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Donnerstag, 17. Mai 2012

Ex-Justizminister hat Ärger mit der Justiz.

Presseschau: Für Sie gelesen - Ex-Justizminister hat Ärger mit der Justiz. Von ehemaligen ihm untergeordeneten Beamten wurde der EX-Justizminister des Bundeslandes Brandenburg Kurt Schelter jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges, Steuerhinterziehung und uneidlicher Falschaussage nur zu einer 18 monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei einem "normalen" Angeklagten hätte es wohl eine deutlich höhere Bestrafung und dann keine Bewährung gegeben. Auch mit diesem Urteil wird wieder einmal deutlich, dass die bundesdeutsche Justiz die eigenen "Kollegen" schont. Und ganz offensichtlich gönnen ihm seine Beamtenkollegen das vom Staat zu Unrecht erhaltene Geld auch noch. Denn wie sonst ist es zu erklären, dass man bis heute nur 16 000 EURO von ihm zurückgefordert hat ? Jeder kleine ALG-II Empfänger muss in Einzelfällen schon kleinste Beträge von weniger als 10 Euro an die Arbeitsagentur / Arge zurück erstatten, da ist die Behörde gnadenlos. Es bleibt in diesem Zusammenhang die Frage zu stellen, wie hoch der Anteil der mit einer Vorstrafe von weniger als 12 Monaten (bei über 12 Monaten verliert der Angeklagte den Beamtenstatus) belasteten Beamten in der deutschen Beamtenschaft ist. Beamte sind schliesslich auch nur Menschen und die ca. 6 Millionen jährlich in Deutschland angezeigten Straftaten, die mit einer Quote von ca. 50 % aufgeklärt werden, betreffen sicherlich auch Beamte. Aber wie heißt es so schön: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________
Ex-Justizminister Schelter als Betrüger verurteilt Landgericht verhängt Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Ex-BKA-Präsident kritisiert Milde der brandenburgischen Justiz. _____________________________________________________________________ Potsdam - Es ist eine Premiere in Deutschland: Das Landgericht Potsdam hat Brandenburgs Ex-Justizminister Kurt Schelter (CDU) am Montag wegen gewerbsmäßigen Betruges, Steuerhinterziehung und uneidlicher Falschaussage vor Gericht zu einer Freiheitsstrafe von achtzehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der frühere Politiker, der als Staatssekretär im Bundesinnenministerium sogar mal oberster Dienstherr der Sicherheitsbehörden war, Bund und Land in den Jahren 2003 bis 2006 systematisch um knapp 124 000 Euro Ruhe- und Übergangsbezüge betrogen hat. Der Gesamtschaden für die öffentliche Hand beträgt 151 000 Euro. ______________________________________________________________________ „Er hat wissentlich gehandelt. Er hat sein Amt als früherer Justizminister missbraucht“, sagte die Vorsitzende Richterin Ulrike-Phieler Morbach. Das Landgericht ging über die Plädoyers hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten gefordert und mildernd bewertet, dass Schelter seinen finanziellen Ruin abwenden wollte. Die Verteidigung hatte neun Monate für angemessen gehalten. Die Affäre war 2003 vom Tagesspiegel aufgedeckt worden. Trotzdem habe Schelter weitergemacht, ebenso nach der Durchsuchung 2006, sagte Staatsanwalt Ivo Maier. Aufgrund eigener Berechnungen korrigierte das Gericht gegenüber der Anklage die von Schelter erschlichenen Ruhe- und Übergangsbezüge von vorher knapp 100 000 auf 124 000 Euro nach oben. _____________________________________________________________________ Hauptgeschädigter ist der Bund, von dem Schelter 114 000 Euro zu Unrecht kassierte, in dem er zu verrechnende hohe Erwerbseinnahmen als Lobbyist, Berater und Anwalt verschwieg. Richterin Phieler-Morbach äußerte Unverständnis, dass die Bundesbehörden bisher lediglich 16 000 Euro von Schelter zurückgefordert haben. Zu Beginn des Betrugsprozesses hatten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf einen „Deal“ verständigt, wonach Schelter mit einer Strafe zwischen neun und 18 Monaten rechnen kann, wenn er den Betrug gesteht. Dies hatte Schelter, nach einigem Zögern, auch getan. Richterin Phieler-Morbach sagte, dass auch ohne die Verständigung das Urteil nicht höher ausgefallen wäre. _____________________________________________________________________ „Es bleibt ein fader Beigeschmack“, sagte Hans-Ludwig Zachert, Ex-Präsident des Bundeskriminalamtes (1990 bis 1996). Er sehe einen Widerspruch zwischen der Strafe und der Höhe des Schadens. „Es ist schon ein sehr großes Entgegenkommen der Justiz gegenüber einem früheren Justizminister. Es entsteht der Eindruck: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.“ Zachert erinnert sich zudem noch genau, wie „gnadenlos“ Schelter als Staatssekretär einst durchgriff, wenn es bei Reisekostenabrechnungen von Beamten kleinste Unkorrektheiten gab, „bei Beträgen um 100 Mark“, wie er sagt. „Gerade er wusste, welche besonderen Maßstäbe an einen Amtsträger anzulegen sind.“ Schelter, der sich auch am letzten Tag nicht zu den Vorwürfen äußerte, nahm das Urteil kommentarlos auf. Sein Verteidiger Norbert Scharf sagte, man prüfe eine Revision. Quelle: tagesspiegel.de

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