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Samstag, 15. September 2012

KfW-Programm Erneuerbare Energien - neu: Zinsbindungsfrist von 20 Jahren


KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard: Das Förderprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen).
Gefördert werden:
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen und Netzen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen,
entsprechende Maßnahmen außerhalb Deutschlands im grenznahen Bereich, sofern sie zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen, und im gesamten Ausland, sofern es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt.
Seit dem 1. September 2012 bietet die KfW für die Programme Erneuerbare Energien - Standard und Erneuerbare Energien - Standard/Photovoltaik zusätzlich eine Zinsbindungsfrist von 20 Jahren an.
Antragsberechtigte

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind,
- Angehörige der Freien Berufe,
- Landwirte (nur in Komponente 5)
- natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den erzeugten Strom einspeisen bzw. die erzeugte Wärme verkaufen.
Art und Höhe der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, max. jedoch 25 Mio. EUR pro Vorhaben.
- Zinssatz und Laufzeiten: siehe aktuelle Konditionen.
- Mit dem Subventionswertrechner der KfW können Subventionswerte und Beihilfeintensitäten von Krediten auf Basis aktuell gültiger Konditionen berechnet werden.
Weiterführende Informationen auf der Website der Förderdatenbank des Bundes.

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