Kennen Sie noch den Begriff "Irrer Iwan" ? Damit wurde vom Schriftsteller Tom Clancy im Roman "Jagd auf Roter Oktober" ein russisches Seemanöver beschrieben. Dabei geht es auch um Jäger und Verfolgte, um Tricks, Tarnen und Täuschen.
Ähnliche Tricks wendet seit mehr als 10 Jahren unser Lieblingsstalker Knut-Willi Schlanert an, weshalb wir jetzt auch vom "irren Knut" sprechen.
Aktuell teilt er in seinen Online-Prangern den nicht vorhandenen Lesern mit, weshalb es ihm im Verfahren 27 O 1111 / 06 am Landgericht Berlin nicht möglich gewesen war, am Verhandlungstermin teilzunehmen. Dort war er bekanntlich auf Unterlassung seiner diversen Internetveröffentlichungen verklagt worden. Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Gericht in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen. Dumm gelaufen. Einfach dumm, denn jetzt existiert ein richtiger und wichtiger Gerichtsbeschluss gegen ihn. Da hilft es auch nicht, dass er jetzt wieder einmal alle möglichen Unwahrheiten verbreitet, wie z.B. die, dass der Antragssteller persönlich im Gericht gewesen sei und dort mit hochrotem Kopf eine Richterfrage beantwortet hätte. Wie gesagt: Irrer Knut ! Derartige Verfahren werden in aller Regel schriftlich eingereicht, bei Gericht lässt man sich am Landgericht von einem Juristen vertreten. So einfach ist das. So gehen solche Verfahren aber auch weiter, wenn, wie im vorliegenden Fall, laufend gegen den vorliegenden Beschluss des Landgerichtes Berlin verstossen wird. Denn wie heisst es in dem Beschluss so schön:
Der Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jegliche Verwendung des Namens des Klägers oder von Bildnissen des Klägers im Rahmen von Internetpublikationen zu unterlassen.
Das muss man sich jetzt auf der Zunge zergehen lassen: ......für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
Irrer Knut ! Wie viele Fälle kommen denn bis jetzt zusammen ? (Und täglich werden es mehr !?)
Und alle werden sauber dokumentiert. Zeugen gibt es auch genug, angefangen von den eingeschalteten Rechtsanwälten bis hin zum sachbearbeitenden Staatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Berlin.
Da müssen wir uns ja wohl langsam mit der Frage befassen, ob der irre Knut denn wohl in der Lage sein wird, das jetzt bei Gericht beantragte und zu erwartende Ordnungsgeld an die Staatskasse zu zahlen ? Was ist, wenn nicht gezahlt wird ? Haftbefehl ? Ordnungshaft ? Wenn ja, wie lange ?
Oder bleibt wieder einmal die Flucht ? Nach dem Motto: Weg aus Deutschland, weil die Justiz ja immer so ungerecht ist ? Spannende Frage. Warten wir mal ab, wie sich die Sache weiter entwickelt. Wir wissen ja: Die Mühlen der deutschen Justiz mahlen langsam, aber gründlich. Und heisst es nicht auch: Gut Ding will Weile haben ?
Ist das etwa am Ende das Ende ?
Oder ist das etwa am Ende das Ende ?
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