Presseschau . Für Sie gelesen - Rechtsstreit dauerte mehr als drei Jahre
Deutschlands Oberabmahnverein , die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bekommt nicht immer Recht !
Karlsruhe - Die bayerische Brauerei Neumarkter Lammsbräu darf weiterhin natürliches Mineralwasser als 'Bio-Mineralwasser' anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Verwendung der Bezeichnung 'Bio-Mineralwasser' sei für die Verbraucher 'nicht irreführend'. Der Kunde erwarte nicht, dass die Verwendung von 'Bio' bei Mineralwasser gesetzlichen Vorgaben unterliege oder staatlich überwacht werde, urteilte der BGH. Zwar habe der Gesetzgeber bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine gesetzliche Regelung für die Verwendung von 'Bio' getroffen. Doch dieser Umstand führe nicht dazu, dass diese Bezeichnung beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung nicht verwendet werden dürfe.
Der 1. Zivilsenat des BGH wies damit eine Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ab. Die Wettbewerbszentrale argumentierte, der Verbraucher werde irregeführt. Denn er verbinde mit 'Bio-Mineralwasser' Qualit...
Quelle / Volltext sueddeutsche
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