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Montag, 17. September 2012

Nach Haftentlassung: Stalker soll Opfer wieder nachgestellt haben


Presseschau: Für Sie gelesen: 


Und wieder einmal finden wir eine Mitteilung über ein psychatrisches Gutachten in einem Stalking-Verfahren:

Zitat: 
Laut psychiatrischem Gutachten leidet der 47-Jährige an einer Persönlichkeitsstörung, die seine Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt habe. Dem Angeklagten droht daher neben einer Freiheitsstrafe die Unterbringung in einer Psychiatrie. Im vorliegenden Falle handelte es sich allerdings auch um 2400 Belästigungen in einem Jahr. Da stellt sich wieder einmal die Frage, ab welcher Zahl, ab welchem "Schaden" die Ermittlungsbehörden eine psychatrische Untersuchung des Beschuldigten beantragen.


Zum Zeitungsbericht: 


Nach Haftentlassung: Stalker soll Opfer wieder nachgestellt haben

Nach Haftentlassung: Stalker soll Opfer wieder nachgestellt haben

Ein 47-jähriger Stalker soll kurz nach seiner Haftentlassung seinem Opfer erneut mit Telefonanrufen und Auflauern auf dem Weg von der Arbeit nachgestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Diplomingenieur in dem am Montag vor dem Landgericht München begonnenen Prozess mehr als 2 400 Belästigungen im Jahre 2011 vor. Der Mann bestreitet die Taten.

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