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Mittwoch, 12. September 2012

BGH bestätigt Strafen gegen Drückerkolonnen-Chefs


Erfurt/Dresden  - Der 56 Jahre alte Ex-Chef einer sogenannten Drückerkolonne bleibt im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen eine sechsjährige Haftstrafe mit Beschluss vom 8. August zurückgewiesen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das Hauptzollamt Erfurt am Dienstag gemeinsam mitteilten. Bestätigt wurde damit auch die zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine 30 Jahre alte Komplizin.


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