job & Karriere Forum ergänzen das Messeangebot durch zusätzliche Informations-möglichkeiten. Der branchenweit hochangesehene Intersolar AWARD bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich über die technologischen Neuheiten zu informieren, welche die heutige Solarindustrie ausmachen.

Montag, 11. Juni 2012

InterSolar 2012 München

Für die InterSolar 2012 München wurden uns 100 Freikarten zur Verfügung gestellt. Interessenten bitte melden.
Reinhard Göddemeyer

Donnerstag, 31. Mai 2012

10 C 137 / 12 AG Holzminden

Unter dem Aktenzeichen 10 C 137 / 12 AG Holzminden ist ein weiteres Verfügungsverfahren anhängig !

Bitte an den Wettergott

Hallo Wettergott !
Morgen beginnt die Equitana Open Air !
Für die geplante Live-Übertragung vom Messestand hätten wir gerne gutes Wetter !
Sorge bitte dafür !
Göddemeyer

Samstag, 26. Mai 2012

Reinhard Göddemeyer privat

Göddemeyer privat....bietet ab sofort  Informationen über Hobbys wie Oldtimer / Badminton / Motorradfahren und wurde ausgegliedert und kann jetzt hier eingesehen werden  Göddemeyer Privat

Frohe Pfingsten wünscht Reinhard Göddemeyer

Schlanerts Arsch in der Hose - Beschluss des AG Holzminden gegen ihn


Selbst hier am schönen Gardasee erreichen uns Meldungen der Geschädigtengemeinschaft des Knut-Willi Schlanert !


Nach bislang unbestätigten Meldungen soll jetzt am 21.5.2012 auch das AG Holzminden unter dem Az.: 10 C 96 / 12 gegen diesen Herrn einen Beschluss erlassen haben. Richter Dr.Beyer, der Vorsitzende des Amtsgerichtes,  hat den vorliegenden Sachverhalt entsprechend gewürdigt. Auch das AG Holzminden hat ihm somit die Veröffentlichung von bestimmten Namen in seinem Ganovenregister untersagt.

Auszüge aus der Begründung:


Bei den verfahrensgegenständlichen Inhalten des vom Beklagten geführten Registers handelt es sich weder um nachweislich wahre Tatsachenbehauptungen, noch um zulässige Werturteile oder Meinungsäusserungen.
Wie sich aus dem nunmehr zur Akte gereichten Ausdruck ergibt, würdigt der Antragsgegner den Antragsteller herab und verletzt ihn in seiner Ehre.


...Seine Äusserungen sind als Schmähkritik einzustufen.


...Vom Vorliegen der Wiederholungsgefahr ist auszugehen.


...Zitiert wurde von Dr.Beyer dieses Urteil: 12 O 452 / 08 LG Düsseldorf 13.05.2009


Wir haben diese Nachricht zum Anlass genommen direkt eine Anfrage an das AG Holzminden zu richten.

Sobald uns die Antwort bzw. Dokumente vorliegen werden wir sie hier veröffentlichen.

Mit Spannung erwarten wir den Fortgang dieser Schlanert Story. Was wird Schlanert wohl  tun, wenn er von diesem jetzt anhängigen Gerichtsverfahren erfährt ? Und erfahren wird er es, mit Sicherheit durch diese Veröffentlichung, denn wie wir wissen ist er einer unserer treuesten Leser-Fans.

Was wird er also tun ?

Sich wieder dumm stellen und versuchen herauszureden ?  Bekommt er mal wieder den Beschluss nicht ordnungsgemäss zugestellt ? Wofür er ja leider nichts kann ? Sind dann wieder mal alle anderen Schuld ? Löscht er die Einträge in seinem Ganovenregister ? Oder wird er jetzt wieder wütend und dreht in seiner Unberechenbarkeit wieder mal durch ?

Oder hat er vielleicht sogar genug Arsch in der Hose, um gegen diesen ergangenen Beschluss vorzugehen und sich in einem Hauptsachetermin vor Gericht mit dem Richter Dr.Beyer über den Sinn und den Zweck seines Pranger-Imperiums auseinanderzusetzen ?

Unsere Einschätzung: 
Er flüchtet wieder einmal vor der Realität und begibt sich vielleicht auf seinen englischen Landsitz oder  in sein Schweizer Chalet.

Sollte es aber zu einem derartigen Termin kommen wird die Holzmindener Presse vor Ort sein !

Natur-online: Libellen TV

Natur-online: Libellen TV: Der Mai ist der Monat der Libellen. Jetzt fliegen Sie wieder. Sehr gut anzusehen im Libellen.TV MW

Fallschirmspringen-online: Fallschirmen online geht online

Fallschirmspringen-online: Fallschirmen online geht online: Fallschirmspringen  bezeichnet die Gesamtheit von Absprung, anschließendem Fall oder Freifall und abschließender Landung einer Person aus ...

Heute schon geschlanert ?

Heute schon geschlanert ? 
Viel Spass aus Ingolstadt dabei wünscht Ihnen das Team DKW Team aus dem Ruhrpott !

Donnerstag, 24. Mai 2012

Irrer Iwan ? Irrer Knut ?


Kennen Sie noch den Begriff "Irrer Iwan" ? Damit wurde vom Schriftsteller Tom Clancy im Roman "Jagd auf Roter Oktober" ein russisches Seemanöver beschrieben. Dabei geht es auch um Jäger und Verfolgte, um Tricks, Tarnen und Täuschen.


Ähnliche Tricks wendet seit mehr als 10 Jahren unser Lieblingsstalker Knut-Willi Schlanert an, weshalb wir jetzt auch vom "irren Knut" sprechen.

Aktuell teilt er in seinen Online-Prangern den nicht vorhandenen Lesern mit, weshalb es ihm im Verfahren 27 O 1111 / 06 am Landgericht Berlin nicht möglich gewesen war, am Verhandlungstermin teilzunehmen. Dort war er bekanntlich auf Unterlassung seiner diversen Internetveröffentlichungen verklagt worden. Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Gericht in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen. Dumm gelaufen. Einfach dumm, denn jetzt existiert ein richtiger und wichtiger Gerichtsbeschluss gegen ihn. Da hilft es auch nicht, dass er jetzt wieder einmal alle möglichen Unwahrheiten verbreitet, wie z.B. die, dass der Antragssteller persönlich im Gericht gewesen sei und dort mit hochrotem Kopf eine Richterfrage beantwortet hätte. Wie gesagt: Irrer Knut ! Derartige Verfahren werden in aller Regel schriftlich eingereicht, bei Gericht lässt man sich am Landgericht von einem Juristen vertreten. So einfach ist das. So gehen solche Verfahren aber auch weiter, wenn, wie im vorliegenden Fall, laufend gegen den  vorliegenden Beschluss des Landgerichtes Berlin verstossen wird. Denn wie heisst es in dem Beschluss so schön:

Der Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jegliche Verwendung des Namens des Klägers oder von Bildnissen des Klägers im Rahmen von Internetpublikationen zu unterlassen.

Das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen:  ......für jeden Fall der Zuwiderhandlung.


Irrer Knut ! Wie viele Fälle kommen denn bis jetzt zusammen ? (Und täglich werden es mehr !?)
Und alle werden sauber dokumentiert. Zeugen gibt es auch genug, angefangen von den eingeschalteten Rechtsanwälten bis hin zum sachbearbeitenden Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Berlin. 


Da müssen wir uns ja wohl langsam mit der Frage befassen, ob der irre Knut denn wohl in der Lage sein wird, das jetzt bei Gericht beantragte und zu erwartende Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen ? Was ist, wenn nicht gezahlt wird ? Haftbefehl ? Ordnungshaft ? Wenn ja, wie lange ?


Oder bleibt  wieder einmal die Flucht ? Nach dem Motto: Weg aus Deutschland, weil die Justiz ja immer so ungerecht ist ?  Spannende Frage. Warten wir mal ab, wie sich die Sache weiter entwickelt. Wir wissen ja: Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber gründlich. Und heisst es nicht auch: Gut Ding will Weile haben ?




Ist das etwa am Ende das Ende ?






Oder ist das etwa am Ende das Ende ?







Hobby bleibt Hobby

In eigener Sache: Pfingsten steht vor der Tür, der Juni kommt mit gutem Wetter und bundesweit werden interessante Veranstaltungen angeboten. Segeln in Kappeln oder Kiel ? Reitturniere in Neuß oder Nürnberg ? Biken in Ingolstadt oder Italien ? Die Auswahl ist wirklich gross aber leider können wir uns nicht teilen. Über Pfingsten nehmen wir vom Startpunkt Ingolstadt aus an einer kurzen Oldtimertour nach Italien teil. Dieser Termin steht schon länger fest und kann leider auch nicht verlegt oder abgesagt werden. Freundlicherweise wurde uns dafür vom Oldtimerclub Ruhrgebiet ein sehr schönes Cabrio DKW 1000  zur Verfügung gestellt. Leider deshalb, weil über Pfingsten auch das 16. PC 800 Treffen in Winden im Elztal stattfindet. Als neue PC-800 Besitzer wären wir da auch gerne vor Ort. Aber wie gesagt, man kann sich nicht teilen. Voraussichtlich werden wir danach, also vom 1-3 Juni von  der Galopprennbahn in Neuß von der diesjährigen Equitana Open Air berichten. Sie finden uns dort am Stand des deutschen Islandpferde-Verbandes. Damit ist klar, dass wir viele andere interessante Veranstaltungen verpassen. Wir suchen daher auf diesem Wege Teilnehmer anderer Veranstaltungen zwecks Zusammenarbeit im Bereich der Berichterstattung. Beachten Sie dazu bitte die Abrechnungsmöglichkeiten über die VG - Word.
Gerne sehen wir Ihren Artikelvorschlägen unter redaktion-sachbearbeitung@gmx.de entgegen. Eingereichte und angenommene Artikel werden von uns im jeweiligen Blogg veröffentlicht und mittels Rss-Feeds verbreitet.
Reinhard Göddemeyer


Unser guter Freund Harald aus Dortmund ist mit seinem F12 Cabrio auch wieder dabei.

Zweitakter ? Frischoelschmierung ? Auspufffahne ? Klimaschutz ? Ozonloch ? 
Diese Begriffe werden an diesem Wochenende einfach einmal ausgeklammert.


Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut


Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut

Zur Schlanert-Story: Das deutsche Recht sieht vor, daß unter gewissen Umständen Verfahrensbeteiligte vom Gericht anzuschreiben und anzuhören sind. So liegt der Fall auch im Verfahren 27 O 1111/06 am LG Berlin. Die dortige Kammer versucht dem guten Knut mal wieder einen Brief zuzustellen, der nach Auskunft der PIN AG aber nicht zugestellt werden konnte. Der Empfänger soll mal wieder unbekannt verzogen sein. Folglich werden wir jetzt vom Gericht dazu aufgefordert der Kammer eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das haben wir jetzt mit Hinweis auf die vorhandene Auskunftssperre getan, die Kammer wird sich die zustellfähige Anschrift jetzt beim Meldeamt holen.
Sollte das auch nicht funktionieren werden wir wohl auch - wie im Fall Homm - eine Belohnung für denjenigen Ausloben, der uns Knuts zustellfähige Anschrift mitteilt.

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Ein neues Forum für Stalking Opfer geht online.
Sie suchen Informationen, Tipps oder Hilfe, den Erfahrungsaustausch mit anderen Opfern, eventuell suchen Sie auch Kontakte zu örtlichen Selbsthilfegruppen, Psychologen oder Anwälten ? Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, sich in unserem neuen Forum zu registrieren und zu beteiligen.

Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann


Münzsammlung muss verwertet werden, bevor Arbeitslosengeld II beansprucht werden kann

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 23. Mai 2012 im Verfahren B 14 AS 100/11 R die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der beklagte Grundsicherungsträger hat die Münzsammlung des Klägers zu Recht als verwertbares Vermögen angesehen.
Der Grundsicherungsträger hatte den Kläger im Hinblick auf die Verwertbarkeit seiner Münz- und Briefmarkensammlung nicht als hilfebedürftig angesehen und Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gewährt hat. Die Kläger war demgegenüber der Auffassung, die Sammlung könne wegen Unwirtschaftlichkeit des Verkaufs bzw. wegen einer besonderen Härte bei einem Verkauf nicht als Vermögen berücksichtigt werden. Ein zu erwartender Verkaufserlös liege deutlich unter den Anschaffungskosten, weil bei einem Verkauf, je nach Verwertungs­weg, Abschläge von 35 bis 40 % hingenommen werden müssten. Der Beklagte hatte ein Sachverständigengutachten veranlasst, um den Wert der Münzsammlung zu ermitteln. An­hand der vom Kläger vorgelegten Quittungen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass der Wert der Münzsammlung auf 21.432 Euro zu schätzen sei. Er legte der Ermittlung den Ankaufswert der Münzen unter Berücksichtigung der Auktionsergebnisse aus dem Jahre 2005 zugrunde. Der Kläger hatte die Anschaffungskosten mit 53.609,70 DM (27.410,20 Euro) beziffert. Der Beklagte hatte nach Abzug von Freibeträgen in Höhe von insgesamt 9.750 Euro beim Kläger ein Vermögen in Höhe von insgesamt 12.580,92 Euro zugrunde gelegt.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass der Kläger im streitigen Zeitraum (August 2005 bis Ende Februar 2006) die von ihm begehrten Leistungen zur Sicherung des Lebens­unterhalts nicht als Zuschuss beanspruchen konnte. Seine Münzsammlung ist als verwert­barer Vermögensgegenstand zu berücksichtigen. Der Verwertbarkeit der Münzsammlung steht weder eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit noch eine besondere Härte entgegen. Das Vorliegen von offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit kann bei einer Münzsammlung nicht nach denselben Kriterien beurteilt werden, die in der Rechtsprechung für die Verwertung einer Kapitallebensversicherung entwickelt worden sind, denn es ist nach der Art der Ver­mögensgegenstände zu differenzieren. Eine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit kann bei frei handelbaren Gegenständen, die den Gesetzen des Marktes mit schwankenden Preisen unterliegen, nicht gezogen werden. Der Gesetzgeber des SGB II verfolgte im Übrigen nicht das Ziel, jede vor Eintritt der Bedürftigkeit vorhandene Vermögensposition zu schützen, son­dern nur einen wirtschaftlichen Ausverkauf zu verhindern. Den Feststellungen des Landes­sozialgerichts lassen sich auch keine Umstände entnehmen, die seine Wertung, die Pflicht zur Verwertung der Münzsammlung stelle keine besondere Härte dar, als rechtsfehlerhaft erscheinen lässt.
Az.:  B 14 AS 100/11 R 

Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke


Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute den Antrag einer Gemeinde und eines betroffenen Grundstückseigentümers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für die "380 kV-Leitung Vieselbach-Altenfeld" abgelehnt. Damit steht dem sofortigen Ausbau dieser Teilstrecke der insgesamt ca. 210 km langen Höchstspannungsleitung zwischen dem Umspannwerk Lauchstädt in Sachsen-Anhalt und dem Umspannwerk Redwitz in Bayern nichts mehr entgegen.
Mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2012 hat das Thüringer Landesverwaltungsamt das Neubauvorhaben im zweiten Planungsabschnitt genehmigt. Die Höchstspannungsleitung wird auf einer Länge von ca. 57 km auf der so genannten Westvariante geführt und folgt dabei weitgehend vorhandenen Eingriffen in Natur und Landschaft. Im nördlichen Bereich wird das Vorhaben parallel zur bereits bestehenden 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mecklar-Vieselbach errichtet. In Höhe des Riechheimer Berges wird das Vogelschutzgebiet "Muschelkalkgebiet südöstlich Erfurt" gequert. Dort soll auf einem Grundstück des Antragstellers zu 2 ein Mast errichtet werden. Nach Süden verläuft die neue Trasse zum großen Teil entlang der Bundesautobahn A 71 und der ICE-Neubaustrecke. Im südlichen Bereich quert das Vorhaben auf einer Länge von ca. 700 m das Gemeindegebiet der Antragstellerin zu 1. Mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wollen die Antragsteller verhindern, dass vor Abschluss des Klageverfahrens mit dem Ausbau begonnen wird. Sie machen u.a. geltend, dass das Neubauvorhaben nicht erforderlich sei und ihre Belange als Fremdenverkehrsgemeinde und als Betreiber einer Ausflugsgaststätte nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Das für das Klage- und das Eilverfahren erst- und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag abgelehnt, weil die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Die Einwände der Antragsteller gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses sind nicht stichhaltig. Die erforderliche Planrechtfertigung folgt aus dem Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz. Diese Bedarfsfeststellung bindet die Planfeststellungsbehörde und das Gericht und wäre im Eilverfahren nur dann unbeachtlich, wenn die Einschätzung des Gesetzgebers evident sachwidrig wäre. Davon kann nicht ausgegangen werden. Das Vorhaben hat im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung eine tragende Funktion. Maßnahmen der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen reichen nicht aus. Abwägungsmängel liegen nicht vor. Für eine nachhaltige Beeinträchtigung der Antragstellerin als staatlich anerkannter Erholungsort und als Fremdenverkehrsgemeinde sowie der Ausflugsgaststätte des Antragstellers ist nichts dargetan. Auf den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Arten- und des Landschaftsschutzes kommt es nicht an.
BVerwG 7 VR 4.12 - Beschluss vom 24. Mai 2012

Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig


Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus rechtswidrig ausgestrahlten Fernsehsendungen zulässig

Die Länder dürfen in ihren Landesmediengesetzen vorsehen, dass private Fernsehsender an die Landesmedienanstalt Werbeeinnahmen abführen müssen, die sie für Sendungen vereinnahmt haben, die die Landesmedienanstalt als rechtswidrig beanstandet. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Die Klägerin betreibt den Fernsehsender ProSieben, der in seinem Programm die Sendereihe "TV total" ausstrahlt. Innerhalb dieser Sendungen gab es Beiträge mit dem Titel "Bimmel-Bingo". Dabei klingelte ein Kamerateam unangekündigt nachts an Wohnungstüren, um deren Bewohner zu wecken und sie dadurch zur Mitwirkung an der Sendung zu bewegen, dass ihnen für drastisch ihre Verärgerung ausdrückende "Begrüßungssätze" ein Geldgewinn in Aussicht gestellt wurde. Hierbei wurden regelmäßig zunächst das Klingelschild mit dem Familiennamen und später die mit Namen angesprochenen Bewohner in Schlafbekleidung gezeigt. In zwei Sendebeiträgen war durch sofortiges Zuschlagen der Haustür, Herunterlassen von Jalousien oder Drohung mit der Polizei deutlich erkennbar, dass kein Einverständnis mit dem Wecken und den Filmaufnahmen bestand. Unter anderem diese beiden Beiträge hat die beklagte Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf der Grundlage einer Vorschrift des Medienstaatsvertrages zwischen Berlin und Brandenburg beanstandet, weil sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihr Recht am eigenen Bild verletzt hätten sowie das Wachklingeln und die Störung der Nachtruhe geeignet gewesen seien, die körperliche Unversehrtheit sowie das Wohlbefinden der Betroffenen bis hin zur Zufügung erheblicher Schäden zu beeinträchtigen. Zugleich hat die beklagte Medienanstalt die Klägerin aufgefordert mitzuteilen, welche Werbeeinnahmen sie im Zusammenhang mit den beanstandeten Sendungen erzielt habe. Nach fruchtlosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist hat die beklagte Medienanstalt die Werbeeinnahmen auf 75 000 € geschätzt und deren Abführung an die Medienanstalt verlangt. Die Klägerin hat nach Teilrücknahme ihrer Klage sich nur noch gegen das Verlangen nach Auskunft und Abführung der geschätzten Werbeeinnahmen gewandt, hingegen nicht mehr gegen die Beanstandung der Sendebeiträge. Nachdem die Klage gegen die Abschöpfung der Werbeeinnahmen bei dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg hatte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die noch anhängige Klage im Berufungsverfahren insgesamt abgewiesen.
Die Revision der Klägerin blieb erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass die hier einschlägige Vorschrift des Medienstaatsvertrages über die Abschöpfung von Werbeeinnahmen aus einer als rechtswidrig beanstandeten Sendung mit Bundesrecht, insbesondere dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Länder besitzen die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass einer derartigen Regelung. Sie gehört nicht zur Regelungsmaterie des Strafrechts. Für sie besitzt allerdings der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz. Von ihr hat er mit dem Strafgesetzbuch auch durch den Erlass von Vorschriften Gebrauch gemacht, die den Verfall von Vermögenswerten vorsehen, die aus einer Straftat erlangt sind. Die Beanstandung einer Fernsehsendung durch die Medienanstalt und als deren Folge die Abschöpfung der Werbeeinnahmen knüpfen jedoch an die Rechtswidrigkeit der ausgestrahlten Sendung an. Die Rechtswidrigkeit kann sich aus einem Verstoß gegen Strafvorschriften, aber auch aus einem Verstoß gegen jede andere Rechtsnorm ergeben. Die Beanstandung einer Sendung und die Abschöpfung der Werbeeinnahmen sind Maßnahmen der Medienaufsicht, durch die nicht strafrechtliches Unrecht sanktioniert, sondern die Einhaltung der rundfunkrechtlichen Bindungen effektiv sichergestellt werden soll, denen die privaten Rundfunkveranstalter unterliegen. Soweit eine beanstandete Sendung zugleich einen Straftatbestand erfüllt und deshalb in einem Strafverfahren der Verfall der Werbeeinnahmen angeordnet werden kann, kann die Medienanstalt durch entsprechende Regelungen in ihrem Bescheid sicherstellen, dass der Fernsehveranstalter nicht doppelt in Anspruch genommen werden kann. Die Regelung verstößt nicht deshalb gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten eine Beanstandung von Sendungen mit Abschöpfung erzielter Werbeeinnahmen nicht vorgesehen ist. Die privaten Rundfunkveranstalter einerseits und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten andererseits unterliegen im Rahmen der dualen Ordnung des Rundfunks einer unterschiedlichen Rundfunkaufsicht mit jeweils eigenständigen Zuständigkeiten und Regelungen. Die Mittel der Rundfunkaufsicht müssen deshalb nicht identisch sein.
BVerwG 6 C 22.11 - Urteil vom 23. Mai 2012
Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, 11 B 35.08 - Urteil vom 2. Dezember 2010 -
VG Berlin, 27 A 9.03 - Urteil vom 17. November 2005 -

Rückblick



Die E-Cars kommen, die Zeit der Verbrennungsmotoren geht langsam aber sicher dem Ende entgegen. Zeit für einen kleinen Rückblick.
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In meinem Fahrerleben habe ich die verschiedensten Fahrzeuge gefahren, teilweise als eigene Fahrzeuge, teilweise als Firmenfahrzeuge, darunter waren viele Kombis wegen der ausgeübten Hundezucht / Pferdehaltung,  hier eine kleine Auflistung: Audi 80, Audi 100 Avant Diesel, Austin Mini, BMW 1602, BMW 2000, BMW 2002, BMW 728iBMW 730, Chrysler Voyager,Chrysler-Simca, Citroen GTI, Citroen Ax, DKW Junior, DKW F12, Fiat 500, Fiat 850 Coupe, Fiat 124, Fiat 128, Glas 1700,Goggo-CoupeMercedes 200 D, Mercedes 280 SEMercedes 380 SE, Nissan Cherry, Nissan Sunny, Nissan Primera, Opel Kadett A, Opel Kadett B, Opel Rekord Kombi, Opel Commodere, Opel Monza, Opel Senator, Peugeot 504 Coupe, 504 Kombi Diesel, Renault 4, Renault 6, Renault 12, Renault 30, Renault Espace, Rover SD1 Vitesse, Range-Rover, Seat Ibiza, Seat Toledo Diesel, Simca 1100, Simca Rancho, Simca 2000Toyota Mark II Kombi, VW 1500 Variant Kombi, VW Käfer, VW Bus T2, VW Passat TD, Volvo 164 E, Volvo 244 mit GasanlageVolvo 264 Diesel.
Zurückblickend betrachtet hätte es für ein eigenes kleines Museum gereicht !
Heute habe ich nur noch neben dem Motorrad einen kleinen Kia Picanto  im Stall.


Der Talbot-Rancho
mit 80 PS 



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Der Zweiradbereich begann damals mit einer eigenen Herkules, es folgten Kreidler, BMW, Yamaha und  Honda, gefahren wurde aber im Kollegenkreis alles, was zwei Räder und einen Motor hatte, selbst so Exoten wie eine 50er Renn-Garelli befand sich darunter.
Heute habe ich die absolut alltagstaugliche weisse Honda PC 800 mit 58 PS  im Stall.


Beginn der Mobilität: 
Die 50er Herkules mit 5,2 PS



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Die E-Cars kommen und wir hatten schon Gelegenheit einige Fahrzeugtypen zu testen. In diesem Bereich erwarten wir gespannt die weitere Entwicklung, die wohl massgeblich von China ausgehen wird. Alle europäischen Hersteller konzentrieren sich bereits auf diesen Absatzmarkt, technische Neuerungen sind schon längst nicht mehr nur von den europäischen Herstellern zu erwarten. Das Interesse an dem Thema Elektroautos und E-Mobility ist gross, die Zugriffszahlen auf unsere Bloggs für Elektroautos und Elektrofahrräder beweisen uns das täglich. Sie dürfen sich somit auf weitere Berichte zu diesem spannenden Thema freuen.

Sobald wie möglich werden wir die Testberichte über E-Fahrzeuge fortsetzen.




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Mittwoch, 23. Mai 2012

Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut

Zur Schlanert-Story: Das deutsche Recht sieht vor, daß unter gewissen Umständen Verfahrensbeteiligte vom Gericht anzuschreiben und anzuhören sind. So liegt der Fall auch im Verfahren 27 O 1111/06 am LG Berlin. Die dortige Kammer versucht dem guten Knut mal wieder einen Brief zuzustellen, der nach Auskunft der PIN AG aber nicht zugestellt werden konnte. Der Empfänger soll mal wieder unbekannt verzogen sein. Folglich werden wir jetzt vom Gericht dazu aufgefordert der Kammer eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das haben wir jetzt mit Hinweis auf die vorhandene Auskunftssperre getan, die Kammer wird sich die zustellfähige Anschrift jetzt beim Meldeamt holen.
Sollte das auch nicht funktionieren werden wir wohl auch - wie im Fall Homm - eine Belohnung für denjenigen Ausloben, der uns Knuts zustellfähige Anschrift mitteilt.


Finanzbetrug: Die Welt jagt Florian Homm

So etwas hat die deutsche Finanzwelt auch noch nicht gesehen. Ein international tätiger Finanzbetrüger wird per internationalen / mehrsprachigen Youtube-Videos gesucht! 
Bei Borussia Dortmund tauchte er einst mit einer dicken Zigarre als Markenzeichen als angeblicher Retter auf. Er erwarb mit seinem Hedge-Fond  ein grosses Aktienpaket und liess sich als Retter des BVB feiern. Jetzt ist er auf der Flucht und es ist ein Kopfgeld von 1,5 Millionen Dollar auf den untergetauchten Betrüger ausgesetzt. Sehen Sie dazu direkt bei Youtube den Videobeitrag in deutsch, englisch,, französisch oder spanisch. Reinhard Göddemeyer
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 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Wifka.
http://www.wifka.de/florian
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STA Köln Aktenzeichen 70 Js 217 /12

Ein weiterer Stalker hat seinen Hut in den Ring geworfen und damit bereits die ersten strafrechtlichen Ermittlungen ausgelöst, die von der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen der Zuständigkeit für die Täteranschrift Leverkusen - Opladen, Humboldstr.42  unter dem Aktenzeichen 70 Js 217 /12 geführt werden.