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Dienstag, 22. Mai 2012

Kanzlei versteigert Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro.

Presseschau: Ein Fundstück aus der Abteilung Kuriositäten fanden wir bei Spiegel-TV






Presseschau: Für Sie gelesen  -  Wieviel Geld bringen kostenpflichtige Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer? Eine Menge, wenn man genügend Fälle kumuliert. Das zeigt die nun angekündigte Auktion einer Regensburger Kanzlei: Sie versteigert Abmahn-Forderungen im Wert von über 90 Millionen Euro.Bestimmte Anwaltskanzleien befassen sich in großem Stil mit Forderungen aus Verletzungen von Urheberrechten. Vor allem Nutzer von Tauschbörsen werden häufig wegen illegaler Bereitstellung von entsprechendem Material zur Kasse gebeten. Welche Summen auf diese Weise zusammenkommen, illustriert eine Auktion, die eine Regensburger Anwaltskanzlei derzeit veranstaltet.Die Juristen von Urmann + Collegen (U+C) bieten auf einer eigenen Web-Seite Forderungen in einer Gesamthöhe von ungefähr 90 Millionen Euro zur Versteigerung anWie "Heise" berichtet, handelt es sich dabei um die Aufsummierung von rund 70.000 Abmahnungen aus den Jahren 2010 und 2011, jeweils über einen Betrag von 1286,80 Euro. Insgesamt ergibt das über 90 Millionen Euro. Dabei seien hier nur solche Fälle zusammengefasst worden, in denen die Abgemahnten auch nach zweimaliger Aufforderung die Zahlung verweigert hätten. Die Grundforderung habe zunächst bei 650 Euro gelegen, erst nach Zahlungsverweigerung seien die Kosten auf ebenjene 1286,80 Euro angehoben worden. Die Forderungen werden nicht als Gesamtpaket versteigert, sondern in einzelnen Positionen. In welcher Höhe, ist unbekannt. Ab dem 12.12.2011 sollen sie im Abstand von zehn Minuten unters zahlungswillige Volk gebracht werden.U+C trete nach eigenen Angaben auch nicht als Verkäufer der Forderungen auf, sondern nur als deren Vermittler im Auftrag der eigentlichen Rechteinhaber. Die sollen vornehmlich aus der Pornofilmbranche stammen. Im Allgemeinen seien Abmahnungen in diesen Zusammenhängen noch erfolgreicher als bei sonstigen Inhalten, da hier der Peinlichkeitsfaktor für die Betroffenen wesentlich größer sei, so "Heise".Um an der Versteigerung teilzunehmen, müssen Interessenten eine Gewerbeanmeldung vorlegen, eine Verschwiegenheitserklärung einreichen und überdies 5000 Euro Kaution zahlen. Für "Heise" ist klar, dass sich die Auktion vor allem an Inkasso-Unternehmen richtet. Quelle: Spiegel TV 

Weitere Links zu diesem Thema : Heise.de 

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