Messeplanung 2013
Für 2013 planen wir mehrere Energieausstellungen in NRW.
Für diese Ausstellungen suchen wir ab sofort Aussteller aus den folgenden Bereichen:
Architektur
Bauplanung
BHKW
Brandschutz
Dämmung
Energieberaung
Energiegenossenschaften
Erneuerbare Energien
Heizung
Solarenergie
Stromlieferanten
Wärmepummpen
Windenergie
Die Messekataloge werden Anfang 2013 erstellt.
Anfragen können schon jetzt unter www.bspartners.eu erfolgen.
bsparnters ltd
Frau Dorota Ziesch
45739 Oer - Erkenschwick
Pf 1135
Tel.: 02368 - 9788401
Web:www.bspartners.eu
Mail: w-2012@gmx.de
Agentur E-Media Die Medienagentur für Recherchen und Berichterstattung; insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien, Medizin, Zahnmedizin, Gesundheitswesen, Veterinärmedizin, Verbraucherrecht.(E -移動 E -移动 ई गतिशीलता)Agency e-Media, the media agency for research and reporting, particularly in the areas of renewable energy, medicine, dentistry, public health, veterinary medicine, consumer law / وكالة أنباء /agencia de prensa / агентство печати / خبرگزاری / basın ajansı
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Mittwoch, 31. Oktober 2012
Wettbewerbsrecht-online: Wettbewerbsrecht: Medizinische Aussagen sind beson...
Wettbewerbsrecht-online: Wettbewerbsrecht: Medizinische Aussagen sind beson...: Der Anbieter esoterischer Gesundheitsprodukte darf nicht für seine Silikonpads (die Elektrosmog abwehren und Speisen ...
Stellenangebot
Stellenangebot
Aufgrund steigender Nachfrage unserer Angebote suchen wir ab Januar 2013 einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes als Mitarbeiter zur Abwicklung vorhandener Aufträge.
Wir bearbeiten folgende Aufgaben:
Prüfung der Brandschutzes
Bauüberwachung
Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten.
Unser neuer Mitarbeiter sollte auch Interesse daran haben, die von uns geplanten Webinare / Informationsveranstaltungen zu organiseren.
Da die Aufträge aufgrund vorhandener Geschäftsbeziehungen in allen Bundesländern mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen abzuwickeln sind wird eine entsprechende Mobilität / Reisebreitschaft erwartet.
Bewerbungen von weiblichen Bewerbern sind erwünscht.
Bewerbungen bitte per Mail an www.bspartners.eu
Aufgrund steigender Nachfrage unserer Angebote suchen wir ab Januar 2013 einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes als Mitarbeiter zur Abwicklung vorhandener Aufträge.
Wir bearbeiten folgende Aufgaben:
Prüfung der Brandschutzes
Bauüberwachung
Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten.
Unser neuer Mitarbeiter sollte auch Interesse daran haben, die von uns geplanten Webinare / Informationsveranstaltungen zu organiseren.
Da die Aufträge aufgrund vorhandener Geschäftsbeziehungen in allen Bundesländern mit Schwerpunkt Nordrhein-Westfalen abzuwickeln sind wird eine entsprechende Mobilität / Reisebreitschaft erwartet.
Bewerbungen von weiblichen Bewerbern sind erwünscht.
Bewerbungen bitte per Mail an www.bspartners.eu
Brandschutz
Daß die Behörden es mit dem Brandschutz jetzt ernster nehmen als früher muss im Moment auch eine grössere Düsseldorfer Firma erfahren.
Diese befasst sich mit dem Vertrieb von Campingartikeln, dazu gehört auch ein Propangasvertrieb mit eigener Abfüllanlage .
Die Düsseldorfer Behörden haben der Firma jetzt die Betriebsschliessung für den 31.12.2012 angedroht, wenn bis dahin nicht ein professionelles Brandschutzkonzept von einem dazu autorisierten Betreib vorgelegt wird.
Da hat der Chef nur noch dumm geguckt, mit so etwas hat er niemals gerechnet.
Die Zeit wird jetzt natürlich knapp, denn in dem Konzept werden natürlich auch die anderen wichtigen Punkte, wie Flucht - und Rettungswegepläne nach neuer DIN, verlangt.
Die für deratige Konzepte infragekommende Frmen haben aufgrund der Gesetzeslage volle Auftragsbücher, da wird der Chef wohl jeden Preis akzeptieren müssen, wenn er die Sache wirklich noch in 2012 gemacht haben möchte.
Diese befasst sich mit dem Vertrieb von Campingartikeln, dazu gehört auch ein Propangasvertrieb mit eigener Abfüllanlage .
Die Düsseldorfer Behörden haben der Firma jetzt die Betriebsschliessung für den 31.12.2012 angedroht, wenn bis dahin nicht ein professionelles Brandschutzkonzept von einem dazu autorisierten Betreib vorgelegt wird.
Da hat der Chef nur noch dumm geguckt, mit so etwas hat er niemals gerechnet.
Die Zeit wird jetzt natürlich knapp, denn in dem Konzept werden natürlich auch die anderen wichtigen Punkte, wie Flucht - und Rettungswegepläne nach neuer DIN, verlangt.
Die für deratige Konzepte infragekommende Frmen haben aufgrund der Gesetzeslage volle Auftragsbücher, da wird der Chef wohl jeden Preis akzeptieren müssen, wenn er die Sache wirklich noch in 2012 gemacht haben möchte.
Info für alle Mitarbeiter von ISI Marketing
Info für alle mitarbeiter von ISI Marketing
Bekanntlich wirbt ISI Marketing fast bundesweit um Mitarbeiter, die in aller Regel eine 14 tätige Probephase angeboten bekommen. Wer in dieser probephase nichts schreibt, also keine Aufträge reinholt, wird wieder hinauskoplimentert.
Vergütungspflicht besteht auch bei „Arbeit auf Probe“
Soll ein Mitarbeiter vor Einstellung für einen neuen Arbeitsplatz auf
seine Qualifikationen durch „Probearbeiten“ überprüft werden, ist diese
Zeit mit den üblichen Stundensätzen zu vergüten, auch wenn später der
Arbeitsplatz an einen Mitbewerber vergeben wird.
Die
Vergütungspflicht besteht selbst dann, wenn zwischen den Parteien
vereinbart gewesen ist, die Leistungen unentgeltlich zu erbringen.
Dazu:
Hat
ein "Praktikant" gewöhnliche Arbeitspflichten und wird nicht
ausgebildet, ist er Arbeitnehmer und kann einen Arbeitnehmerlohn
verlangen.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07
Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...
Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...: Oberlandesgericht Koblenz , Urteil vom 15.10.2012 - 2 Ss 68/12 - Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer ...
Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...
Recht - TV: Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkei...: Oberlandesgericht Koblenz , Urteil vom 15.10.2012 - 2 Ss 68/12 - Bewusst unwahre Behauptung über Zahlungsunfähigkeit einer ...
Dienstag, 30. Oktober 2012
Wettbewerbsrecht-online: Aquapower, Strom aus Wasserkraft irreführend
Wettbewerbsrecht-online: Aquapower, Strom aus Wasserkraft irreführend: Presseschau: Für Sie gelesen: Ein interessantes Urteil zur Werbung für Strom fanden wir bei Rechtsanwalt Rolf Becker : Sachverhalt: Die...
Montag, 29. Oktober 2012
Wettbewerbsrecht-online: Testsiegel „Bestes Möbelhaus“
Wettbewerbsrecht-online: Testsiegel „Bestes Möbelhaus“: OLG Brandenburg vom 26.06.2012 (6 U 34/11) Möbel Höffner darf nicht mehr mit dem Testsiegel „Bestes Möbelhaus" des ...
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachts...
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachts...: Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachtsfreude : Aktion Weihnachtspakete - Weihnachtsfreude Auch in diesem Jahr starten wir ei...
Sonntag, 28. Oktober 2012
Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachtsfreude
Arbeitskreis Straffälligenhilfe: Aktion Weihnachtsfreude: Aktion Weihnachtspakete - Weihnachtsfreude Auch in diesem Jahr starten wir eine Aktion Weihnachtspakete für Gefangene. Viele Bürger, ...
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Türkisch: Verbraucherinsolvenzverfahren
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Türkisch: Verbraucherinsolvenzverfahren: Tüketici Đflas Davası (VIV) Borçlusunuz ve takip eden yıllarda borçlarınızı artık ödeyemiyorsunuz? O durumda tüketici iflas davası içinde bu...
Wettbewerbsrecht-online: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen We...
Wettbewerbsrecht-online: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen We...: Presseschau: Für Sie gelesen: Rettet die Flucht ins Ausland vor dem deutschen Wettbewerbsrecht ? Ganz schlaue Ebay - Anbieter kommen a...
Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke
Insolvenzberatung - Online : Rechtsanwalt Dr.Elfriede Meyer-Waschke: Dies ist ein Musterartikel. Dieser Artikel dient einzig und allein dem Zweck das Zusammenspiel zwischen der Suchmachine Google und dem Googl...
Veranstaltung : Infos zur Rechtsprechung - Flucht - und Rettungswegepläne fehlerhaft ?
Was tun wenn es brennt ?
Immer wieder ist in Zeitungsmeldungen zu lesen, dass es irgendwo gebrannt hat. In Grundschulen z.B. ebenso wie in Altersheimen, wo dann die Schüler oder Bewohner evakuiert werden müssen. Feuerteufel laufen durch die Gegend und stecken Container oder Gebäude an.
Brände hat es immer gegeben und wird es immer geben.
Was schreibt der Gesetzgeber vor ? Was muss der Arbeitgeber unbedingt beachten ? Wer haftet im Brandfall ? Ordnungsgelder, Bewährungs - oder sogar Haftstrafen wegen fehlender Flucht- Rettungswegepläne ? Oder verliere ich als Gebäudebesitzer sogar meinen Brandversicherungsschutz, wenn ich die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt habe ?
Infos zur Rechtsprechung
Im Jahr 2010 wurden die Bestimmungen zum Brandschutz gesetzlich neu geregelt. Eine wesentliche Änderung betraf die in den Firmen auszuhängenden Flucht - und Rettungswegepläne, die auch alle 2 Jahre aktualisiert werden müssen.
Jetzt im Jahr 2012 muss leider festgestellt werden, dass sich die Firmeninhaber kaum um diese gesetzlichen Vorschriften kümmern, in sehr vielen Gebäuden, selbst in öffentlichen Gebäuden wie Gerichten oder Stadtveraltungen, hängen gar keine oder aber veraltete Pläne.
Die nächste Informationsveranstaltung für Gebäudebesitzer zum Thema Brandschutz, insbesondere zu den vorgeschriebenen Flucht - Rettungswegeplänen findet am 10.12.2012 um 18 Uhr in Düsseldorf in den Räumen der Handwerkskammer statt.
Ein Brandschutzexperte wird das Thema ausgiebig in Wort und Bild vorstellen. Ein Jurist erläutert die Problematik aus juristischer Sicht.
1.Strafrechtliche Haftung der Verantwortlichen
2.Zivilrechtliche Haftung bei Arbeitsunfällen (Rückgriff der Berufsgenossenschaften)
3.Wegfall des Versicherungsschutzes der Brandversicherung wegen Verletzung der Auflagen
Um Anmeldungen wird unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu wird gebeten.
Weitere Informationsveranstaltungen sind in den folgenden Städten geplant:
Bochum
Dortmund
Essen
Oberhausen
Interessenten werden um Voranmeldung unter Telefonnummer 0231 - 5702073 oder der Mail info@bspartners.eu gebeten.
bspartners Ltd
Frau Dorota Ziesch
45739 Oer - Erkenschwick
Rudolfstr. 3
Web: www.bspartners.eu
Mail: Info@bspartners.eu
Telefon: 02368 - 9788401
Samstag, 27. Oktober 2012
Brandschutzbeauftragter-online: Brandschutzbeauftragter NRW: Feuerwehr und Behörde...
Brandschutzbeauftragter-online: Brandschutzbeauftragter NRW: Feuerwehr und Behörde...: Brandschutzbeauftragter NRW: Feuerwehr und Behörden fordern zunehmend die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für jedes Gebäude L...
Freitag, 26. Oktober 2012
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Fachartikel
Durchblick-Schuldnerhilfe e.V.: Fachartikel: Hier könnte Ihr Fachartikel stehen. Sie sind Jurist, im Insolvenzrecht sachkundig und möchten Ihre Artikel hier publizieren ? Gerne erwar...
Mittwoch, 24. Oktober 2012
Abmahnungen gegen Facebook-Pages
Eine unbekannte Anzahl gewerblicher Betreiber von Facebook-Pages
erhielt in dieser Woche unerbetene Post des Rechtsanwalts Hans-Werner
Kallert (Kanzlei HWK) aus Maxhütte-Haidhof. In den stets nahezu gleich
lautenden Abmahnungen wirft Kallert den Betreibern vor, kein Impressum
auf ihren Pages zu führen und damit einen Wettbewerbsrechtsverstoß
gegenüber seiner Mandantin zu begehen.
Als Beleg für den Verstoß liegt den Abmahungen jeweils ein Screenshot der beanstandeten Facebook-Page bei. Diese Screenshots zeigen allerdings in den uns bekannten Fällen nicht die gesamte Page, sondern – erkennbar an den horizontalen und vertikalen Scrollbalken – jeweils nur einen Ausschnitt. In Foren geben Abgemahnte außerdem an, dass die Screenshots nicht wie in den Abmahnungen behauptet vom 13. August, sondern teilweise bereits Wochen alt seien.
Seine Mandantin stelle "ein IT-Systemhaus mit stark erweitertem Kompetenzbereich dar", erläutert Anwalt Kallert den Abgemahnten (meist IT-Unternehmen). Daher nehme dieses Unternehmen am gleichen Markt teil und sei als Mitbewerber im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beurteilen. Mit einem fehlenden Impressum verschaffe sich der Abgemahnte folglich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
Bei der Mandantin handelt sich um die Firma Binary Services GmbH aus Regenstauf. Deren Geschäftsführer Florian Blischke hat es in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen zu einiger Bekanntheit gebracht. Sein Unternehmen "BHIP reliable netservices" forschte für die Massenabmahnkanzlei Urmann+Collegen nach Tauschbörsennutzern, die unter anderem urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen angeboten haben sollen.
Dabei kam es offenbar in einigen Fällen zu Fehlern. Unbescholtene Bürger sollen Berichten zufolge von Urmann+Collegen abgemahnt worden sein. Dies führte sogar soweit, dass das Oberlandesgericht Köln zu große Zweifel an der seriösen IP-Adress-Ermittlung von Blischkes BHIP reliable netservices hegte: Das Gericht verweigerte Urmann+Collegen einen ansonten üblichen Herausgabebeschluss von Anschlussinhaberdaten zu IP-Adressen der angeblichen Tauschbörsennutzer, "weil nicht festgestellt werden kann, dass von den in der Anlage aufgelisteten IP-Adressen aus Rechtsverletzungen begangen worden sind."
Eben jener Florian Blischke betreibt jetzt gemäß des Impressums zusammen mit Marco Hahn das IT-Systemhaus Binary Services. Wir haben Blischke nach Beispielprojekten gefragt, die seine Firma bearbeitet. In seiner Antwort ging er auf diese Frage nicht ein. Er bestätigte, dass die Abmahnungen "unserem Auftrag an unseren Anwalt entsprechen" würden. Zu den Screenshots bemerkte er, ein Impressum, das erst durch mehrfaches Scrollen zu entdecken sei, sei so zu bewerten, als sei keines vorhanden.
Damit spielt Blischke auf Betreiber an, die ihre Anbieterkennzeichnung als Eintrag in ihre Timeline auf der Facebook-Page untergebracht haben. Diese Vorgehensweise ist in der Tat umstritten. Ebenso ist es derzeit schwierig ein Impressum bei Facebook so zu erstellen, dass es auch auf mobilen Endgeräten leicht wahrgenommen werden kann. Rechtsanwalt Lars Jaeschke hat im Interview mit heise resale bereits im Januar 2012 auf die diesbezüglichen Unklarheiten hingewiesen und Befürchtungen geäußert, dass Streitigkeiten um mangelhafte Anbieterkennzeichnungen auf gewerblichen Facebook-Pages zunehmen könnten.
Die von Anwalt Kallert Abgemahnten haben eine Frist bis zum 21. August 2012 erhalten, um die vorformulierte Unterlassungserklärung zurückzusenden und die Abmahngebühren von 265,70 Euro zu überweisen. Als Streitwert setzt Kallert 3000 Euro an. Mit der Abwehr der Abmahnung beauftragte Rechtsanwälte raten bereits öffentlich, die Unterlassungserklärung nicht unmodifiziert abzugeben. Im Forum des Portals Seitenreport haben sich derweil dutzende Opfer der Abmahnwelle zusammengetan und diskutieren die Problematik.
Betroffene finden auf heise resale einen Beitrag mit Tipps zum Umgang mit dieser Abmahnwelle. (hob)
Als Beleg für den Verstoß liegt den Abmahungen jeweils ein Screenshot der beanstandeten Facebook-Page bei. Diese Screenshots zeigen allerdings in den uns bekannten Fällen nicht die gesamte Page, sondern – erkennbar an den horizontalen und vertikalen Scrollbalken – jeweils nur einen Ausschnitt. In Foren geben Abgemahnte außerdem an, dass die Screenshots nicht wie in den Abmahnungen behauptet vom 13. August, sondern teilweise bereits Wochen alt seien.
Seine Mandantin stelle "ein IT-Systemhaus mit stark erweitertem Kompetenzbereich dar", erläutert Anwalt Kallert den Abgemahnten (meist IT-Unternehmen). Daher nehme dieses Unternehmen am gleichen Markt teil und sei als Mitbewerber im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beurteilen. Mit einem fehlenden Impressum verschaffe sich der Abgemahnte folglich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.
Bei der Mandantin handelt sich um die Firma Binary Services GmbH aus Regenstauf. Deren Geschäftsführer Florian Blischke hat es in jüngerer Vergangenheit im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen zu einiger Bekanntheit gebracht. Sein Unternehmen "BHIP reliable netservices" forschte für die Massenabmahnkanzlei Urmann+Collegen nach Tauschbörsennutzern, die unter anderem urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen angeboten haben sollen.
Dabei kam es offenbar in einigen Fällen zu Fehlern. Unbescholtene Bürger sollen Berichten zufolge von Urmann+Collegen abgemahnt worden sein. Dies führte sogar soweit, dass das Oberlandesgericht Köln zu große Zweifel an der seriösen IP-Adress-Ermittlung von Blischkes BHIP reliable netservices hegte: Das Gericht verweigerte Urmann+Collegen einen ansonten üblichen Herausgabebeschluss von Anschlussinhaberdaten zu IP-Adressen der angeblichen Tauschbörsennutzer, "weil nicht festgestellt werden kann, dass von den in der Anlage aufgelisteten IP-Adressen aus Rechtsverletzungen begangen worden sind."
Eben jener Florian Blischke betreibt jetzt gemäß des Impressums zusammen mit Marco Hahn das IT-Systemhaus Binary Services. Wir haben Blischke nach Beispielprojekten gefragt, die seine Firma bearbeitet. In seiner Antwort ging er auf diese Frage nicht ein. Er bestätigte, dass die Abmahnungen "unserem Auftrag an unseren Anwalt entsprechen" würden. Zu den Screenshots bemerkte er, ein Impressum, das erst durch mehrfaches Scrollen zu entdecken sei, sei so zu bewerten, als sei keines vorhanden.
Damit spielt Blischke auf Betreiber an, die ihre Anbieterkennzeichnung als Eintrag in ihre Timeline auf der Facebook-Page untergebracht haben. Diese Vorgehensweise ist in der Tat umstritten. Ebenso ist es derzeit schwierig ein Impressum bei Facebook so zu erstellen, dass es auch auf mobilen Endgeräten leicht wahrgenommen werden kann. Rechtsanwalt Lars Jaeschke hat im Interview mit heise resale bereits im Januar 2012 auf die diesbezüglichen Unklarheiten hingewiesen und Befürchtungen geäußert, dass Streitigkeiten um mangelhafte Anbieterkennzeichnungen auf gewerblichen Facebook-Pages zunehmen könnten.
Die von Anwalt Kallert Abgemahnten haben eine Frist bis zum 21. August 2012 erhalten, um die vorformulierte Unterlassungserklärung zurückzusenden und die Abmahngebühren von 265,70 Euro zu überweisen. Als Streitwert setzt Kallert 3000 Euro an. Mit der Abwehr der Abmahnung beauftragte Rechtsanwälte raten bereits öffentlich, die Unterlassungserklärung nicht unmodifiziert abzugeben. Im Forum des Portals Seitenreport haben sich derweil dutzende Opfer der Abmahnwelle zusammengetan und diskutieren die Problematik.
Betroffene finden auf heise resale einen Beitrag mit Tipps zum Umgang mit dieser Abmahnwelle. (hob)
Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 23.08.2012
- 1 Ws 248/12 -
Spendensammler haben sich mit plakativen Mailings nicht strafbar gemacht
OLG Celle: Spender wurden durch Spendewerbeanschreiben für eine Krebsforschung nicht getäuscht
Bei
den plakativen Spendewerbeanschreiben (sog. Mailings) eines
Spendenunternehmens, die damit wirbt, eine sofortige Spende könne die
Krebsforschung zeitnah fördern, handelt es sich nicht um einen Betrug
nach § 263 StGB. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
In
dem zugrunde liegenden Fall warben die drei Angeschuldigten mit ihren
Unternehmen in einem Zeitraum von etwa sechs Jahren mehr als 12,5
Millionen Euro Spenden
für die Krebsforschung ein. In plakativen Spendenwerbeanschreiben (sog.
Mailings) wurde behauptet, eine sofortige Spende könne die
Krebsforschung zeitnah
fördern. Von den Einnahmen flossen der Krebsforschung nach den
Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Hannover zwischen 0 % im ersten
Jahr und mehr als 40 % im Januar 2010 zu. Mit den übrigen Einnahmen
wurden weitere Werbeaktionen finanziert. Die Staatsanwaltschaft
ermittelte wegen des Verdachts des Betruges und veranlasste
Durchsuchungen bei zwei der Angeschuldigten.
Spender wurden durch Mailing-Aktion nicht getäuscht
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte vor dem Landgericht Hildesheim unter
anderem Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erhoben. Zu einer
Verhandlung vor Gericht kam es dennoch nicht: die 5. große
Wirtschaftsstrafkammer lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Der
wichtigste Aspekt der Entscheidung ist, dass die Angeschuldigten die
Spender nicht getäuscht haben. Es handele sich bei den Angaben in den
Schreiben um übertriebene Werbung, jedoch nicht um
Tatsachenbehauptungen. Es sei nicht der Eindruck erweckt worden, die
Sammlung erfolge ohne Hilfe eines spezialisierten Unternehmens
(sog. Fundraiser), und es seien keine Aussagen getroffen worden, wann
und in welchem Umfang die Spenden an die Krebsforschung weitergeleitet
würden. Die Angeschuldigten hätten auch nicht den Eindruck erweckt, ihre
Unternehmen betrieben selbst Krebsforschung. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft haben zudem nicht ergeben, dass sich die
Angeschuldigten an dem Spendenaufkommen persönlich bereichert haben und
dass der Einsatz der professionellen Fundraiser-Unternehmen übertrieben
teuer gewesen sein könnte.
Entschädigung für finanzielle Nachteile des Unternehmens während Durchsuchungen
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die
Entscheidung des Landgerichts. Der an die Angeschuldigten gerichtete
Vorwurf, zu lange zu hohe Beträge in die Organisation der
Spendenerwirtschaftung gesteckt zu haben, könne zwar steuerrechtliche
Auswirkungen haben und zum Entzug des Status „gemeinnützig" führen,
strafwürdiges Unrecht sei aber erst dann gegeben,
wenn die Anbindung einer größeren Zahl von Spendern dauerhaft durch
weniger kostenintensive Maßnahmen hätte gewährleistet sein können. Dass
die Angeschuldigten mit ihren Unternehmen bewusst überteuerte Strukturen
aufrechterhalten haben, lasse sich indes nach dem Stand der
Ermittlungen nicht beweisen. Die Angeschuldigten werden nun wegen der
Durchsuchungen entschädigt, soweit die Durchsuchungen zu messbaren
finanziellen Nachteilen geführt haben sollten.
Sinnvolle Verwendung von Spendengeldern müssen Spender selbst beurteilen
Den
Grundsatz „Trau, schau, wem!" sollten die Bürger immer beherzigen, wenn
sie ihr Geld in andere Hände geben. Das gilt für rentable Geldanlagen
nicht weniger als für gemeinnützige Projekte. Im vorliegenden Fall
hatten die Gerichte nur zu prüfen, ob ein strafbares Verhalten vorliegt.
Die sinnvolle Verwendung von Spendengeldern müssen die Spender selbst
beurteilen. Dabei helfen die Hinweise von Organisationen wie dem
Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen oder dem Deutschen Spendenrat e. V. oder den Verbraucherzentralen.
Entscheidung für eine Spende sollte gut durchdacht sein
Eine kritische Distanz ist also in keinem Fall fehl am Platze. Der Erfolg im Kampf gegen Krebs
oder für den Schutz des Regenwalds hängt nicht davon ab, dass man in
der Innenstadt oder wegen der bunten E-Mail einer unbekannten
Organisation sofort eine
Einzugsermächtigung erteilt, erläutert der Pressesprecher des
Oberlandesgerichts Dr. Götz Wettich und rät, die Entscheidung für eine
Spende in jedem Fall gründlich vorzubereiten.
Dienstag, 23. Oktober 2012
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 20.02.2007 - 7 U 126/06 -
Hanseatisches Oberlandesgericht in Hamburg, Urteil vom 20.02.2007
- 7 U 126/06 -
Einstweiliger Unterlassungsanspruch bestand nicht
Die
in einer Internetsuchmaschine erscheinenden Suchergebnisse stellen
keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes dar. Ein darauf
gestützter einstweiliger Unterlassungsanspruch ist unbegründet. Einer
Suchmaschine ist es nämlich nicht möglich sich zukünftig eindeutig
"auszudrücken". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes
Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien auf der Internetseite der Suchmaschine
der Antragsgegnerin ("Google") bei Eingabe des Vor- und Nachnamens des
Antragsstellers folgende Wörter: "Immobilienbetrug", "Betrug",
"Machenschaften" und "Nigeriabetrug". Die Antragsgegnerin löschte nach
Aufforderung des Antragsstellers
diese Eintragungen, weigerte sich aber eine Unterlassungserklärung
abzugeben. Das Landgericht Hamburg verbat daraufhin der Antragsgegnerin
durch einstweilige Verfügung, die vier Wörter zu verbreiten. Mit der Berufung begehrte sie nunmehr die Aufhebung der Verfügung.
Keine Haftung der Antragsgegnerin
Das
Oberlandesgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Antragsgegnerin. Sie
hafte weder als Äußernde oder Verbreiterin noch unter dem Gesichtspunkt
der Störerhaftung auf Unterlassung gemäß §§ 823 Abs. 1,
1004 Abs. 1 analog BGB in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1,
Art. 2 Abs. 1 GG. Denn die angegriffenen Passagen verletzten den
Antragssteller nicht in seinen Rechten.
Bezüglich der genauen Begründung des Urteils wird auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren verwiesen: OLG Hamburg, Urt. v. 26.05.2011 - 3 U 67/11.
- Landgericht Hamburg, Urteil vom 28.04.2006
[Aktenzeichen: 324 O 993/05]
Hauptsacheverfahren:
Sonntag, 21. Oktober 2012
MLPD beantragt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Gelsenkirchen
MLPD beantragt einstweilige Verfügung gegen Sparkasse Gelsenkirchen
10.10.12 – Am 4. Oktober 2012 hat der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV), der unter anderem treuhänderisch die Immobilien der MLPD verwaltet, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen eingereicht. Die Weigerung der Sparkasse Gelsenkirchen, gesetzlich vorgesehene Anträge zur Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien4 weiterzuleiten, verstößt gegen das Willkürverbot. In einer aktuellen Presseerklärung der MLPD heißt es:
Die Sparkasse Gelsenkirchen soll damit verpflichtet werden, umgehend den Antrag des VVV für einen Investitionskredit an die KfW - Bankengruppe weiterzuleiten. Die KfW ist gesetzlich mit der Förderung solcher Umweltschutzmaßnahmen beauftragt. Der Kreditantrag erfolgte in Übereinstimmung mit dem KfW - Programm »erneuerbare Energien« und beläuft sich auf eine Summe von 63.000 €.
Damit will die MLPD eine Photovoltaik-Anlage auf dem bestens geeigneten Dach der Immobilie »Horster Mitte« installieren. Das soll ein »Eigenbeitrag für besseren Umweltschutz sein. Das ist nicht zuletzt angesichts des bereits begonnenen Umschlags in eine globale Klimakatastrophe dringend geboten«, so Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD.
Entgegen ihrer Werbung von der »Energiesparkasse« sabotiert die Sparkasse dies seit Monaten, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts der örtlichen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen hat. Sie weigert sich aber, den Antrag des VVV an die KfW weiterzuleiten. Dabei ist der Kredit wirtschaftlich schon deshalb ohne jedes Risiko, weil allein die Einsparungen bzw. Gewinne Zins und Tilgung refinanzieren würden.
Das erfolgt aus »sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, §242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 von der Sparkasse selbst initiierten, organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD.« (aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung).
Der Antrag ist auch eilbedürftig, da durch die sonst absehbaren Verzögerungen bereits ein auf 20 Jahre berechneter Verlust von 30.000 € durch Kürzungen der gesetzlichen Einspeisungsvergütung abzusehen ist.
Hier zeigt sich auch der reale Schaden antikommunistischer Hetze und Verleumdung, gegen die die MLPD in einem Parallelprozess vorgeht.
Der Prozess des VVV gegen die Sparkasse findet am Montag den 29. Oktober um 14:30 Uhr am Landgericht Essen im Sitzungssaal D42, Zweigertstr. 52 in Essen statt.
Quelle: RF News
10.10.12 – Am 4. Oktober 2012 hat der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV), der unter anderem treuhänderisch die Immobilien der MLPD verwaltet, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen eingereicht. Die Weigerung der Sparkasse Gelsenkirchen, gesetzlich vorgesehene Anträge zur Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien4 weiterzuleiten, verstößt gegen das Willkürverbot. In einer aktuellen Presseerklärung der MLPD heißt es:
Die Sparkasse Gelsenkirchen soll damit verpflichtet werden, umgehend den Antrag des VVV für einen Investitionskredit an die KfW - Bankengruppe weiterzuleiten. Die KfW ist gesetzlich mit der Förderung solcher Umweltschutzmaßnahmen beauftragt. Der Kreditantrag erfolgte in Übereinstimmung mit dem KfW - Programm »erneuerbare Energien« und beläuft sich auf eine Summe von 63.000 €.
Damit will die MLPD eine Photovoltaik-Anlage auf dem bestens geeigneten Dach der Immobilie »Horster Mitte« installieren. Das soll ein »Eigenbeitrag für besseren Umweltschutz sein. Das ist nicht zuletzt angesichts des bereits begonnenen Umschlags in eine globale Klimakatastrophe dringend geboten«, so Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD.
Entgegen ihrer Werbung von der »Energiesparkasse« sabotiert die Sparkasse dies seit Monaten, obwohl sie als Anstalt des öffentlichen Rechts der örtlichen Bevölkerung und Wirtschaft zu dienen hat. Sie weigert sich aber, den Antrag des VVV an die KfW weiterzuleiten. Dabei ist der Kredit wirtschaftlich schon deshalb ohne jedes Risiko, weil allein die Einsparungen bzw. Gewinne Zins und Tilgung refinanzieren würden.
Das erfolgt aus »sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, §242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 von der Sparkasse selbst initiierten, organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD.« (aus dem Antrag auf einstweilige Verfügung).
Der Antrag ist auch eilbedürftig, da durch die sonst absehbaren Verzögerungen bereits ein auf 20 Jahre berechneter Verlust von 30.000 € durch Kürzungen der gesetzlichen Einspeisungsvergütung abzusehen ist.
Hier zeigt sich auch der reale Schaden antikommunistischer Hetze und Verleumdung, gegen die die MLPD in einem Parallelprozess vorgeht.
Der Prozess des VVV gegen die Sparkasse findet am Montag den 29. Oktober um 14:30 Uhr am Landgericht Essen im Sitzungssaal D42, Zweigertstr. 52 in Essen statt.
Quelle: RF News
Donnerstag, 18. Oktober 2012
Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven geplatzt
Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven geplatzt
Mittwoch, 17. Oktober 2012 10.32 Uhr
Duisburg (dpa) - Nach knapp zwanzig Minuten ist der Prozess gegen Alltours-Chef Willi Verhuven überraschend geplatzt. Verhuven wird vorgeworfen, im Duisburger Innenhafen einen Polizisten angefahren zu haben, der einen Demonstrationszug abgesichert hatte. Die Richterin am Duisburger Amtsgericht vertagte das Verfahren am Mittwoch auf unbestimmte Zeit. Hintergrund sind zwei Anträge der Verteidigung. Danach sollen zunächst ein weiteres medizinisches und ein neues Verkehrsgutachten eingeholt werden. Der 62-jährige Reiseunternehmer bestreitet den Vorwurf.
Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg
Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg
16.10.2012
Klage gegen Versuchsreihen des CERN bleibt ohne Erfolg
16.10.2012Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Oktober 2012 entschieden.
Die Klägerin wandte sich gegen Versuchsreihen des CERN ("Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire"), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um auf diese Weise den so genannten „Urknall“ zu simulieren. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt der Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotenzial. Die Klägerin bezweifelte die Richtigkeit der Sicherheitsanalysen und befürchtete, dass bei den Experimenten so genannte "Schwarze Löcher“ entstehen könnten, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen könnten. Die Klägerin begehrte zunächst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die in den Rat des CERN entsandten Delegierten zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC mit einer Energie von mehr als 2 bis 3,5 Tera-Elektronenvolt anzuweisen. Den Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln im September 2008 ab (13 L 1123/08), weil die von der Klägerin befürchtete Gefahr von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint werde. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde (20 B 1433/08) blieb ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2502/08) nicht zur Entscheidung an. Mit ihrer Klage verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folge keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, in der von der Klägerin begehrten Weise auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. In Anbetracht der Sicherheitsberichte des CERN aus den Jahren 2003 und 2008 sei ein Gefährdungspotential des Protonenbeschleunigers LHC nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen. Objektive Zweifel an der Richtigkeit der Sicherheitsberichte seien weder schlüssig dargelegt noch ersichtlich.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Az.: 16 A 591/11scheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Dies hat der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 16. Oktober 2012 entschieden.
Die Klägerin wandte sich gegen Versuchsreihen des CERN ("Organisation Européenne pour la Recherche Nucléaire"), der in der Schweiz im Kanton Genf seinen Sitz hat. Die Organisation betreibt dort Anlagen und technische Einrichtungen, die der physikalischen Grundlagenforschung dienen. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um auf diese Weise den so genannten „Urknall“ zu simulieren. Nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung birgt der Versuchsaufbau am CERN kein Gefahrenpotenzial. Die Klägerin bezweifelte die Richtigkeit der Sicherheitsanalysen und befürchtete, dass bei den Experimenten so genannte "Schwarze Löcher“ entstehen könnten, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen könnten. Die Klägerin begehrte zunächst im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, der Bundesrepublik Deutschland aufzugeben, die in den Rat des CERN entsandten Delegierten zu einer Initiative gegen die weitere Inbetriebnahme des Protonenbeschleunigers LHC mit einer Energie von mehr als 2 bis 3,5 Tera-Elektronenvolt anzuweisen. Den Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Köln im September 2008 ab (13 L 1123/08), weil die von der Klägerin befürchtete Gefahr von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint werde. Die hiergegen beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erhobene Beschwerde (20 B 1433/08) blieb ohne Erfolg; das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde (2 BvR 2502/08) nicht zur Entscheidung an. Mit ihrer Klage verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht hat den hiergegen gerichteten Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung abgelehnt und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt. Aus der grundgesetzlichen Pflicht, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, folge keine Verpflichtung der beklagten Bundesrepublik Deutschland, in der von der Klägerin begehrten Weise auf die Delegierten im Rat des CERN einzuwirken. In Anbetracht der Sicherheitsberichte des CERN aus den Jahren 2003 und 2008 sei ein Gefährdungspotential des Protonenbeschleunigers LHC nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen. Objektive Zweifel an der Richtigkeit der Sicherheitsberichte seien weder schlüssig dargelegt noch ersichtlich.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Az.: 16 A 591/11
Sonntag, 14. Oktober 2012
Felix Baumgartner: Freier Fall aus dem All
Reinhard Göddemeyer Presseschau: Felix Baumgartner: Freier Fall aus dem All
Samstag, 13. Oktober 2012
Freitag, 12. Oktober 2012
Kampf gegen Google
Der frühere Präsident des Welt-Automobilverbands FIA, Max Mosley, wehrt sich juristisch gegen den Suchmaschinenkonzern Google. Am Freitag begann der Prozess vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts, bei dem der 72-Jährige erreichen will, dass Google keine Bilder aus einem Video einer Sex-Party mehr verbreiten darf. (Quelle: NDR, 28.08.2012 |
Sehen Sie dazu den NDR - Video
28.09.2012, Bilder im Gerichtssaal vor der Verhandlung (Quelle: NDR)
Donnerstag, 11. Oktober 2012
Letzte Chance für Lehman-Opfer
Anwälte prüfen SammelklageLetzte Chance für Lehman-Opfer
19.09.2012, 18:46
Von Hannah Wilhelm
Hoffnung für deutsche Anleger, die von der Lehman-Brothers-Pleite 2008 betroffen waren: Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Bank die Bilanzen an mehreren Stellen geschönt hat. Nun könnten die Wirtschaftsprüfer möglicherweise haftbar gemacht werden. Rechtsanwälte überlegen, eine Sammelklage nach amerikanischem Recht anzustoßen.
Quelle / Volltext SZ
Wie die ARD Nachrichten heute mitteilten wurden auch von der zuständigen Staatsanwaltsschaft massive Vorwürfe gegen die ehemalige City Cank erhoben. Es sind etliche Fälle aufgetaucht, in denen von den Bankenberatern der City Bank die Unterschriften der Anleger gefälscht worden sind, um damit eine ausführliche Aufklärung und Belehrung über das Anlagegeschaft zu dokumentieren.
Somit hat sich jetzt, 4 Jahre später, das als wahr herausgestellt, was die verschiedensten Verbraucherschützer und Interessengemeinschaften der Lehman Bank Geschädigten, wie z.B. auch die um den Kölner Kapitalrechtler Frank Feser, Ute Scheel und Reinhard Göddemeyer , schon 2008 festgestellt hatten.
Idioten wir Kunt-Willi Schlanert, die in der Aufklärungskampagne für die Bankenopfer eine Abzockmasche gesehen hatten und dies auch vollmundig hinausposaunt hatten sind somit eines Besseren belehrt.
Reinhard Göddemeyer
Mittwoch, 10. Oktober 2012
Energieversorger kündigt „historischen“ Anstieg anTeuerung zum Jahreswechsel: 2013 droht ein Strompreisrekord...
Energieversorger kündigt „historischen“ Anstieg an: Teuerung zum Jahreswechsel: 2013 droht ein Strompreisrekord -
Um die Energiewende zu finanzieren, müssen Deutschlands Stromkunden bald noch tiefer in die Tasche greifen: Der Strompreis wird um bis zu elf Prozent steigen – so stark wie in den letzten zehn Jahren nicht. Für Verbraucher bedeutet das rund hundert Euro Mehrkosten pro Jahr....
Quelle / Volltext FOCUS
Verdacht auf Untreue und BetrugEx-CDU-Landesvorsitzender Christoph Böhr wird angeklagt...
Verdacht auf Untreue und Betrug: Ex-CDU-Landesvorsitzender Christoph Böhr wird angeklagt -
Quelle / Volltext focus
Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Anklage gegen Christoph Böhr wegen des Verdachts auf Untreue und Betrugs erhoben. Neben dem früheren CDU-Fraktions- und Parteichef in Rheinland-Pfalz sollen außerdem weitere Ex-CDU-Funktionsträger angeklagt werden....
Verdacht auf Untreue und Betrug: Ex-CDU-Landesvorsitzender Christoph Böhr wird angeklagt - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/verdacht-auf-untreue-und-betrug-ex-cdu-landesvorsitzender-christoph-boehr-wird-angeklagt_aid_836235.html
Verdacht auf Untreue und Betrug: Ex-CDU-Landesvorsitzender Christoph Böhr wird angeklagt - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/verdacht-auf-untreue-und-betrug-ex-cdu-landesvorsitzender-christoph-boehr-wird-angeklagt_aid_836235.html
Quelle / Volltext focus
Badminton-Länderspiel: Weltklasse in der Uni-Halle
Badminton-Länderspiel: Weltklasse in der Uni-Halle
Am kommenden Freitag trifft Deutschland im Ländervergleich auf die chinesische Elite. 1500 Karten sind schon weg.
Wuppertal. Wuppertal freut sich auf Weltklasse-Badminton in der Uni-Halle: Am kommenden Freitag steht der Ländervergleich zwischen Deutschland und den Elitespielern aus China an. Beginn ist um 19 Uhr. Bereits im Vorverkauf sind mehr als 1500 Tickets abgesetzt worden, die Uni-Halle wird also gut gefüllt sein. Der NRW-Rekord für ein Badminton-Spiel ist damit schon geknackt, nun hoffen die Organisatoren und Mitveranstalter Rot-Weiß Wuppertal gar, den deutschen Rekord zu überbieten. Der liegt bei 2014 Zuschauern und wurde in Dessau aufgestellt.
Quelle / Volltext WZ
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