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Donnerstag, 19. April 2012

EuGH stärkt Rechte abgelehnter Bewerber

Presseschau:

Der EuGH hat sich in einem interessanten Verfahren mit dem Arbeitsrecht befasst. Die FAZ kommentiert das Urteil wie folgt:


EuGH stärkt Rechte abgelehnter Bewerber
19.04.2012 · Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs sind Arbeitgeber zwar nicht verpflichtet, einem abgelehnten Bewerber die Gründe für ihre Absage mitzuteilen. Doch eine mangelnde Begründung für die Ablehnung kann als Indiz für Diskriminierung gewertet werden.

Arbeitgeber müssen künftig mit Schadensersatzklagen rechnen, wenn sie einem abgelehnten Stellenbewerber nicht die Gründe für die Absage erläutern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag zwar entschieden, dass Unternehmen nicht zu Auskünften verpflichtet sind, wer stattdessen eingestellt wurde und nach welchen Kriterien. Die Weigerung könne jedoch zum Nachweis beitragen, dass der Stellensuchende diskriminiert wurde, befanden die Luxemburger Richter. Arbeitsrechtler halten nun ihren bisherigen Rat an die Betriebe für überholt, Absagen möglichst gar nicht zu begründen, um keinen Aufhänger für Klagen vor Gericht zu liefern.

Quelle / Volltext: FAZ

Reinhard Göddemeyer

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