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Dienstag, 1. Mai 2012

Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht ___________________________________________________________________________________
Gefälschte Beiträge _____________________________________________________________________ Für das eigene Unternehmen in Blogs unter fremder Flagge Werbung zu machen, ist wettbewerbswidrig. Das geht aus einem aktuellen Urteil das Landgerichts Hamburg hervor, auf das Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hinweist. Mit solchen Beiträgen verstoße deren Autor zudem gegen das Telemdiengesetz, schreibt der Anwalt. _____________________________________________________________________ In einem Blog über Rechtsschutzversicherungen war unter dem Namen "Ralf" folgender Kommentar erschienen: "Die ARAG ist die beste Rechtsschutzversicherung, die es gibt. Einmal angefragt, schon kam die Deckungszusage, mein Anwalt als auch ich sind begeistert. Weiter so ARAG und mit dem neuen Produkt Recht & Heim ist die ARAG unschlagbar. Eine der fairsten und kompetentesten Versicherungen, die ich kenne." _____________________________________________________________________ Dieser Kommentar fiel dem Betreiber des Blogs auf. Er fand über die IP-Adresse heraus, dass der Beitrag von einem ARAG-Mitarbeiter verfasst worden war, und schickte dem Unternehmen eine Abmahnung. Als der Versicherer auf diese nicht reagierte, erwirkte der Blogbetreiber beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Der Konzern legte dagegen Widerspruch ein. Das Landgericht Hamburg entschied jedoch, dass die einstweilige Verfügung aufrechterhalten wird (Aktenzeichen 312 O 715/11). _____________________________________________________________________ "Die Schleichwerbung durch Beiträge ein einem Blog ist auch in unseren Augen wettbewerbswidrig", so Rechtsanwalt Solmecke in seinem Blog. Sie verstoße insbesondere gegen die Vorschrift in Paragraf 6, Absatz 1, Nummer 1 des Telemediengesetzes. _____________________________________________________________________ "Diese Regelung besagt, dass Werbung für den Nutzer deutlich erkennbar sein muss. Hierdurch soll er vor einer Täuschung durch Vorspiegelung der Neutralität einer bestimmten Information bewahrt werden. Der Nutzer rechnet bei dem Aufsuchen dieses Blogs damit, dass die Postings von Kunden von Versicherungen verfasst worden sind - und nicht von den betroffenen Unternehmen selbst. Dass es sich bei diesem dick aufgetragenen Posting um Schleichwerbung handelt, daran dürften keine Zweifel bestehen", so Solmecke weiter. Darüber hinaus sei derartige Schleichwerbung auch wettbewerbswidrig.
_____________________________________________________________________ Quelle: ZD.net __________________________________________________________________________________ Top-SmartPhones ab 0,-€ zur 1&1 All-Net-Flat

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