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Donnerstag, 28. Februar 2013

Heute: Motorradmesse Dortmund

Endlich ist es wieder soweit.
Die Motorradmesse Dortmund hat eröffnet.
Wir sind wieder dabei !
Ihr findet uns bis Sonntag  am Stand vom Syburger !

Reinhard

Montag, 25. Februar 2013

Ein Komiker geht in die Politik

Er ist für die 20-Stunden-Woche, liebt Kraftausdrücke und hasst die Herrschenden: der Komiker Beppe Grillo. Jeder fünfte Italiener wählte aus Protest gegen das Establishment den brüllenden Polit-Rebellen. Knapp 20 Prozent der Stimmen haben der Komiker Beppe Grillo und seine Bewegung Fünf Sterne (M5S) Prognosen zufolge bei der Parlamentswahl erhalten. Fast jeder fünfte Italiener hat damit aus der Abstimmung eine Protestwahl gemacht – denn Grillo steht für die Ablehnung der politischen Klasse Italiens. ... Beppo Grillo überraschend stark: Viele Italiener wählen aus Frust einen Komiker - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/ausland/beppo-grillo-ueberraschend-stark-viele-italiener-waehlen-aus-frust-einen-komiker-_aid_927233.html Ist dieses Beispiel für Wählerfrust auch auf Deutschland übertragbar ? Müssen wir in Deutschland Angela Merkel, Peer Steinbrück und Guido Westerwelle durch Komiker wie Dieter Hallervorden oder Dieter Nuhr ersetzen ? Oder vielleicht auch durch den Oldie Heino oder Cindy aus Marzahn ? Wann erkennt einer unserer Komiker diese Chance ? Ich bin sicher: 10 % bekäme der Kandidat auf jeden Fall. Ihr Reinhard Göddemeyer

Energia elektryczna ponownie drożeje?

Energia elektryczna ponownie drożeje? 100% Prąd ekologiczny poniżej 20 Cent/kwh ... bez minimalnego okresu umowy ... bez zaliczki ... miesięczne wypowiedzenie np. od 2500kwh = 48,45 euro/miesięcznie do 4500kwh = 81,61 euro/miesięcznie Zmień swojego dostawcę! Energieberatung Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788401 Mob.:0157 83291492

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht

Reinhard Göddemeyer - Material über Schreitbagger gesucht Für eine Dokumentation suchen wir auch ältere schriftliche Materialien, Bilder oder auch Videomaterial über Schreitbagger (Spinne / Muck) Auch Videos von Einsätzen werden dringend gesucht. Freundliche Zuschriften bitte an R.Göddemeyer PF 1135 45739 Oer Erkenschwick per mail an: Reinhard.goeddemeyer@yahoo.de

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner

Reinhard Göddemeyer Presseschau - Für Sie gelesen: Pressemitteilung vom 21.02.2013 ANKA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen Landgericht Bochum entscheidet gegen Facebook-Massenabmahner Versuch der Massenabmahnung wird zum Boomerang: Die Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf, hatte im August 2012 durch Massenabmahnungen an Facebook-Fanseitenbetreiber für großes Medienecho gesorgt. Dabei ging es um die Impressums-Pflicht auf Facebook. Nun entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 zugunsten eines der abgemahnten IT-Unternehmen aus dem Münsterland. Dies hat zur Folge, dass die Massenabmahner sämtliche Verfahrenskosten tragen müssen. Über 200 Abmahnungen wegen angeblichen Impressums-Verstößen Das betroffene IT-Unternehmen wurde im August vergangenen Jahres von der Revolutive Systems GmbH (ehemals Binary Services GmbH) aus Regenstauf wegen eines angeblichen Impressums-Verstoßes auf der eigenen Facebook-Fanseite abgemahnt. Dabei hatte die Revolutive Systems GmbH zwischen dem 08. und 16. August 2012 über 200 Abmahnungen an IT-Unternehmen in ganz Deutschland verschickt und so die Aufmerksamkeit vieler Medien auf sich gezogen. Trotz zahlreicher Indizien, die für ein rechtsmissbräuchliches Handeln der Revolutive Systems GmbH sprechen, verurteilte das Landgericht Regensburg in einem anderen Verfahren das abgemahnte IT-Unternehmen. Negative Feststellungsklage gibt IT-Unternehmen Recht Im Rahmen einer von Rechtsanwalt Alexander Hufendiek geführten negativen Feststellungsklage entschied das Landgericht Bochum am 20. Februar 2013 im Wege des Versäumnisurteils zugunsten des abgemahnten Unternehmens. Ziel der negativen Feststellungsklage war die Feststellung, dass die ausgesprochene Abmahnung der Revolutive Systems GmbH unzulässig war und auch in materieller Hinsicht der Link zu einer Webseite im Info-Bereich einer Facebook-Fanseite ausreichend ist, um die Anforderung an ein ordnungsgemäßes Impressum gemäß § 5 Telemediengesetz zu erfüllen. Die Revolutive Systems GmbH muss nun sämtliche Verfahrenskosten tragen. Weitere Information und Materialien finden Sie auf unserer Webseite: http://anka.eu

Samstag, 23. Februar 2013

Für Bauherren: NEUES KFW KREDITPROGRAMM AB 01.03.2013

NEUES KREDITPROGRAMM AB 01.03.2013 Ab 01.03.2013 startet die KfW zudem ein eigenes Kreditprogramm zur Förderung von Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die zinsgünstigen Kredite von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit können in Kombination mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Mehr Informationen: KFW

Reinhard Göddemeyer Tipp: Photovoltaik-Buch kostenlos herunterladen

Staatlich garantierte Einspeisevergütungen, Ersparnisse durch Eigenverbrauch des Solarstroms, Unabhängigkeit von den Energieversorgern und der ganz persönliche Beitrag zum Schutz der Umwelt. Dies sind nur einige der überzeugenden Argumente für die Photovoltaik. Wer sich für eine Photovoltaikanlage entscheidet, sollte sich vorab unabhängige Informationen einholen. Wertvolle Informationen kostenlos Guter Rat ist teuer? Oft stimmt dies. Doch entgegen dieses Trends erhalten Verbraucher auf Solaranlagen-Portal.de einen Ratgeber rund um die Photovoltaik, der kostenlos heruntergeladen werden kann. Das digitale Photovoltaik-Buch erklärt auf 128 Seiten alles was man über die Photovoltaik wissen muss. Seit der Erstausgabe im Jahr 2010 wurde das ebook bereits über 55.000 mal heruntergeladen. Hier lässt sich „Ihr Photovoltaik-Ratgeber“ gratis als PDF herunterladen: http://www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik-ratgeber.html Zum Inhalt Das Photovoltaik-Buch beschreibt ausführlich die Technik von Solarstromanlagen. Darüber hinaus werden Tipps und Tricks zur Installation, der Finanzierung und Renditeberechnungen gegeben. Aufgrund der digitalen Veröffentlichung – im Gegensatz zur Printverbreitung – können die rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderungen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das Buch ist aber sicherlich nicht nur für solar interessierte Verbraucher geeignet, sondern bestimmt auch für Schüler, Lehrer, Studenten und Handwerker. www.solaranlagen-portal.de/photovoltaik-ratgeber.html

Freitag, 22. Februar 2013

Strom wieder teurer ?

Strom wieder teurer ? 100 % Öko Strom für unter 20 Cent / kwh ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2500kwh = 48,45 E/monatlich und 4500 kwh = 81,61 Emonatlich Wechseln Sie jetzt ! Energieberatung Udo Meyer und Partner PF 1135 45739 Oer-Erkenschwick Tel.:02368 - 9788409 Mob.:0157 83291492 (Zweites Standbein für Selbstständige: Vertriebsmitarbeiter gesucht, Bewerbung bitte per Mail an redaktion-sachbearbeitung@gmx.de)

Freitag, 15. Februar 2013

Plagiat-Prüfung - Badezeit für Politiker ?

Pack die Badehose ein ! Schon jetzt sollten einige unserer Politiker für die Saison 2013 nach dem Badezeug suchen, denn voraussichtlich werden einige von Ihnen demnächst mehr Zeit haben, die politische Bühne verlassen, dies aber wohl eher gezungenermassen als freiwillig. Denn unter der URL politplag.de werden aktuell weitere Doktorarbeiten überprüft. Und da jeder zweite deutsche Bundestagsabgeordnete einen Doktortitel hat ist da noch einiges an Aufklärung zu erwarten. Das Besondere. Die Bevölkerung kann diese Aktion mit Sponsoringbeträgen ab 20 Euro finanziell unterstützen ! Reinhard Göddemeyer

Vertriebsmitarbeiter gesucht

Agentur-E-Media -: Vertriebsmitarbeiter gesucht: Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowat...

Vertriebsmitarbeiter gesucht

Strom braucht jeder, egal ob Singlehaushalt, Großfamilie oder Gewerbebetrieb. Momentan verlangen die Anbieter im Schnitt 25 Cent je Kilowattstunde. Wir liefern den Strom als Ökostrom zu einem Preis von unter 20 Cent ! Das sind ca. 20 % Preisersparnis ! Wenn Sie sich zutrauen dieses Angebot in ihrer Stadt bekannt zu machen und zu vertreiben so bieten wir Ihnen dazu die Basis. Wir vertreiben im Direktvertrieb, wir beraten vor Ort ! 75 % aller Stromkunden beziehen noch "teuren" Strom ! In jeder Stadt gibt es daher genügend Interessenten für unser Angebot. Anschriften werden von uns gestellt ! Bewerben Sie sich bitte mit einer Kurzbewerbung per Mail an Redaktion.sachbearbeitung@gmx.de Ihre bspartners Group Kontakt: Dorota Ziesch 44225 Dortmund www.bspartners.eu 0231 - 5702073 0157 - 83291492

Mitarbeiter gesucht

Wenn Sie sich zutrauen Verbraucher über die aktuellen Entwicklungen auf dem Strommarkt zu informieren und die Kilowattstunde Strom für unter 20 Cent anzubieten dann sollten Sie sich bei uns bewerben. Senden Sie uns zur Kontaktaufnahme eine Bewerbung per Mail. Kontakt: BSpartners Group Dorota Ziesch Kontakt: www.bspartners.eu Redaktion.Sachbearbeitung@gmx.de

E-World 2013

Interviews von der diesjährigen E-World sehen Sie hier: Link Ihr Reinhard Göddemeyer

Strom wieder teurer ?

100 % Öko Strom für unter 20 Cent je Kilowattstunde (Kwh) zu interessanten Konditionen: ...keine Mindestlaufzeit ...keine Vorauszahlung ...monatliche Kündigung z.B. 2.500 kwh im Jahr = 48,45 Euro monatlich und 4.500 kwh im Jahr = 81,61 Euro monatlich Wechseln Sie deshalb jetzt ! Weitere Informationen erhalten Sie bei der Energieberatung der bspartners Ihre Ansprechpartner sind Dorota Ziesch und Reinhard Göddemeyer 44225 Dortmund Kontakt und Terminvereinbarung über Telefon Tel.: 0231 - 5702073 Mobil: 0157 - 83291492 oder per Mail an redaktion.sachbearbeitung@gmx.de Internet: www.bspartners.eu

Dienstag, 12. Februar 2013

Lehmann Bankenpleite und kein Ende

Auch wenn die Targo Bank den Namen City Bank komplett getilgt hat so hören die rechtlichen Streitigkeiten nicht auf. Wie der WDR heute berichtete hat die Targo Bank erneut eine juristische Niederlage erlitten. In der Sache ging es um 60 000 EURO, die ein Ehepaar aus Bünde angelegt hatte und die 2008 im Sog der Lehmann Bankenpleite verlorengingen. Jetzt stellte sich im Prozess am Landgericht Bielefeld (Az. 5 O 136/10) heraus, daß die Finanzberaterin der City Bank seinerzeit ein automatisches Computerprogramm benutzt hatte, um das Ehepaar zu "beraten". Eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung der Kundenwünsche erfolgte nicht. Das sahen die Bielefelder Richter im vorliegenden Fall als völlig unzureichend an. Da half auch nicht, daß die Finanzberaterin während der Beratungsphase den Kunden eine Geburtsnachricht über die Geburt der eigenen Tochter schickte, mit der sie wohl die Vertrauensbasis stärken wollte. Der Jurist Matthias Keunecke aus Hannover hatte die juristische Bearbeitung dieses Falles übernommen. Auch mit diesem Urteil hat sich wieder herausgestellt, daß die im Jahre 2008 von Reinhard Göddemeyer in Kooperation mit Fachanwälten initiierte Geschädigtenhilfe sehr sinnvoll gewesen ist. Obwohl man auch in diesem Fall sagen muss, daß die Targo Bank noch immer in die nächste Instanz gehen kann. Die Bank hat bekanntlich einen langen Atem, die Entscheidung der Bank bleibt abzuwarten. Reinhard Göddemeyer Weitere Urteile sind auf der Homepage der Anwaltskanzlei veröffentlicht

Sonntag, 10. Februar 2013

Endlich geht es den Unfähigen an den Kragen

Einfach eine köstliche Formulierung: " Aber Kaufmann spielen ohne das Grundwissen zu haben ist wie zu erzählen man würde Marathon laufen, wenn man nach dem Weg zum Mülleimer ins Schwitzen gerät. " Zum Thema Facebook Abmahnungen fanden wir diesen Artikel bei Heise: Wer es nicht mal schafft auf seinem Internetauftritt (wo auch immer der gehostet ist) seine Firmendaten aufzuschreiben, der sollte erst gar keine Erlaubnis zum Betreiben eines Gewerbes bekommen. Wer damit schon überfordert ist, wird niemals eine korrekte Rechnung erstellen können geschweige denn irgendein IT Projekt realisieren können. Mit einem so kleinen Gesetz überfordert aber angeblich alle Steuergesetze, GmbHG und die Dutzenden anderen befolgen, die man als Gewerbetreibender kennen muss? Is klar... 5 Minuten auf Google Recherchieren (oder direkt auf der Seite der entsprechenden Handelskammer) und weitere 5 Minuten für das Erstellen der Impressums Seite. Falls man mit HTML überfordert ist und ein CMS oder so anderen Krebs (Facebook, Joomla,..) einsetzt, muss man als DAU-Firmengründer noch mal 5 Minuten in das Suchen nach einem Weg zum Verlinken des Impressums auf allen Seiten investieren... 15 Minuten, wenn man es in irgendwelche PHP-Templates reinquetschen muss und das war's. Max 35 Minuten von Dau bis seriös. Es muss nicht alles gerichtsfest sein. Wer das anders sieht, der lässt am besten seinen Briefkopf von einer Anwaltskanzlei erstellen und sein Firmenlogo für tausende Euro mit anderen vergleichen. Aber Kaufmann spielen ohne das Grundwissen haben ist wie zu erzählen man würde Marathon laufen, wenn man nach dem Weg zum Mülleimer ins Schwitzen gerät. Und wer zu geizig ist um ein paar Euro extra für die eine kleine Impressums-Seite an den Webdesigner abzudrücken, der hat die Abmahnung verdient. Aber bei fast allen gewerblichen Seiten ohne Impressum, die ich bisher gefunden habe, war auch sofort klar, warum da keins ist. Es waren Kriminelle die Gesetzeslücken und Schwächen im System ausnutzten und für die wäre ein Impressum von Nachteil gewesen. Bei Facebook mag es da ausnahmen geben aber ich bin auch noch nicht auf einer Firmen-Facebookseite gelandet (verstehe die Konstellation auch irgendwie nicht). IMO sollten Dinge wie fehlendes Impressum als Täuschung oder Identitätsdiebstahl (je nach Fall) unter die Straftaten fallen. Wer sich weigert seinen Namen zu sagen ist nicht seriös und wer nicht mal die Homepage seiner Handelskammer kennt, der soll nicht auf dicke Hose machen sondern Bewerbungen schreiben. Hier ist der private Ruin nach der nächsten Steuerprüfung oder dem ersten selbstverursachten Schadenfall eh vorprogrammiert.

Samstag, 9. Februar 2013

Reinhard Göddemeyer - Presseschau - Neue Wohnformen im Alter

Reinhard Göddemeyer - Presseschau Drei Frauen - ein Bauernhof - eine Demenz-WG Von außen schaut es aus wie ein normales altes Bauernhaus, so eines, die es nicht mehr oft gibt in München. Doch nach dem Glockenspiel an der Tür bemerkt der Besucher schnell, dass er kein gewöhnliches Wohnhaus vor sich hat. In der Küche sitzen um einen Tisch einige ältere Frauen und Männer und frühstücken. Sie plappern munter drauflos. Immer wieder kommt jemand dazu oder steht auf. Einige jüngere Frauen wuseln herum und bringen was fehlt, schenken Kaffee ein oder schmieren das Marmeladebrot. Das Allacher Bauernhaus wurde umfunktioniert in eine Wohngemeinschaft für dementiell Erkrankte. Ein Verdienst des Vereins Wohlbedacht mit seinen drei Vorstandsfrauen Annette Arand, Sonja Brandtner und Ute Daumiller. Quelle / Volltext seniorbook seniorbook

Ministerin Frau Schavan ist zurückgetreten !

Die Ratten verlassen das sinkende Schiff ! Wie bereits angekündigt hat sich unsere Angie jetzt auch "schweren Herzens" von der Ministerin Schavan getrennt. Diese besitzt nach der Aberkennung Ihres Doktortitels jedoch die grenzenlose Frechheit sich nunmehr auf ihr Bundestagsmandat zurückzuziehen. Insgesamt 17 Jahre lang hat sie bereits Gelder aus dem Staatshaushalt bezogen, und ein Ende ist wohl auch nicht abzusehen. Wenn es stimmen sollte, daß Sie ihre Doktorarbeit vor 33 Jahren getürkt hat; wäre das damals schon bekannt gewesen, so wäre sie wohl niemals im öffentlichen Dienst untergekommen bzw. so aufgestiegen. Nun ist es aber passiert, und der deutsche Steuerzahler muss feststellen, dass sich da jemand mit offenbar unzulässigen rechtswidrigen Methoden eine gute Position im öffentlichen Dienst verschafft hat. Wie hoch war wohl der Gesamtgewinn für Frau Schavan bis heute ? Von Unrechtsbewusstsein ist bei Frau Schavan allerdings nichts zu merken. Bei unserer Kanzlerin Angela Merkel leider auch nicht ! Armes Deutschland ! Euer Urmel

Neueintrag in der Datenbank für Wuppertal


Neueintrag in der Datenbank:

Baedeker Brandschutz GmbH
Hochstraße 71-71a 
42105 Wuppertal
Tel.: +49 202 30 30 11
Fax: +49 202 30 30 21
info@baedeker-brandschutz.de

Link: www.baedeker-brandschutz.de

Die Firma Baedeker stellt sich auch mit einigen innovativen Videos bei Youtube vor:



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Ihr Eintrag fehlt hier ?
Warum Sie hier vertreten sein sollten:

1. Verbesserung Ihres Suchmaschinen - Rankings 
Als innovativer Betrieb sollten Sie so gut wie möglich im Internet vertreten sein. Mit unserem Blogsystem bieten wir Ihnen hier eine Möglichkeit dazu. Unser Blog gehört zum Google Konzern, die Eintragungen darin werden somit automatisch in der Suchmaschine Google indiziert und angezeigt.Wer hier regelmässig mit seiner Firmenanschrift Inhalte veröffentlicht wird von der Suchmaschine Google besser bewertet.
Einen Grundeintrag in unserem System für die Laufzeit von einem Jahr erhalten Sie bereits für 50 EURO zuz.MWST.

2. Grundeintrag 
Mit dem Grundeintrag können Sie als Zusatzleistung eine eigene Schreibberechtigung erwerben,  mit dieser Schreibberechtigung erhalten Sie Zugang zum Blog als Mitautor, Sie können dann regelmässig Ihre Firmennews wie Firmenvideos,  Stellenausschreibungen oder Pressemitteilungen im Blog veröffentlichen. 
Die Schreibberechtigung erwerben Sie bei uns für 79,00 EURO zuz.MWST.

3. Firmenvideo 
Sie haben noch kein Firmenvideo ? 
Aber Bilder Ihrer Firma werden Sie doch sicherlich haben. Gerne erstellen wir Ihnen aus Ihren vorhandenen Fotos ein Imegavideo mit Vertonung. Sie brauchen nur die Fotos und den Wunschtext zu liefern, den Rest machen wir.
Einen Imagevideo erhalten Sie bei uns zum Preis von 250 EURO zuz.MWST

Anfragen richten Sie bitte an D.Ziesch unter Redaktion.sachbearbeitung@gmx.de

Ihre bspartners group

www.bspartners.eu
www.solarenergie-online.blogspot.de
www.brandschutzbeauftragter-online.blogspot.de 

Heilkraft des Salzes


Salz war schon im frühen Mittelalter ein begehrtes Handelsgut. Es wurde weltweit gefördert und auch gehandelt. Irgendetwas muss an diesem weissen Zeug also doch dran sein, wenn es so begehrt war und heute noch ist. Es wird heute in der Lebensmittelzubereitung genutzt, in Salzbädern kann man in der Lake baden und in Grotten kann man es auch in Form salziger Luft einatmen.
Aber ist das auch alles gesund ? 
Aus der medizinischen Forschung ist bekannt, daß zuviel Salzkonsum auch schädlich sein kann. 
Daher gilt:
Wer Werbung mit einem Gesundheitsbezug macht, der haftet für die objektive Richtigkeit der von ihm gemachten Werbeaussagen. 
Das betrifft jegliche Art von Artikeln, nicht nur die Infrarotheizungen. Bekanntlich hatten die Hersteller dieser Infrarotheizungen ihren Produkten auch viele "heilende Kräfte" zugeschrieben, in einem Enzelfall wurde sogar damit geworben, daß sich diese Heizungen positiv bei vorhandenen Krebsleiden auswirken würden. 
Die Hersteller dieser Heizungen hatten sogar positive Studien der TU Kaiserslautern in ihre Werbung eingeführt, um den Verkauf anzukurbeln. Die Verbraucherzentrale NRW hatte deshalb extra eine aktuelle Studie erstellen lassen, mit der diesen Infrarotheizungen bescheinigt wurde, daß es die teuerste aller Heizungsarten ist. 
In einem anderen Verfahren ging es jetzt um die Heilkraft des Salzes in einer Salzgrotte.
Wer mit gesundheitsbezogenen Aussagen wirbt haftet für die objektive Richtigkeit dieser Aussagen ! 
Nach diesem in der Rechtsprechung unumstrittenen Grundsatz hatte das Oberlandesgericht Hamm die Werbung der Betreiberin einer künstlichen “Salzgrotte” zu bewerten (OLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2012, Az.: I-4 U 124/12), der schon zuvor vom Landgericht Siegen bescheinigt wurde, dass ihre Werbung unzulässig sei.
Das OLG Hamm verweigerte der Werbenden, die in diesem Fall von einem Wettbewerbsverband auf Unterlassung in Anspruch genommen wurde, gar die Prozesskostenhilfe für die von ihr angestrebte Berufung.
Die Betreiberin des salzigen Etablissements hatte unter anderem mit der “Heilkraft des Salzes” geworben, die sich auf verschiedentliche Gesundheitsbeschwerden lindernd auswirken sollte. Der Wettbewerbsverband bezweifelte die versprochene Wirkung, hielt die Werbung daher für irreführend und somit unzulässig. Die Gerichte gaben ihm Recht.
Die Betreiberin habe im Verfahren die beworbenen positiven Gesundheitsaspekte nicht hinreichend wissenschaftlich belegen können. Somit würden den Besuchern der Grotte positive Wirkungen versprochen, die wissenschaftlich nicht belegbar seien. Das ist irreführend.
Für den gesundheitsfördernd Werbenden gilt immer erhöhte Vorsicht. Nur Wirkungen, die sich wissenschaftlich belegen lassen, sollten Gegenstand von Werbeaussagen sein. Alles andere ist potentiell abmahngefährdend.

Reinhard Göddemeyer

Reinhard Göddemeyer - Presseschau - Solarenergie für (fast) alle


Reinhard Göddemeyer - Presseschau

Für Sie gelesen :

Solarenergie für (fast) alle

Bocholt - Ab sofort können die Bocholter online checken, ob sich ihr Haus für die Gewinnung von Solarenergie eignet. Möglich ist das über das sogenannte Solarpotenzialkataster, das die Stadt Bocholt gemeinsam mit der Stadtsparkasse eingeführt hat.
Quelle / Volltext  bbv-net

Donnerstag, 7. Februar 2013

Dreckige Politik !

Insider wussten es schon immer !!!!

Viele der Politiker, die im Bundestag sitzen und die für das deutsche Volk neue Gesetze, auch Strafgesetze beschliessen, haben selbst Dreck am Stecken.

Das war schon seit der Gründung der BRD der Fall, als die neue Bundesregierung überwiegend aus den Leuten bestand, die schon bei den Nazis Dienst getan hatten.

Die alte Garde dieser Politiker, Geburtsjahre von 1900 bis 1930, ist zum Glück abgetreten. Aber was ist mit ihren Zöglingen ? Was ist mit der deutschen Justiz, die das braune Gedankengut nach 1945 übernommen hatte ?

Was ist mit denjenigen, die es geschafft hatten, sich durch alle Säuberungskampagnen durchzumogeln ?

Kommen jetzt durch das moderne Medium Internet die alten Sünden als Licht ?

Zum Glück ja !

Frau Schavan muss deshalb weg. Einfach weg !

Angela Merkel sieht es noch anders, aber wie lange noch ?

Es wird aber mit Sicherheit der Tag kommen, an dem sich auch unsere Angie von Frau Schavan distanzieren wird.

Wetten daß ?

Euer Urmel



Montag, 4. Februar 2013

Nachrüstung von Photovoltaikanlagen (50,2 Hz-Problem)


Nachrüstung von Photovoltaikanlagen (50,2 Hz-Problem)


Im Juli dieses Jahres hat die Bundesregierung die sogenannte Systemstabilitätsverordnung in Kraft gesetzt. Sie dient der verbesserten Stabilität der deutschen und europäischen Stromnetze und stellt neue Anforderungen an Photovoltaik-Anlagen. Von der Nachrüstungspflicht betroffen sind ans Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10 kWp Leistung mit einer Inbetriebnahme nach 31. August 2005 und vor 1. Januar 2012 sowie Anlagen mit über 100 kWp und einer Inbetriebnahme nach 30. April 2001 und vor 1. Januar 2012. Ebenfalls betroffen sind ansMittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 30 kWp, die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Die Kosten dafür übernehmen die Verteilnetzbetreiber und legen sie auf alle Stromverbraucher um.

Warum wird die Nachrüstung vorgeschrieben? Was ist das 50,2 Hz-Problem?
Stromnetze gehören zu den sensiblen Infrastrukturen. Zu jeder Zeit müssen Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Ob dies der Fall ist, lässt sich an der Frequenz ablesen. In Europa beträgt die Frequenz im Normalzustand 50 Hertz (Hz). Wenn die Frequenz ansteigt, deutet das darauf hin, dass mehr Leistung ins Stromnetz eingespeist wird, als zur gleichen Zeit verbraucht wird. Leichte Schwankungen nach oben und unten sind üblich und werden von den Betreibern der Stromnetze beherrscht. Zu einem Problem kommt es aber, wenn die Frequenz sehr stark unter bzw. über dem Zielwert von 50,0 Hz liegt. Sollte die Frequenz zum Beispiel auf 50,2 Hz steigen, schalten sich sehr viele kleinere Stromerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) zeitgleich ab. Dadurch können abrupt mehrere Gigawatt Erzeugungskapazität ausfallen, und von einer Sekunde zur nächsten würde das Stromangebot stark zurückgehen. Zwar steht für Notfälle eine Reserve mit einer Leistung von rund drei Gigawatt bereit Primärregelleistung, doch diese wäre sowohl von der Menge als auch von der Aktivierungszeit nicht ausreichend. Sollten sich durch ein Erreichen der 50,2-Hz-Schwelle viele Photovoltaik-Anlagen automatisch zeitgleich abschalten, könnte es zu einem großräumigen Ausfall des Stromnetzes kommen, einem so genannten Black-out. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr gering, aber um ein hohes Maß an Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa (dem sogenannten kontinentaleuropäischen Synchrongebiet) gewährleisten zu können, sind Vorsorge-Maßnahmen erforderlich. Diese werden gemeinsam vom Bundesumweltministerium, dem Bundewirtschaftsministerium, den Netzbetreibern und Verbänden erarbeitet, kommuniziert und umgesetzt.

Quelle: BSW-Solar, http://www.solarwirtschaft.de

Informationsanspruch der Bürger gegenüber dem Jobcenter – Auch gegenüber Richtern?


Informationsanspruch der Bürger gegenüber dem Jobcenter – Auch gegenüber Richtern?

Laut Informations­frei­heits­gesetz  hat jeder Bürger gegen­über den Behörden des Bundes einen Anspruch auf  amtliche Informationen. Zu den amtlichen Informationen gehört auch die Telefon­liste mit den Durch­wahlnummern der Mitarbeiter einer Verwaltungsbehörde, so entschied das Verwaltungs­gericht Leipzig ( Urteil vom 10.01.2013 Aktenzeichen: 5 K 981/11).
.  Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Das hat zur Folge, dass die Telefon­listen des Jobcenters noch nicht herausgegeben werden müssen.
Jobcenter haben in der Regel viele Anträge für Arbeitslosengeld II zu bearbeiten. In Leipzig sind das über 70 000 Anträge. Wer viel Arbeit hat, schottet sich in der Regel ab gegenüber Publikumsverkehr, wie wir alle täglich erleben. Das geht auf Kosten der Kommunikation mit den “Kunden”. Sie sprechen dann nicht mehr mit dem betreffenden Sachbearbeiter, sondern mit dem “Callcenter”. Notwendige schnelle Hilfe, die auf Grund von Fehlern des Sachbearbeiters schnell durch ihn direkt abzustellen wären, ist dann nicht mehr möglich. Die Folge sind Verfahren vor den Sozialgerichten.
Die Präsidentin des Sozial­gerichts Berlin, Sabine Schudoma, glaubt sogar, das 80 Prozent der Hartz IV-Verfahren sich durch ein Gespräch erledigen ließen, ohne dass die Justiz eingeschaltet werden müsste.
Wer Ärger mit einer Bundesbehörde hat, kann laut Informationsfreiheitsgesetz auf ein Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter pochen. Auf diese Weise lässt sich das Problem unbürokratisch aus dem Weg räumen. Wichtig ist dabei aber auch immer der Ton. -
Wie so oft im Bundesstaat, jedes Land hat “sein” eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Die Behörden der Länder unterliegen der Informationspflicht des jeweiligen Landes. Gerichte – abgesehen von den Bundesgerichten – orientieren sich jeweils am Landes-Informationsfreiheitsgesetz.
Da stellt sich doch die Frage, ob der betroffene Bürger, der sich scheiden lässt, nicht auch ein Informationsrecht oder gar einen Informationsanspruch gegenüber “seinem Sachbearbeiter”, sprich “seinen” Familienrichter, “seine” Familienrichterin hat? Ließe sich so nicht auch mancher Konflikt schnell und unbürokratisch lösen?

Jeder Vierte stirbt an Krebs


Jeder Vierte stirbt an Krebs

Auch 2011 geht jeder vierte Todesfall in Deutschland auf Krebs zurück. Haupttodesursache waren zu fast einem Drittel Erkrankungen der Verdauungsorgane.


Samstag, 2. Februar 2013

Solarenergie-online: Presseschau

Solarenergie-online: Presseschau:  Neuer Internetauftritt www.agora-energiewende.de zeigt tagesaktuelle Werte für Stromproduktion Erneuerbarer Energien, Stromverbrauch un...

Donnerstag, 31. Januar 2013

Mittwoch, 30. Januar 2013

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht erheben zwei Besitzer Ansprüche auf einen Mercedes 500 k von 1935.


Spektakulärer Prozess um Fünf-Millionen-Oldtimer

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht erheben zwei Besitzer Ansprüche auf einen Mercedes 500 k von 1935. Ein Vergleich scheint möglich. Der Prozess kann Folgen für alle Preziosen-Sammler haben.

Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrug verurteilt


Rechtsanwalt wegen Untreue und Betrug verurteilt

Statt die Gelder den Mandanten weiterzuleiten, verbrauchte der Anwalt das Geld für sich und für seine Kanzlei, die  hochverschuldet war. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren wurde nun bestätigt.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die von der 10. großen Strafkammer gegen den Angeklagten verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren bestätigt.

Der Sachverhalt....

Facebook Recht


Facebook Recht

Unternehmen entdecken Facebook für Ihre Werbung.

Das Internet setzt seinen Siegeszug weiter fort. Die Auflagen der Druckmedien gehen bundesweit zurück, viele Verlage haben bereits Online-Redaktionen angegliedert, verkaufen die Artikel via Pay-Pal System, manche Verlage wurden aber auch bereits dichtgemacht. 


Die Wettbewerbsverletzungen im Internet haben deshalb mit der zunehmenden Internet-Durchdringung sämtliche Schichten der Bevölkerung und damit ein bisher nicht gekanntes Ausmaß erreicht. Sei es im Bereich des privaten Rechts, oder aber bei Wettbewerbsverstößen zwischen Wettbewerbern, oft enden die Rechtstreitigkeiten vor Gericht.


Die für die Printmedien in zig Jahren entwickelte Rechtsprechung gilt grösstenteils auch für das Internet, aber so Begriffe wie Vorschaubilder, sogenannte Thumbnails, hat es früher einfach nicht gegeben. Auch soziale Netzwerke wie Facebook hat es früher nicht gegeben. Daher gibt es nun auch neue juristische Probleme mit diesen neuen Medien und die Gerichte werden wohl noch in vielen weiteren Fällen die Rechtsprechung in diesen Bereichen entwickeln müssen. Am Ende dieser Entwicklung steht dann auch irgendwann die höchstrichterliche Rechtsprechung 

in Sachen Facebook-Impressumsangaben fest.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte dazu im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes deutsches  Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Seitdem befassen sich viele Beiträge im Netz mit diesem Thema.

Dank der hohen Mitgliederzahlen des sozialen Netzwerks können Unternehmen ihre Reichweite via Facebook leicht steigern. Der Auftritt ist kostenlos und ersetzt vielen bereits die eigene Internet-Präsenz sogar komplett. Durch die Anbindung von „Freunden“ und die Nutzung der „Gefällt mir“ Funktion lassen sich im Netz gute Multiplikatoren erreichen, auch das Ranking bei Google wird dadurch verbessert. Eine Firma hat dadurch sehr wohl einen Vorteil in ihrer Aussendarstellung.

Viele Firmen verringern deshalb auch die Anzeigenschaltungen in den Druckmedien, sparen dadurch auch Werbekosten.

Daß für die Werbung von Firmen in den Druckmedien Regeln gelten, die einzuhalten sind, ist den Firmen seit Jahren grösstenteils bekannt. Die Anzeigenberater sind auch entsprechend geschult und weisen die Auftraggeber auch auf diese Regeln hin. So muss z.B. aus einer gewerblichen Anzeige immer der gewerbliche Charakter hervorgehen, es darf keine Verwechselungsgefahr mit einem günstigen Privatangebot entstehen. Der Kunde muss wissen, mit welchem Anbieter er es zu tun hat. Im Internet gilt diese Rechtsprechung konkludent, hier müssen Internetseiten das „Impressum“ enthalten.

Doch dass die Bestimmungen zu Impressumsangaben auch für Facebook gelten, wenn der Betreiber so finanziellen Vorteil erzielen will, beispielsweise für sich oder seine Firma Werbung macht, ist vielen nicht bewusst.

Durch eine Abmahnung wegen Impressumsfehlern können beträchtliche Kosten entstehen. Bei einem Streitwert von 3.000 Euro errechnen sich mögliche Verfahrenskosten von knapp 1.500 Euro.

Das Landgericht Aschaffenburg hatte im Jahre ( 19. August 2011 2 HK O 54/11)
2012 als erstes Landgericht für Facebook Seiten ein Impressum vorgeschrieben.
Die Pflicht ein Impressum auf Homepages zu führen, besteht schon seit 1997 und wurde seitdem mehrfach modifiziert – vom deutschen Gesetzgeber ebenso wie von Richtlinien der Europäischen Union.

Gemäß dem Telekommunikationsgesetz sind im Wesentlichen folgende Bedingungen zu erfüllen: Das Impressum muss permanent und ohne viele Klicks unmittelbar erreichbar sowie einfach und eindeutig erkennbar sein. Pflichtangaben sind der vollständige Name und die Postanschrift, neben der Mailadresse eine weitere Kommunikationsmöglichkeit, die zuständige Aufsichtsbehörde, gegebenenfalls die Register- und die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Bei wem diese  Richtlinien noch nicht angekommen seien, der solle eine Abmahnung zum jetzigen Zeitpunkt  lieber als freundliche Hilfestellung ansehen. „Es geht hier bei Abmahnungen nicht um Abzocke, sondern darum, die Konkurrenz im Wettbewerb um Kunden und Umsätze auf den Boden der Rechtstatsachen zurückzuführen.“

Im Gegensatz zu den Printmedien gibt es bei Facebook keinen "Anzeigenberater". 
Das macht mal als moderner Internetnutzer also selbst, in irgendeiner freien Minute,  sozusagen frei nach Schnauze ! 
Darin liegen natürlich beträchtliche Risiken. Was darf man - was darf man nicht ? 

Man darf das Impressum nicht vergessen ! 

Die Facebook Nutzer, die sich schon die Mühe machen eine Facebook Seite zu erstellen, brauchen eigentlich doch nur unter „Info“ einen Link auf die Impressumsangaben auf der eigenen Firmenhomepage zu setzen. Schon wäre das Problem erledigt.

Es ist daher absolut  nicht zu verstehen, wenn abgemahnte Firmeninhaber vor Wut über die erhaltene Abmahnung Terror machen, von Abzocke reden, im Internet Hasstiraden verbreiten  oder sogar den Anwalt bedrohen, der ihnen das Abmahnschreiben geschickt hat.

Sie rennen ja auch nicht zum Finanzamt und bedrohen dort den Sachbearbeiter in der KFZ-Steuerstelle, wenn der KFZ-Steuerbescheid kommt. Sie fahren ja auch nicht bei rot über die Ampel, wenn sie wissen, dass an der Ampel geblitzt wird.

Das deutsche Wettbewerbsgesetz nutzt allen deutschen Verbraucher, z.B. im weiten Bereich des Lebensmittelrechtes, es nutzt allen Teilnehmern des Wettbewerbs. Bei jedem Bissen, den ein Verbraucher macht, sorgt eine seit Jahren entwickelte Rechtsprechung dafür, daß dieser Bissen niemandem schadet. Daran denken die wenigsten, so etwas wird einfach als Tatsache hingenommen.

Jeder neue Gewerbetreibende, der ein neues Gewerbe beginnt, schlüpft von Beginn an unter den vorhandenen Schutzschirm des deutschen Wettbewerbsgesetzes. Ob er es will oder nicht ! Die Vorteile nutzen alle gerne. Über Nachteile bzw. über die Pflichten, die einem Marktteilnehmer obliegen, muss man sich eben selbst informieren, wenn man als Gewerbetreibender Geld verdienen will.  Auch das ist in Deutschland normal. Die IHKs halten dazu viele schriftliche Informationen bereit und bieten sogar Kurse für Existenzgründer zum Werberecht an. Auch kann man einen auf diesen Rechtsbereich spezialisierten Rechtsanwalt um Rat fragen, wenn man als Neuling erstmalig eine Werbung plant.

Es muss letztlich einfach akzeptiert werden, dass es in unserer deutschen Gemeinschaft Regeln gibt, die das Zusammenleben in allen Bereichen regeln und dass man sich an diese Regeln zu halten hat.

Natürlich wird es gerade in der heutigen Zeit auch immer Menschen geben, die so etwas nicht nachvollziehen können, die einerseits gerne alle Vorteile unseres Sozialstaates nutzen, andererseits aber nicht dazu bereit sind sich an bestehende Regeln, Vorschriften und Gesetze zu halten oder selbst in dieses vorhandene Sozialsystem einzuzahlen.

Da wird von diesen Personen eben auch bewusst „schwarz“ geworben, da wird unter Vermeidung von Sozialabgaben eben auch einmal  „schwarz“ abgerechnet.

Testkäufe haben ergeben, dass manche Anbieter direkt fragen:

„Möchten Sie die Rechnung mit oder ohne Steuer ?“

Dieselben Anbieter sitzen dann aber bei Elternversammlungen im Kindergarten oder am Stammtisch und beklagen sich über fehlende Lehrer, fehlende Kitaplätze oder fehlendes Personal im deutschen Gesundheitswesen.

Reinhard Göddemeyer













Montag, 28. Januar 2013

Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...

Agentur-E-Media -: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen ...: Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert

Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert

Beschluß 11 C 19 / 13 vom AG Recklinghausen gegen Knut-Willi Schlanert



Nützliche Adressen zum Thema Facebook Impressum


Reinhard Göddemeyer Tip 192
Nützliche Adressen zum Thema Facebook Impressum 
Rechtsanwalt Thomas Schwenke hat in dem inoffiziellen Facebook-Blog allfacebook.de detailliert mit Screenshots dargestellt, wie man ein Impressum auf Facebook anlegt: Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten
Rechtsanwalt Norman Wierz fasst auf seiner Homepage die Anforderungen an ein Impressum gut verständlich zusammen: Impressumsservice

Sonntag, 27. Januar 2013

Knut-Willi Schlanert - Ein Stalking Märchen ???

Es war einmal .......

So fangen viele Märchen an, unsere Geschichte ist allerdings kein Märchen, sondern, obwohl sie fast unglaubliche Handlungen beschreibt, eine wahre Geschichte. Sie ist die Geschichte eines Stalkers, der seit mehr als 10 Jahren im Internet andere Leute verleumdet.

Ein "normaler" Stalker wendet sich im Normalfall immer nur gegen ein Opfer. Grund des Stalkings sind oft Beziehungsstörungen, bei normalem Stalking sind die Opfer Personen, wobei 80 % der Opfer weiblich sind.

Die hier aufgezeigte Geschichte belegt allerdings, daß es in ganz aussergewöhnlich extremen  Einzelfällen auch extrem krankhafte Täter gibt, die gleich einen Krieg gegen die ganze deutsche Gesellschaft beginnen und gleichzeitig gegen zig andere Personen und auch gegen Organisationen und Institutionen  vorgehen.

Die Geschichte: 

Es waren einmal Menschen in Deutschland, die lebten glücklich und zufrieden in verschiedenen Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland, bis sie das Pech hatten den Herrn  Knut-Willi Schlanert aus Berlin kennen zu lernen.

Diese Menschen hatten gute Berufe, sie waren z.B. Rechtsanwälte, Richter, Gefängnisärzte, Psychologen, Ingenieure, Architekten, Buchhalter oder auch nur Arzthelferinnen oder Hausfrauen,  sie hießen z.B. RA Martin Kopf, RA Rathjen, RA Ralf Skiepjietz,  RA Frank Hochheimer, RA Andre Stegemann, RA Budde, Reinhard Göddemeyer, Wolfgang Firchau, Jens Menne, Harald Liebau, Gerd Hasse, Roland Braust, Uwe Schmidt, Ute Scheel, Friedel Niesmann, Dietmar Gettner, Mark Redel, Halil Colak, Heino Löns, Horst Schmeil, Udo Meyer, Gerrit van Karen, Richter Dr.Bayer, Richter Herr Millat, Frank Heister oder Peter Bialas oder auch Herr Saschenbreker, Hinter diesen einzelnen Personen  standen bzw. stehen als weitere Betroffene die jeweiligen Familien, Partner,  Ehepartner und Kinder.

Die Bekanntschaft zu diesem Herrn Knut-Willi Schlanert lief immer unterschiedlich ab, mal war sie nur von kurzer Dauer, in anderen Fällen erstreckte sie sich über Jahre. In etlichen Fällen war man mit diesem Herrn gar nicht persönlich bekannt, sondern man kam nur über Dritte in seinen Dunstkreis.

Die Beziehungen haben allerdings eine Gemeinsamkeit:

Sie gingen irgendwann zu Ende, man ging so auseinander, wie man sich auch kennengelernt hatte.

Die weitere Gemeinsamkeit bestand darin, dass Herr Knut-Willi Schlanert ganz offensichtlich einen Hass auf diese Personen entwickelte, daß er  für diese genannten Personen ohne das Wissen dieser Personen Interneteinträge anlegte, denn seiner Ansicht nach waren es alle irgendwie "Ganoven" und er erstellte dazu zu den einzelnen Personen Eintragungen in einem eigens zu diesem Zweck angelegten Internetportal mit der URL "Ganovenregister" unter der Domain www.k9s.de.

Seine Aktivitäten standen dabei offenbar unter dem Motto: "Wer nicht für mich ist, der ist gegen mich"

Zu Beginn dieser Aktivitäten, ca. im Jahr 1998, tobte er sich mit seinen diversen Eintragungen unter den Domains www.k9s.de und www.ax2.ch aus.  Er wetterte dort unter diversen Sub-Domains gegen die deutsche Partei SPD, gegen diverse Lokalpolitiker im Großraum Hannover / Holzminden, er stänkerte im Internet herum wie kein zweiter. Mit über 50 Unterdomains unter www.k9s.de befasste er sich mit den verschiedensten Sachverhalten in Deutschland. Alles gipfelte in der Domain www.k9s.de/weg-aus-Deutschland. Er war offenbar sehr ärgerlich, sehr sauer und sehr frustriert

Der Grund: Er hatte in Negenborn bei Holzminden seine Frau, seine 2 Töchter, seine Arbeitsstelle und seine Immobilie verloren. 

Mit der Schuldzuweisung war er immer sehr schnell: Schuld waren immer die anderen !

Er veröffentlichte seine Beschuldigungen, Verleumdungen und Schmähkritiken über Dritte weltweit im Internet, auch in Foren wie recht.de, mein-parteibuch.com oder auch im Schweizer Prinz-Forum. Teilweise nutzte er dazu bereits vorhandene Foren, teilweise legte er selbst derartige Foren an, die er als zuständiger Admin verwaltete und kontrollierte. So hatte er die Möglichkeit der Welt seine Sicht der Dinge zu präsentieren.  

Später erweiterte er dieses Prangersystem um die Domain www.ganovenregister.info (org, eu, ch, de) und um das Foren System freie-worte.net, mit dem er z.B. auch Unterforen einrichtete für Holzminden, Ketzin und für den Niederrhein. 

Mit seinen einleitenden Worten in diesen neuen Registern drohte er jedem Leser an, ihn gnadenlos an diesen Pranger zu stellen, sollte man ihn mit falschen Informationen beliefern. Aus Angst vor Hackern legte er gleich mehrere dieser Ganovenregister an, er liess dazu auf eigene Kosten Domains mit den Endungen de, org, ch, info und eu eintragen.

Mit der Zeit arbeitete er sich immer besser in das Internet ein, er installierte zusätzlich noch mehr eigene Foren für die verschiedensten Sachverhalte, er forderte in diesen Foren dazu auf, ihm Informationen zu bestimmten Personen oder Sachverhalten zu übermitteln. Er richtete eine Telefontechnik ein, mit der er eingehende Anrufe ohne das Wissen der Anrufer aufzeichnete und diese aufgezeichneten Telefonate veröffentlichte er dann ebenfalls in seinen Online-Prangern.
Genauso verfuhr er mit Fotos von Gegnern, diese kopierte er aus dem Internet und stellte sie ebenfalls zur Personenerkennung in seine Online-Pranger.

In einigen Fällen richtete er komplette  Internet - Steckbriefe ein und fahndete förmlich nach Personen.  So z.B. auch unter http://niederrhein.freie-worte.net und www.guestrower.info, wo er seit kurzem Informationen über einen seiner Darstellung nach unseriösen Immobilienmakler aus Guestrow sammelt.(www.guestrower.info) Mit diesem Foren-System bietet er als weitere Dienstleistung sogar an, zum Preis von 15 EURO Jahresgebühr auch für Dritte anonyme Stalking-Foren einzurichten, damit diese Dritten dann auch anonym Inhalte veröffentlichen können. 

Sein Ziel bei den eigenen Foren  ist es dabei jeweils, die ins Visier gefassten Personen existenziell zu zerstören, den guten Ruf der Personen zu zerstören, sie im wahrsten Sinne des Wortes kaputtzumachen.

Dabei scheut er auch nicht davor zurück, im Internet mit falschen Beschuldigungen und Unwahrheiten gegen die Zielpersonen vorzugehen. Es sind bereits eine Vielzahl von Fakeseiten, selbst strafrechtlich relevante Urkundenfälschungen im Internet aufgetaucht, die man wegen der Anonymität des Internets rechtlich niemandem zuordnen kann, wo es den jeweils Betroffenen aber ganz klar ist, wer als verantwortlicher Urheber dahintersteckt.

Nämlich Knut-Willi Schlanert !

Er reagiert auch nicht auf höfliche Schreiben von Betroffenen, nicht wie es zu erwarten wäre durch vernünftige Antwortschreiben auf Schreiben von Rechtsanwälten, er ignoriert auch gegen ihn ergangene Gerichtsurteile.

Allerdings erfolgt insbesondere bei schriftlichen Rechtsanwaltskontakten doch eine Reaktion, allerdings auch eine sehr aussergewöhnliche Reaktion: Die Rechtsanwälte, die sich im Auftrage von Mandanten an ihn wenden, werden von ihm sogleich zu Mittätern seiner Gegner erklärt und ebenfalls mit Schmähkritiken in das Pranger System eingestellt, wobei er auch gleich die kompletten Schriftsätze mit veröffentlicht. In Einzelfällen ruft er diese Rechtsanwälte auch sofort an und droht ihnen an, sie auch auf ewige Zeiten im eigenen Online-Pranger "Ganovenregister" fertigzumachen.

Bei "amtlichen" Stellen und Verfahren wie z.B. im Falle des Rechtsstreits am Verwaltungsgericht in Berlin zieht er auch sofort mit Schmähkritiken über die Richter her. In diesem Falle musste die Richterin Frau Böhme seine Kritik spüren.

Im Falle des Richters Dr.Bayer, Direktor des  Amtsgerichtes Holzminden, musste dieser erleben, was ein Knut-Willi Schlanert mit Richtern macht, die sich erdreisten über ihn, über Knut-Willi Schlanert zu urteilen.  Da hat er sogleich eine weitere Internetseite in seinem Prangersystemeingerichtet.

In einigen Fällen wie im Falle des Richters am OLG Rostock Herrn MIllat erstattet Knut-Willi Schlanert auch gleich wirre Strafanzeigen gegen den Richter.

Er hält sich nun einmal selbst für das Opfer von Justiz, Polizei und letztendlich auch der Anzeigen seiner Opfer. 

Und was tut ein Opfer? Es wehrt sich.
Knut-Willi Schlanert fehlt nun einmal jegliche Einsicht in seine Täterschaft, jegliches Unrechtsbewusstsein und jegliche Empathie zu seinen Opfern

So greift Schlanert  auch die Opfer und die Zeugen aus seinen vielfältigen Ermittlungs- und Strafverfahren immer wieder illegal und leider oft auch anonym an. Er bedroht sogar telefonisch die Nachbarn, Geschäftspartner und Rechtsanwälte seiner Opfer.

In seinem Verfolgungswahn hat er sich sogar am Berliner Verwaltungsgericht eine Meldeauskunftssperre erstritten, dies mit der Begründung, er sei der wahre Robin Hood, der Helfer der Unterdrückten und er sei daher vielen Anfeindungen ausgesetzt. Als Gipfel seiner Selbstüberschätzung muss die Einrichtung der Homepage www.stalker-abwehr.netbezeichnet werden, in der ausgerechnet er den Stalking-Opfern Hilfe anbietet. 

Ein weiterer trauriger Beweis für die eigene Selbstüberschätzung ist die von ihm betriebene Homepage www.s-bahn-berlin.info, in der er die Berliner dazu aufruft, ihm Mißstände bei der Berliner S-Bahn zu melden. 

Auf diese Art und Weise bekommt er täglich neue Kontakte, lernt er täglich neue Menschen kennen, denen er sich mit seinen Methoden zuwendet.  

Wir sind deshalb auch sicher, daß die hier zusammengestellten Fakten nur ca 5 % seiner Internetaktivitäten ausmachen.

Es gibt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch zig weitere betroffene Opfer des Knut-Willi Schlanert, die nicht wissen, was dieser Mensch gegen sie hat, warum er plötzlich gegen sie vorgeht und wie sie sich gegen derartige Angriffe wehren sollen.

Die Abwehr solcher Angriffe, deren Grundlage eine krankhafte Psychose des angreifenden Täters ist, ist selbstverständlich nicht einfach. Dies auch deshalb nicht, wenn ein Täter wie Knut-Willi Schlanert einfach untertaucht, in Deutschland offiziell nicht wohnhaft ist und somit von der Polizei auch nicht vorgeladen werden kann. Als fast 70-jähriger alleinstehender Rentner vagabundiert er seit Jahren ohne festen Wohnsitz durch Deutschland und bietet als Dienstleistung sein eigenes Beratungspaket an. Schliesslich ist er "der" Fachmann  für alles, insbesondere für juristische Probleme.  Mit schöner Regelmässigkeit schafft er es auch immer wieder sich bei anderen ratsuchenden Personen das Vertrauen zu erschleichen und sich auch bei Ihnen einzuquartieren. Dort lebt er dann immer eine Weile, um immer wieder dann zu verschwinden, wenn er wieder einmal genug Schaden angerichtet hat. Diese Personen werden dann oftmals anschliessend von ihm an den Pranger gestellt. 

Derartige Täter leben ansonsten allein und völlig zurückgezogen in ihrer eigenen krankhaften Welt, sie sitzen tagelang vor dem Rechner, sie haben keinen anderen Lebensinhalt mehr.

Die Abwehr ist trotzdem möglich. Die gegen Knut-Willi Schlanert mittlerweile ergangenen Gerichtsbeschlüsse belegen, daß es durchaus Abwehrmöglichkeiten gibt. Deutsche Richter sehen die aufgezeigten Taten anders als er und untersagen diese auch. Und wenn es wirklich so sein sollte, daß Knut-Willi Schlanert sich auch nicht an die Auflagen der Gerichte hält so müssen die Geschädigten eben gemeinsam dafür sorgen, daß er einer stationären Behandlung in einer psychatrischen Fachklinik zugeführt wird. Dies auch notfalls gegen seinen Willen !

Dazu ist es erforderlich, daß auch zukünftig seine Taten erfasst, zusammengeführt und dokumentiert werden. Unsere Liga ist seinerzeit aufgrund seiner Verleumdungen gegründet worden. Wir haben jahrelang dafür gesorgt, daß die Berliner Ermittlungsbehörden alle vorliegenden Fakten zugeleitet bekamen, damit die sachbearbeitenden Staatsanwälte auch in der Lage waren, den Gesamtumfang seiner Taten zu bewerten.

Wir werden daher auch zukünftig dafür sorgen, daß Informationen über diesen Stalker zentral gesammelt / erfasst werden.

Wir sind uns dabei allerdings auch darüber klar, daß deshalb auch in Zukunft mit weiteren Angriffen in Form von Verleumdungen und Beschuldigungen unserer Liga und ihrer Mitarbeiter gerechnet werden muß. An dieser Stelle weisen wir darauf hin, daß wir auch zukünftig bei neuen Verleumdungen usw.  wie in der Vergangenheit  die zuständigen Ermittlungsbehörden einschalten werden.


Ihr Reinhard Göddemeyer

Samstag, 26. Januar 2013

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde.

Die Auseinandersetzung Antistalkingliga / Göddemeyer / Schlanert geht in die nächste Runde. 

Unter dem Aktenzeichen 11 C 19/13 erließ nunmehr auch das  Amtsgericht Recklinghausen einen  Beschluss gegen Herrn Knut-Willi Schlanert, mit dem es ihm bei Androhung von bis zu 250 000 Euro untersagt wird, den Namen des Herrn Reinhard Göddemeyer im Internet zu veröffentlichen. 

Dies ist dann nach dem Beschluss des Landgerichtes Berlin aus dem Jahre 2006 und nach dem Beschluss des Amtsgerichtes Güstrow aus 2013 der fünfte Beschluss eines deutschen Gerichtes gegen den Stalker Schlanert.

Der Stalker Schlanert, dessen Stalking Angriffe einst zur Gründung der Antistalkingliga geführt hatten, ist ja bekanntlich seit 2006 auf der Flucht. Im Jahre 2006 untersagte ihm ja das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 27 O 1111 / 06 bereits die Veröffentlichung des Namens Reinhard Göddemeyer im Internet. Damals   konnte ihm der ergangene Beschluss nicht zugestellt werden, auch die Kostenrechnung des Gerichtes konnte ihm nicht zugestellt werden, denn damals stellte sich heraus, daß Knut-Willi Schlanert in Berlin gar nicht ordnungsgemäss gemeldet war. 

Der Beschluss des Landgerichtes Berlin wurde von ihm mit wirren Briefen im Internet kommentiert; unter anderem schrieb er damals, daß seine Rechtsanwältin mit einem Baseballschläger bedrohtworden wäre und deshalb nicht zum Gerichtstermin gekommen wäre. Es versteht sich von selbst, daß er damals selber auch nicht im Termin erschienen ist. 

........Er, der wie wir alle wissen, immer weltweit zu erreichen ist, konnte zwar das Landgericht Berlin vor dem Termin in der Sache persönlich anschreiben, er konnte auch eine Dortmunder Juristin beauftragen, aber leider ...leider ...leider...leider ...konnte er persönlich nicht an der Verhandlung teilnehmen.

Er nutzte in Deutschland offenbar verschiedene Scheinadressen, er war mit verschiedensten Anschriften (Berlin: Leberstr.64 / Stromstr.11) bei der deutschen Registrierungsstelle DENIC für Domains eingetragen, obwohl diese Anschriften alle falsch waren. Er setzt seine diversen Verleumdungen und Beleidigungen immer wieder aus Internetcafes ins Netz; zuletzt hatte er sich in der zweiten Jahreshälfte 2012 in Güstrow als Untermieter bei einem Herrn Bohnsack häuslich niedergelassen.

In Güstrow ist er auch wieder illegal  rechtsberatend in einem Immobilienstreitfall tätig geworden und hat in diesem Zusammenhang sogar einen Richter vom OLG Rostock mit einer wirren Strafanzeigeüberzogen. Den Immobilienstreit hat er bzw. hat der von ihm vertretene Herr Bohnsack inzwischen verloren, in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht  Güstrow hat Herr Bohnsack zugesagt, das Objekt Eisenbahnstr. 4 zu räumen. Diese Räumung ist inzwischen erfolgt, mit dem Hauptmieter Bohnsack hat auch der Untermieter Schlanert das Haus verlassen.

Auch wegen dieses Immobilienstreitfalls hat er sich wieder enorm engagiert und auch einige Internetseiten dazu eingerichtet. www.guestrower.info    www.news.guestrower.info  Hier hat Schlanert einen weiteren Kriegsschauplatz eröffnet, hier zieht er jetzt gegen den GüstrowerImmobilienmakler Wittenburg in den Krieg. 

Auch hier fällt wieder auf, daß er von enormen Bedrohungen und Ängsten fabuliert, diesmal schreibt er von einem angsteinflößenden Immobilienpaten. Er hat deshalb sogar versucht am Amtsgericht Güstrow Massnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten.

Ganz offensichtlich ist dies ein Tick von ihm, denn auch in anderen in der Vergangenheit über andere Fälle verfasste Artikel kamen immer wieder Bedrohungsängste zum Vorschein. (Verfolgungswahn ?)

Seine Ängste gehen mittlerweile sogar so weit, daß er sich auch von der deutschen Justiz bedroht fühlt. So rückt er beispielsweise wie im Fall Dr.Bayer vom AG Holzminden die sachbearbeitenden Richter in den Kreis der in Zusammenarbeit mit seinen erklärten Hauptgegnern kooperierenden Mittäter. So spricht er dort z.B. von Gefälligkeitsentscheidungen.  Interessant ist hier auch die Tatsache, daß er den Amtsgerichtsdierektor Dr.Bayer auch gleich  in sein Holzmindener Ganovenregister aufgenommen hat. An dieser Stelle soll auch daran erinnert werden, daß er schon vor Jahren aus krankhaftem Frust und Hass auf die deutsche Justiz die Domains  http://www.k9s.de/juristenopfer / http://www.k9s.de/weg-aus-deutschland online gestellt hatte. Ganz normal ist er deshalb sicherlich nicht. 

Laut Auskunft der Güstrower Polizei liegen in Güstrow mittlerweile etliche Anfragen zur Person des Knut-Willi Schlanert von anderen deutschen Polizeibehörden vor. Offenbar ist ihm der Boden deshalb  wieder einmal zu heiß geworden und er hat es vorgezogen sich abzusetzen. 

Damit entsteht erneut das Zustellungsproblem für die inzwischen gegen ihn ergangenen Gerichtsbeschlüsse. Nach deutschem Recht müssen ihm die Gerichtsbeschlüsse amtlich zugestellt werden. 

Da sich der Stalker Schlanert auch im Internet immer wieder darüber beschwert hatte, daß die Prozesse gegen ihn "falsch" gelaufen wären, daß der Beschluss des Landgerichtes Berlin am Landgericht Berlin im Jahre 2006 in seiner Abwesenheit zustandegekommen wäre, daß er ja gekommen wäre, wenn er nur eine Terminsnachricht erhalten hätte, dass der Beschluss ihm letztlich nicht zugestellt worden wäre usw usw wird ihm jetzt auch hier auf diesem Wege der aktuelle Beschluss des Amtsgerichtes Recklinghausen mitgeteilt.

Er ist ja bekanntlich gerichtserfahren, er führt ja genug Prozesse für Dritte, er kann sich also auch in eigener Sache zum Aktenzeichen 11 C 19 / 13 beim Amtsgericht Recklinghausen melden und Widerspruch gegen den ergangenen Beschluss einlegen. Das würde dazu führen, daß am Amtsgericht in Recklinghausen ein Verhandlungstermin terminiert würde. In diesem Termin könnte der Stalker Schlanert dann ja versuchen einem weiteren deutschen Amtsrichter seine Ansichten zu vermitteln.

Wir gehen allerdings davon aus, daß er auch diesmal nicht genug A.... in der Hose haben wird und diesen Weg nicht wählen wird. Wir gehen sogar davon aus, daß er sich erneut bedroht fühlen wird, daß er wieder Angst haben wird.  Wir werden deshalb selbstverständlich die Recklinghäuser Polizeibehörden und auch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen darum bitten zum Verhandlungstermin für seine Sicherheit zu sorgen. 

Sicherheitshalber  wird  ihm  auf diesem Wege aber auch mitgeteilt, daß die öffentliche Zustellungsämtlicher vorhandener Beschlüsse nunmehr durch Aushang an den Gerichtstafeln erfolgen wird.

Diese Art der Zustellung dauert zwar ein wenig länger, ist aber rechtswirksam. Die damit zusammenhängenden Rechtsfolgen können hier eingesehen werden.


Reinhard Göddemeyer


Ihre Antistalkingliga