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Dienstag, 22. Mai 2012

Strafbar oder nicht ?

Presseschau: Für Sie gelesen  -

Liebestolles Gestöhne: Nachbar stellt aufgenommene Lustschreie ins Internet


Mitten in der Nacht musste ein Mann aus Salford, Greater Manchester dem wilden Treiben seiner Nachbarn lauschen und wurde so um seinen wohlverdienten Schlaf gebracht. Aus Rache nahm der Brite die Lustschreie auf und stellte die Audioaufnahme zur Erheiterung zahlreicher User ins Internet. Das Paar dürfte über die Aktion allerdings „not amused“ sein.Ungefähr eine Stunde lang musste sich Lee Moore das ohrenbetäubende Liebesspiel seiner Nachbarn anhören: „Es war so laut! Ich ging auf den Balkon, um zu sehen, woher die Schreie kamen“, erklärte er gegenüber der britischen Tageszeitung „Daily Mail“. Er war nicht der einzige, der aufgrund des geräuschvollen Akts kein Auge zumachen konnte: „Die Frau in der Wohnung unter mir rief ihnen zu, dass sie entweder die Fenster schließen oder die Klappe halten sollten.“ Doch nichts da, das wilde Treiben ging bei offenem Fenster und mit vollem Körpereinsatz weiter. „Obwohl ich meine eigenen Fenster daraufhin schloss, konnte ich die beiden immer noch deutlich hören.“Kurzentschlossen übte Moore Rache: Er nahm den unüberhörbaren Akt mit seinem Handy auf und stellte das Resultat auf der Musikerplattform Soundcloud online. Außerdem hinterließ er im Treppenhaus eine Notiz für die unbekannten Nachbarn: „Schließt das nächste Mal Eure Fenster! Euch kann jetzt jeder im Internet hören.”
Das lüsterne Gestöhne entwickelte sich rasch zum Klick-Hit im Internet. Laut dem Microsoft Blog "Technolog" sparten die zahlreichen User zudem nicht mit spöttischen Kommentaren. Mittlerweile habe Soundcloud die anzügliche Audioaufnahme allerdings von seiner Seite entfernt, da es gegen seine Nutzungsbedingungen verstößt. Schließlich ist es untersagt, dort Aufnahmen mit obszönem oder sexuell explizitem Inhalt einzustellen. Ob Moore sich generell damit strafbar gemacht hat, die Sexaufnahme von seinen Nachbarn im Internet zu veröffentlichen, ist nicht ganz klar. Laut Abhörgesetz müsse man dies überprüfen, erklärte Mark Rasch, Sicherheitsexperte von der Firma "Computer Sciences Corp"“, gegenüber "Technolog“. Allerdings seien die Nachbarn ja so laut gewesen, dass man sie auch außerhalb ihrer eigenen vier Wände hören konnte, insofern habe kein expliziter Lauschangriff stattgefunden. Demensprechend habe sich Moore mit der Audioaufnahme vermutlich nicht strafbar gemacht. „Es ist schon beleidigend und dumm und all das, aber wahrscheinlich eben keine Straftat “, so Rasch.

Für Moore ist die Sache wohl trotzdem noch nicht gegessen: „Den Geräuschen nach ist der Mann, den ich beim Sex aufgenommen habe, wohl ein ziemlich großer Kerl. Besonders witzig fand er meine Aktion wohl nicht“, sagte er der „Daily Mail“. Er fürchtet nun die Rache des unverhofften „Internetstars“.  Quelle: Yahoo.de


 

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