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Donnerstag, 13. September 2012

Trunkenheit am Zahnarztstuhl

Ist Trunkenheit am Zahnarztstuhl strafbar ?

DORTMUND. Schmerzhafter Rückschlag für eine Dortmunder Zahnärztin: Weil die alkoholkranke Frau trotz aller Versuche nicht „trocken“ wird, darf sie nun keine Patienten mehr behandeln. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden.

Die Richter stärkten damit der Bezirksregierung den Rücken, die der Medizinerin bereits seit Oktober vergangenen Jahres die Zulassung entziehen will. Bislang hatte die Zahnärztin während des länger andauernden Rechtsstreits ihre Praxis weiter betrieben. Doch nach der Entscheidung dürfte damit nun Schluss sein. „Ich habe niemals betrunken Patienten behandelt“, hatte die Frau in der Verhandlung vehement beteuert.

Die Richter überzeugte sie damit aber nicht. Ute Blum-Idehen, Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichts: „Sie ist bislang nicht in der Lage, ihre Alkoholkrankheit zu überwinden und somit gesundheitlich nicht geeignet, als Zahnärztin zu arbeiten.“

Gefahr für Patienten 

Die Ärztin war in den vergangenen Jahren immer wieder durch massiven Alkoholkonsum aufgefallen und gilt als Gefahr für die Patienten. Einen Führerschein besitzt die Medizinerin nicht mehr. Mehrfach war sie betrunken am Steuer erwischt worden.

Im Frühjahr 2011 hatte sie mit der Bezirksregierung Arnsberg vereinbart, ihre Approbation zunächst zu behalten, dafür ihre Alkoholabstinenz dauerhaft zwei Jahre lang nachzuweisen. Doch dies scheiterte schließlich.

Typischer Verlauf der Alkoholerkrankung

Zwar blieben einige Blut- und Urinproben unauffällig, doch immer wieder wurden Laborwerte überschritten. Zu einer vereinbarten Kontrolluntersuchung war sie fast volltrunken mit 2,86 Promille erschienen, nachdem sie sich zuvor telefonisch nach dem Zeitpunkt des Termins erkundigt hatte.

Kurz vorher war sie mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer ihres Autos erwischt worden. „Das ist ein typischer Verlauf einer Alkoholerkrankung mit Rückfällen. Da ist keine Stabilität zu erkennen“, so Oberregierungsrätin Kehler von der Aufsichtsbehörde.

Zulassung ruht 

Ein bisschen Hoffnung besteht allerdings noch für die Zahnärztin, die als einen Grund für ihren starken Alkoholkonsum familiäre Probleme angegeben hatte. Ihre Zulassung ruht zunächst nur. Richterin Ute Blum-Idehen riet ihr: „Begeben sie sich in eine Langzeittherapie, um Rückfälle zu vermeiden und Krisen auszugleichen, die in jedem Leben vorkommen.“

Quelle / Volltext rz








Vorgeschichte: 


Eine Dortmunder Zahnärztin darf ab sofort keine Patienten mehr behandeln. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot erlassen, weil die Medizinerin alkoholkrank und möglicherweise eine Gefahr für die Patienten ist.
Laut Gericht soll sich die Frau nachweislich mit Werten weit jenseits der zwei Promille in ihrer Praxis aufgehalten haben. Außerdem seien massive Kontrollverluste dokumentiert. In solchen Fällen ist es nach Ansicht der 7. Kammer unerlässlich, prompt zu handeln. Um möglichen Schaden von den Patienten abzuwenden, dürfe die Ärztin deshalb ab sofort niemanden mehr behandeln. Wie das Verwaltungsgericht bestätigte, soll die Alkoholkrankheit erstmals Ende 2009 dokumentiert worden sein. Ihre Zulassung durfte die Zahnärztin aber vorerst behalten. Alkohol am Steuer Anfang 2011 soll sie sich mit der Bezirksregierung in Arnsberg auf folgende Vorgehensweise verständigt haben: Sollte sie es schaffen, über zwei Jahre hinweg regelmäßig zu belegen, dass sie trocken ist, wäre ihre Zulassung nicht in Gefahr. An diese Vereinbarung konnte sich die Zahnärztin aber offensichtlich nur wenige Wochen halten. Zunächst soll sie mit über zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer ihres Autos erwischt worden sein. Kurz darauf erschien sie dann offenbar zu einer Kontrolluntersuchung mit stolzen 2,39 Promille. Danach war das Maß voll.

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