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Mittwoch, 23. Mai 2012

Die Welt sucht Florian Homm - LG Berlin sucht Knut

Zur Schlanert-Story: Das deutsche Recht sieht vor, daß unter gewissen Umständen Verfahrensbeteiligte vom Gericht anzuschreiben und anzuhören sind. So liegt der Fall auch im Verfahren 27 O 1111/06 am LG Berlin. Die dortige Kammer versucht dem guten Knut mal wieder einen Brief zuzustellen, der nach Auskunft der PIN AG aber nicht zugestellt werden konnte. Der Empfänger soll mal wieder unbekannt verzogen sein. Folglich werden wir jetzt vom Gericht dazu aufgefordert der Kammer eine zustellungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das haben wir jetzt mit Hinweis auf die vorhandene Auskunftssperre getan, die Kammer wird sich die zustellfähige Anschrift jetzt beim Meldeamt holen.
Sollte das auch nicht funktionieren werden wir wohl auch - wie im Fall Homm - eine Belohnung für denjenigen Ausloben, der uns Knuts zustellfähige Anschrift mitteilt.


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